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Feldjäger ROA a.d.W.

Begonnen von fuchsjaeger, 30. Mai 2017, 14:35:42

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fuchsjaeger

Moin,

ich bin dieses Jahr als ROA a.d.W. mit der vorgesehenen Verwendung als FJgOffzSK zugelassen worden. Ich frage mich, wie die Ausbildung (außerhalb der gemeinsamen Lehrgänge in den Modulen) aussieht und wie ich eingesetzt werden soll.

Zu mir: Ich bin 25 Jahre alt, bislang ungedient und Jurist mit 1. Staatsexamen.

Meine Vermutung war, dass ich, obwohl ich mich nicht mit meinem Studienabschluss als ROA mit vorläufig höherem Dienstgrad beworben habe, vielleicht dennoch in diese Richtung (im Stab) verwendet werden soll. Falls das tatsächlich die Idee sein sollte, müsste ich dann entsprechende Lehrgänge (in Hannover) absolvieren? Im Zulassungsschreiben stand ferner, dass die Ausbildung für Feldjäger ROA reformiert werden soll - weiß jemand etwas darüber?

Kann es eigentlich sein, dass es nicht so viele (ungediente) Feldjäger ROA a.d.W. gibt? Ich habe bislang noch keinen anderen (in den einschlägigen Facebook-Gruppen) gefunden.

Vielen Dank!

fuchsjaeger

Ralf

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F_K

Haben die FJg keine Sachbearbeiter auf dieser Ebene im Stab?

Als A9 "in der Linie" mit Personalverantwortung ohne FJg Ausbildung wird es ja noch schwerer ...

fuchsjaeger

A[X] bezieht sich auf Besoldungsstufen bzw. korrespondierende Dienstgrade/-posten?

Wenn es also nicht auf den Stab hinausläuft, dann auf den "normalen" Feldjägerdienst? Und würde sich an eurer Einschätzung etwas ändern vor dem Hintergrund, dass ich mit Abschluss der Ausbildung wahrscheinlich auch mit dem 2. Staatsexamen fertig sein werden (was dann grundsätzlich A13 entspricht, oder?)?

F_K

Da es in der BW keine "verfügbaren" Stellen für (Voll-) Juristen gibt, ergibt ein 2tes Staatsexamen eben KEIN A13 (Major), sondern es bleibt, wie es ist.

Ja, A9 ist der Leutnant, A11 der Hauptmann.

.. und mir ist bisher immer noch unklar, wie man aus einem Ungedienten einen Offizier innerhalb "weniger Tage" machen will, der tatsächlich "hinterher" etwas leisten kann .. - wenn es keine Verwendung ist, die für das Studium geschlüsselt ist.

särsch

Zitat von: F_K am 30. Mai 2017, 15:01:01
Da es in der BW keine "verfügbaren" Stellen für (Voll-) Juristen gibt, ergibt ein 2tes Staatsexamen eben KEIN A13 (Major), sondern es bleibt, wie es ist.

Mit Beorderungstruppenteil BAIUDBw kann man mit zweitem Staatsexamen als Major (A13) eingestellt werden.

wolverine

Eine Beorderung A 13 nach der zweiten Staatsprüfung ist auf Dienstposten "Stabsoffizier mit der Befähigung zum Richteramt" (RB StOffz) möglich.
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ToMA

Nach einer Auskunft von vor ca. 4 Wochen hieß es, dass FJgOffz, egal ob a.d.W. oder nicht, Lehrgänge in einem Umfang von rund 180 Tagen absolvieren müssen, um entsprechend eingesetzt werden zu können.

Sollte es ein Dienstposten im Stab sein (geringerer Ausbildungsumfang), wäre man wohl kein FJgOffz, sondern z.B. "nur" Einsatzoffizier bei den Feldjägern o.ä..
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

F_K

@ Särsch und Wolverine:

Ja, schon, theoretisch.

Zumindest hat das "Dutzend" Juristen, die ich kenne, allesamt ResOffz, nie eine solche Stelle erhalten - alle waren "normale" Offiziere.

@ ToMA:

.. und es handelt sich um 180 Ausbildungstage - also in aller Regel weit mehr als ein halbes Jahr Ausbildung - was selten für Res realisierbar ist.

... das ist das Problem.

Die Kameraden sind zwar "Offizier SK", können aber kaum mehr, als selbstständig in Uniform die Truppenküche erreichen und unfallfrei die Verpflegung einnehmen.

Die notwendige, sehr zeitintensive Ausbildung ist schwierig bis überhaupt nicht realisierbar.

wolverine

Zitat von: F_K am 30. Mai 2017, 16:10:38
Zumindest hat das "Dutzend" Juristen, die ich kenne, allesamt ResOffz, nie eine solche Stelle erhalten - alle waren "normale" Offiziere.
Man muss solche Posten halt identifizieren, eventuell mit seinem Personaler, und dann Kontakt aufnehmen. Mir hatte man das mehrmals angeboten, da ich so OLt und Hptm hätte überspringen können. Im alten Kdo hat mich die Stelle aber inhaltlich überhaupt nicht interessiert. Gespiegelt war sie aber.
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ToMA

Zitat von: F_K am 30. Mai 2017, 16:10:38
@ ToMA:

.. und es handelt sich um 180 Ausbildungstage - also in aller Regel weit mehr als ein halbes Jahr Ausbildung - was selten für Res realisierbar ist.

... das ist das Problem.

Die notwendige, sehr zeitintensive Ausbildung ist schwierig bis überhaupt nicht realisierbar.

Da sind wir ja mal (ausnahmsweise) einer Meinung.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

fuchsjaeger

Zitat von: ToMA am 30. Mai 2017, 16:01:53
Sollte es ein Dienstposten im Stab sein (geringerer Ausbildungsumfang), wäre man wohl kein FJgOffz, sondern z.B. "nur" Einsatzoffizier bei den Feldjägern o.ä..

Was genau ist ein Einsatzoffizier in diesem Fall bzw. worin unterscheidet er sich vom FJgOffz als solchem?

diodon-IV

Der EinsatzOffz plant z.B. die Einsätze einer Kompanie. Er ist genauso Offz seiner Truppengattung, wie die entsprechenden Zugführer.
Ein Einsatz ohne FJg-ATN ist auf diesem Dienstposten wohl eher nicht möglich....

Sollte die Ausbildung der FJgROA reformiert werden, würde ich mich für Details interessieren.

KlausP

ZitatDer EinsatzOffz plant z.B. die Einsätze einer Kompanie. Er ist genauso Offz seiner Truppengattung, wie die entsprechenden Zugführer.

So ist es. Der Diemnstposten dürfte wie folgt in der Soll-Org ausgeworfen sein:

1. ATB FJgOffz
2. ATB KpEinsOffz

Entscheidend ist immer die erste ATB.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ToMA

Nach tel. Auskunft eines S1-Fw eines FJg-Regimentes muss der Einsatz-ResOffz bei den Feldjägern nicht zwingend eine FJgOffz-Ausbildung (welche im Grunde genommen der OL3 ist) gemacht haben.
Näheres hierzu (z.B. Ausbildungsumfang) weiss ich aber leider auch nicht.
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