Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?

Begonnen von Ralf, 24. Januar 2015, 06:16:13

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Andi

the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

BSG1966

Zitat von: Name am 23. Mai 2017, 23:37:25
Servus, Guten Abend,

hab auch mal 'ne kurze Frage.
Ich werde mit der Erfahrungsstufe 3 eingestellt, meinte mein Einplaner.
Da ich bereits 4 Jahre Berufserfahrung besitze.
Da ich davor aber noch 4 Jahre als Studentische Hilfskraft mit 86 Std/Monat tätig war - sind diese Zeiten auch zu berücksichtigen oder nicht?
Zitat von: Andi8111 am 24. Mai 2017, 05:32:06
Soldaten erwerben während Ausbildungszeiten doch auch Anrechnungszeiten für den Stufenfortschritt.
Zitat von: Ralf am 24. Mai 2017, 05:29:39
Es können nur die Zeiten berücksichtigt werden, die auf dem Niveau dessen liegt, was als begründet für die Einstellung mit höherem Dienstgrad anerkannt wird.

Hier könnten eventuell die folgenden Zeilen Klärung herbeiführen:

"Sogenannten lebensälteren Quereinsteigern wurde bisher die Zeit zwischen dem 21. Lebensjahr und der Einstellung pauschal als Erfahrungszeit angerechnet. Um die Eingangsstufen für diese Gruppe weiterhin attraktiv zu halten, können ihnen nun gleichwertige hauptberufliche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst und bisherige Wehrdienstzeiten sowie bestimmte berufliche Qualifikationszeiten und förderliche hauptberufliche Zeiten als Erfahrungszeit angerechnet werden. Dies gilt für alle ab dem 1. Januar 2016 neueingestellten Zeit- und Berufssoldatinnen und -soldaten."

Quelle: http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/streitkraefte/soldaten/besoldung_versorgung/erfahrungsstufen/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MQryCDAwcXUyDXR2DQowNAoz1wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmmFqph-sH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREAp-nxcA!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TJR00AD5SEART3056

Die Tätigkeit als studentische Hilfskraft mag hierbei nicht relevant sein, das Studium selbst aber sehr wohl.

Ralf

Ich hab ja nichts anderes gesagt => "die auf dem Niveau liegen, was als begründend für die Einstellung...". Ist eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft einstellungsbegründend? Oder ist es der BA oder MA?
Das BBesG ist doch nicht NATO-secret, da kann man doch nachlesen.

Infrage kommen nach der SLV geforderte Einstellungsvoraussetzungen in Form von Zeiten einer beruflichen Ausbildung und Studienzeiten sowie hauptberufliche für die vorgesehene Verwendung förderliche Berufstätigkeiten.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Name

Servus,

erstmal danke für die ganzen Antworten.
Das Studium habe ich nicht abgeschlossen, also denke ich das diese Zeiten nicht angerechnet werden...
Anschließend 3,5 Jahre gearbeitet plus Weiterbildung zum Techniker. Und während des Studiums die Zeit als Studentische Hilfskraft.
Einstellung als FW. Alter 28.
Bekomme ich nur die 3,5 Jahre anerkannt, richtig?




BSG1966


BSG1966

(letzter Beitrag)

Wie Ralf schon sagte. Das Bundesbesoldungsgesetz steht vollumfänglich veröffentlicht im Internet. Sie können via Google und Co. dies aufrufen und einfach nachlesen, was für Sie persönlich zutrifft.

Name


Niederbayer

Wenn ich als A7er Erfahrungsstufe 2 erhalten hab (zur Zeit des alten Systems), erreiche ich dann auch als derzeitiger A9er nach 2 1/4 Jahren die Erfahrungsstufe 3? Und ab der 3 greift dann vermutlich auch bei mir das neue System, oder?

Ich wurde im Herbst 2015 zur Zeit des alten Systems als A7er in die Erfahrungsstufe 2 hochgestuft.
Werde ich nun als derzeitiger A9er dann dennoch gemäß altem System (Leiste A3-A7) nach 2 1/4 Jahren die Erfahrungsstufe 3 erreichen?
Dass dazwischen die Besoldungsstufen gewechselt haben, ist unerheblich, oder?

Ich verstehe es so:

Da mit A7 nach altem System auf die Erfahrungsstufe 2 geklettert, müssen gemäß Leiste A3-A7 alt 2 1/4 Jahre vergehen bis zur Erfahrungsstufe 3.
Mit Erreichen Stufe 3 erfolgt bei mir der Wechsel auf neues System.

So richtig?

Ralf

Das ist mir noch zu früh zum nachrechnen ;-)
Lass deinen Pers doch in den Datenbestand schauen, welches Datum dort eingetragen ist, wann der nächste Stufenaufstieg erfolgen wird.
Zum 01.01.0216 gelten nur noch neue Stufen. Wichtig ist halt der Zeitpunkt, der das rechnerische Datum ist, an dem der neue Stufenschritt zählt.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

benba

Du berechnest einfach deinen Stufenaufstieg nach neuen und alten System und wählst das frühere Datum. Schon hast du deinen nächsten Stufenaufstieg.
Eine Unterscheidung ab A8 entfällt beim neuen System und schlechter gestellt wird auch keiner.

Konkret im Frühjahr 2018 sollte es bei dir mehr Geld geben.

Bezügerechnerin

Zitat von: Niederbayer am 07. Juni 2017, 20:46:44
Wenn ich als A7er Erfahrungsstufe 2 erhalten hab (zur Zeit des alten Systems), erreiche ich dann auch als derzeitiger A9er nach 2 1/4 Jahren die Erfahrungsstufe 3? Und ab der 3 greift dann vermutlich auch bei mir das neue System, oder?

Ich wurde im Herbst 2015 zur Zeit des alten Systems als A7er in die Erfahrungsstufe 2 hochgestuft.
Werde ich nun als derzeitiger A9er dann dennoch gemäß altem System (Leiste A3-A7) nach 2 1/4 Jahren die Erfahrungsstufe 3 erreichen?
Dass dazwischen die Besoldungsstufen gewechselt haben, ist unerheblich, oder?

Ich verstehe es so:

Da mit A7 nach altem System auf die Erfahrungsstufe 2 geklettert, müssen gemäß Leiste A3-A7 alt 2 1/4 Jahre vergehen bis zur Erfahrungsstufe 3.
Mit Erreichen Stufe 3 erfolgt bei mir der Wechsel auf neues System.

So richtig?

Hallo aus München!

Die bisherigen Antworten waren mir etwas zu schwammig. :) Ich mag Fakten.

Im Rahmen der letzten Anpassung des BBesG (7. Besoldungsänderungsgesetz)
wurde jeder SaZ/BS der zum Stichtag 31.12.2015 Anspruch auf Dienstbezüge hatte in das "neue" Recht übergeleitet.
Das heißt das neue System greift auch bei dir schon seit Inkrafttreten.

Relevant für die Überleitung war am Stichtag 31.12.2015

1. Welcher Laufbahn gehört der Soldat an? (Mannschaften oder sonstige)
2. Welche Erfahrungsstufe hat der Soldat erreicht?
3. Und seit wann befindet sich der Soldat in dieser Stufe?

Dein Fallbeispiel:
Stichtag: Sonstige Laufbahn, Stufe 2 seit Herbst 2015 (fiktiv: 01.10.2015)

Die Überleitung erfolgte also mit Stufe 2.
Nach neuem Recht beträgt die Stufenlaufzeit in Stufe 2 zum Aufstieg nach Stufe 3 drei Jahre.

Für Soldaten die jedoch am Stichtag 31.12.2015 zur Stufe 1 oder 2 zugeordnet waren, gilt eine Übergangsregelung
gem. § 82 Abs. 2 Siebtes Besoldungsänderungsgesetz. Diese Soldaten benötigen zum Aufstieg von Stufe 2 zu 3 nur 2 Jahre 3 Monate.

Du steigst also ausgehend vom Stufenbeginn 01.10.2015 Stufe 2 am
01.01.2018 in Stufe 3.

Bis Stufe 5 beträgt die Stufenlaufzeit in sonstigen Laufbahnen immer je 3 Jahre. Ab Stufe 5 sind des 4 Jahre.

Beförderungen und Statuswechsel haben keinen Einfluss mehr. Laufbahnwechsel ggf. schon.


Liebe Grüße ;)
:) :) :) :) :)

Roughnecks

Kann mir jemand beantworten, ob es eine Rückstufung der Erfahrungsstufen nach einer Beförderung noch gibt und ob dieses auf mich zutrifft?
Erreichen der Erfahrungsstufe 6 zum 01.09.17, Einweisung in A8 zum 01.10.17.
Ernennung zum SaZ vor dem 01.01.16.
Eingestellt als StUffz FA.



Gesendet von meinem SM-G955F mit Tapatalk


Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Zitat von: Roughnecks am 30. August 2017, 05:58:42

Kann mir jemand beantworten, ob es eine Rückstufung der Erfahrungsstufen nach einer Beförderung noch gibt und ob dieses auf mich zutrifft?


Schauen Sie einmal in den Beitrag von @ Bezügerechnerin vor dem Ihren... letzter Absatz  ;)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Schnellantwort

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau