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Anerkennung von Berufsjahren im Angestelltenverhältnis etc.

Begonnen von GastGast, 02. Juni 2017, 12:25:58

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GastGast

Guten Tag,

ich habe mich kürzlich für den mittleren nicht technischen Dienst, mit einem möglichen Beginn im März 2018, beworben. Bisher habe ich die Bewerbungsbögen erhalten und bin nach einem Anruf des Karrierecenters vor Ort zu einem optionalen Beratungsgespräch eingeladen worden.

Meine Frage vorab, um abzuwägen, ob eine Anstellung überhaupt für mich in Frage kommt:

Ich bin 44 Jahre und habe 25 Jahre Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich u. A. in Führungspositionen.
Werden diese Berufsjahre in der "freien Wirtschaft" in irgendeiner Weise berücksichtigt?
Wie ist es zudem mit dem Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung? Kann ich mich auch als Beamtin freiwillig gesetzlich krankenversichern? Ich frage dies auch in Bezug auf die Versicherung meiner Tochter, die sich noch in der Schulausbildung befindet und derzeit durch die kostenlose Familienversicherung mitversichert.
Zudem wäre es wichtig zu erfahren, ob Kinder in der Schulausbildung bei der bundesweiten Versetzbarkeit berücksichtigt werden.

Nebenbei finde ich es interessant, wie "militärische zackig" auf mitunter sehr sachlich gestellte Fragen geantwortet wird.




BSG1966

Sind das nicht alles Fragen für das optionale Beratungsgespräch? Nicht falsch verstehen, ich will das nicht unfreundlich verstanden wissen, aber das hier ist ja jetzt nicht die online-Version des KC?!

Getulio

Zitat von: GastGast am 02. Juni 2017, 12:25:58

Ich bin 44 Jahre und habe 25 Jahre Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich u. A. in Führungspositionen.
Werden diese Berufsjahre in der "freien Wirtschaft" in irgendeiner Weise berücksichtigt? Berufliche Vorerfahrungen können ggf. Rahmen der Festsetzung der Erfahrungsstufe berücksichtigt werden.
Wie ist es zudem mit dem Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung? Kann ich mich auch als Beamtin freiwillig gesetzlich krankenversichern? Ich frage dies auch in Bezug auf die Versicherung meiner Tochter, die sich noch in der Schulausbildung befindet und derzeit durch die kostenlose Familienversicherung mitversichert. GKV sollte möglich sein, sinnvoll? Kann ich mir weniger vorstellen, aber das sollte man sich rechnen lassen.
Zudem wäre es wichtig zu erfahren, ob Kinder in der Schulausbildung bei der bundesweiten Versetzbarkeit berücksichtigt werden. Man wird sicher versuchen, Ihnen entgegen zu kommen, aber Versetzungsschutz haben Sie sicherlich nicht. Wer da ein ernstes Problem hat, sollte ggf. z.B. eine Kommunalverwaltung ins Auge fassen.

Nebenbei finde ich es interessant, wie "militärische zackig" auf mitunter sehr sachlich gestellte Fragen geantwortet wird. Wobei militärisch zackig ja auch regelmäßig NICHT unsachlich bedeutet.
Auch daran sollte man sich m.E. zumindest gewöhnen können.


StOPfr

Ergänzend: Durch eine Verwendung in einer Landesverwaltung lässt sich, je nach Größe des Landes, der Versetzungsradius klein halten.
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

Papierberg

Auch wenn eine Teilnahme später rechtlich nicht verpflichtend ist: Bei der Wehrverwaltung wird jedenfalls im Einstellungsverfahren die grundsätzliche Bereitschaft zur Teilnahme an "Auslandseinsätzen" im Soldatenstatus erwartet. Entsprechende Erklärungen sind abzugeben.

LwPersFw

Um Papierberg zu ergänzen...

siehe hier

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=59356.0
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

GastGast

Vielen Dank für die Hinweise und weiterführenden Informationen.
Ich werde meinen Fragenkatalog dann während des Gespräches "abarbeiten".
Meine Frage zielte nicht primär auf Auslandsverwendungen bzw. Auslandseinsätze zu einem späteren Zeitpunkt ab, die Bereitschaft unterschreibt man ja bereits mit den ersten Bewerbungsunterlagen.
Ich dachte mehr an die Einsatzorte während der Ausbildung.

@ Getulio
Vielen Dank für die Infos, die so ganz unzackig daher kommen


Marcus_HH

Moin,

dazu hätte ich eine Frage:
Welchen abgeschlossenen Ausbildungsberuf hast du denn?
Ich frage, weil nur förderliche Berufsausbildungen anerkannt werden.
Industriekaufmann und Betriebswirt (FH) der Betriebswirtschaftslehre zählen nicht dazu ...

Gruß
Marcus

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