Neuigkeiten:

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

Mitteilung über die Dauer des Dienstverhältnisses

Begonnen von dita, 11. Juni 2017, 12:41:10

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

dita

Hallo,

ich lese gerade die Mitteilung über die Dauer des Dienstverhältnisses.
Ich bin als SAZ8 eingeplant und möchte auch die vollen 8 Jahre dienen.
In der Mitteilung über die Dauer des Dienstverhältnisses, steht folgender Satz:

"Aufgrund Ihrer Verpflichtungserklärung vom xx.xx.2016 wird Ihre Dienstzeit auf (Tage, Monate, Jahre) 00,06,00 festgesetzt."

Weiter unten dann "Ihre Dienstzeit endet demnach mit Ablauf des xx.09.2017"
Das sind nur 6 Monate und keine 8 Jahre.

Wie soll ich das genau verstehen?


Gruß

F_K


KlausP

Das ist die eigentliche "Probezeit" für die Bundeswehr, die nichts mit Ihrer Widerrufsmoeglichkeit zu tun hat. Falls Ihr Disziplinarvorgesetzter der Meinung ist, dass Sie sich nicht zum SaZ eignen kann er beantragen, dass Ihre Dienstzeit nicht auf die volle Verpflichtungszeit festgesetzt werden soll.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

und sollten Sie eine "widerrufliche Verpflichtungserklärung" unterschrieben haben... haben auch Sie die Möglichkeit, ohne Angaben von Gründen, in diesen 6 Monaten Ihre Entlassung zu beantragen.


Bitte beachten... da dies oft verwechselt wird :

Es gibt keine generelle Widerrufsmöglichkeit bei SaZ !

Dies hängt von der jeweiligen Verpflichtungserklärung ab, die man beim KC/AC unterschreibt !

1. Die "unwiderrufliche Verpflichtungserklärung"

Wie der Name schon sagt ... für den Bewerber ist sie unwiderruflich !
Wird er mit 6-monatiger Probezeit eingestellt, kann die Bw ihn wieder entlassen.
Der (dann) Soldat hat aber kein Recht die Entlassung zu beantragen.   (Ausnahme 55 Abs 3 SG)

2. Die "widerrufliche Verpflichtungserklärung"

Hier erfolgt auch eine 6-monatige Probezeit.
Aber bei dieser hat auch der Soldat die Möglichkeit, innerhalb dieser 6 Monate die jederzeitige Entlassung, ohne Angabe von Gründen, beantragen zu können.


Daneben gibt es noch 

+ Die Eignungsübenden

Diese machen keine 6-monatige Probezeit, sondern eine 4-monatige Eignungsübung.
Diese können Sie innerhalb der 4 Monate ebenfalls jederzeit beenden.

+ Die FWDL

Für diese gilt

§ 58b Freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement

(1) Frauen und Männer können sich verpflichten, freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement zu leisten. Der freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement besteht aus einer sechsmonatigen Probezeit und bis zu 17 Monaten anschließendem Wehrdienst.

Diese 6-monatige Probezeit können auch die FWDL jederzeit innerhalb der 6 Monate beenden.
Entlassung dann zum nächsten 15. bzw letzten des Monats. Oder auf Antrag jederzeit.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KlausP

Für SaZ gibt es diese stufenweise Festsetzung der Dienstzeit übrigens schon seit Jahrzehnten. Bei SaZ in der Mannschaftslaufbahn wird die Dientzeit kurz vor Ablauf dieser 6 Monate auf die volle Verpflichtungszeit festgesetzt, bei SaZ höherer Laufbahnen ensprechend dem Ausbildungsfortschritt in weiteren Stufen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Es wird zukünftig auch bei den SaZ Msch sein. Nach der 6 monatigen Probezeit wird der SaZ Msch auf 2 Jahre festgesetzt und erst nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung auf die volle Verpflichtungszeit festgesetzt. So haben sich die UTB/ZSanDstBw nunmehr festgelegt. Dauert noch ein wenig, bis die Umsetzung in ein neue Verpflichtungserklärung erfolgt.
Kam leider öfters vor, dass Msch sich nach den 6 Monaten gedacht haben: mir kann keiner was, ich sitz nun 8 Jahre gut bezahlt hier, da muss ich doch keine fordernde Ausbildung bestehen (so bei den infanteristischen Verwendungen Lw, Mar und Heer).
Und bei den heutzutage öfters vorkommenden höheren Verpflichtungszeiten ist das noch weniger hinnehmbar als bei einem SaZ 04.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Finde ich gut. Hoffentlich wird dann von den Disziplinarvorgesetzten davon auch Gebrauch gemacht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Ich auch.
Eigentlich kann der DV davon "keinen Gebrauch" machen. Hat der Soldat seine Ausbildung nicht bestanden, setzt das BAPersBw ihn nicht weiter fest und teilt ihm das schriftl. mit. Hoffen wir mal, dass das BAPersBw sich daran hält.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau