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Trennungsgeld Eigenanteil

Begonnen von Tremoc11, 17. Mai 2017, 10:53:56

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Tremoc11

Hallo, ich habe meine Aga ab April 2016 in Nienburg gemacht.

Nach der Aga war meine Stammeinheit ebenfalls in Nienburg.

Bis dahin hatte ich keine anerkannte Wohnung, war daher kein TG Empfänger.

November 2016 habe ich geheiratet und Februar 2017 wurde ich heimatnah (35km) versetzt.

Nach der Versetzung hatte ich Anspruch auf TG, aufgrund der Ehe.

Nun wird mir aber ein Eigenanteil vom TG abgezogen, obwohl ich in meiner ersten Stammeinheit ein Kasernenschläfer war und nur am Wochenende nach Hause gefahren bin.

Hat der Rechbungsführer hier was falsch gemacht oder ist der Eigenanteil berechtigt?

Alter Dienstort - Wohnort 90km
Neuer Dienstort - Wohnort 35km

Andi

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KlausP

"Eigenanteil" bei TG ist mir auch unbekannt. Nach welchem Paragraphen erhalten Sie denn TG?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Ich gehe davon aus, dass es sich um den Anrechnungsbetrag nach § 39(2) BBesG handelt, der bei Ledigen unter 25 abzuziehen ist.
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KlausP

Zitat von: Andi am 17. Mai 2017, 11:18:19
Ich gehe davon aus, dass es sich um den Anrechnungsbetrag nach § 39(2) BBesG handelt, der bei Ledigen unter 25 abzuziehen ist.

Das hatte ich auch im Hinterkopf, aber er ist ja verheiratet.
ZitatNovember 2016 habe ich geheiratet und Februar 2017 wurde ich heimatnah (35km) versetzt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Eben deswegen wäre das dann ja auch Grund die Anrechnung zu beanstanden.
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KlausP

Zitat von: Andi am 17. Mai 2017, 11:26:29
Eben deswegen wäre das dann ja auch Grund die Anrechnung zu beanstanden.

Da habe ich dich wohl missverstanden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Eigentlich sollte das ein Input an den TE sein, mehr Informationen zu geben. ;D
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Tremoc11

Der ReFü meinte, Eigenanteil, also die Strecke alter Dienstort - Heimatort

90km x 0,08 Euro
Und das zwei mal am Tag, hin und zurück, und 20 mal im Monat

Also bleibt mir am Ende nichts vom TG

Hat jemand Ahnung, Erfahrungen?

seol2k

Der "Eigenanteil" (0,08c/km) wird abgezogen, wenn du vorher bereits in dieser Einheit warst und die Strecke zurück gelegt hast.

Dann wird es abgezogen. Ansonsten nicht. Allerdings kann der Eigenanteil nicht 90x0,08 betragen, sondern lediglich eine Strecke, die du vorher täglich gependelt bist. Ich würde mir vom ReFü mal die rechtliche Grundlage ausdrucken und zeigen lassen und mich dann damit genauer auseinandersetzen.

Ich musste diesen Eigenanteil auch schon bezahlen. Das gilt übrigens nur für TG-Empfänger nach §6. Bei mir war es aber auch so, dass ich Zeitraum A in Einheit A war und täglich gependelt bin. (Ohne TG) und dann Zeitraum B in Einheit B war. Anschließend Zeitraum C wieder in Einheit A. Und dann als §6.Empfänger eben diesen Eigenanteil abgezogen bekam. Allerdings drückte das das TG nur unwesentlich von ich meine 350€ auf 300€. Also durchaus vertretbar.

Tremoc11

e ich nicht täglich zurückgelegt, sondern nur am Wochenende hin und zurück.

War damals an Kasernenschläfer und nicht TG berechtigt.

Erst nach der Ehe war ich TG Berechtigt, besser gesagt nach der Ehe und nach der Versetzung

Jetzt bekomme ich X Betrag als TG, und davon fast die Hälfte wird als Eigenanteil abgezogen

Nachtmensch

Stelle doch bitte mal die Berechnung ein, damit man es nachvollziehen kann. Danach kann man mehr sagen.

Tremoc11


Nachtmensch

§6 Abs. 1 TGV
Daher nochmal meine Bitte den Bescheid anonymisiert online zu stellen. Um präzise Aussagen zu treffen sind die Fakten wichtig, weil die Materie insgesamt sehr komplex ist.

Papierberg

Aus meiner Sicht leuchtet es nicht ein, die Entfernung vom "Wohnort" (an dem vor der trennungsgeldauslösenden Maßnahme keine anerkannte und berücksichtigungsfähige Wohnung bestanden hat) zum bisherigen Dienstort Nienburg der Bemessung des Eigenanteils zugrunde zu legen. Sinn und Zweck des Eigenanteils ist darin zu sehen, nur den Mehraufwand durch Trennungsgeld abzugelten, der über den bisherigen Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte hinausgeht. Habe aber gerade kein Möglichkeit für weitergehende Prüfung der Frage.

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