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Tragen von "Uniformen" durch aktive Soldaten - Bewertung?

Begonnen von F_K, 14. Juni 2017, 12:24:12

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F_K

Hallo,

ich würde gerne eine Bewertung einholen:

Folgender Sachverhalt: Nach Ende einer DVag (dienstliche Veranstaltung / Schießwettkampf) findet eine VVag / öffentliche Veranstaltung statt (Schützenhalle, mit Band, ggf. Essen und Getränken, Zivilisten ausdrücklich "zugelassen" und eingeladen, also öffentlich).

Die (aktiven) Soldaten und Reservisten tragen den vorher befohlenen Anzug (Feldanzug, TD, Grundform, ggf. mit Barett - in der Halle natürlich ohne Kopfbedeckung).

Auf der Veranstaltung "läuft" dann eine Person rum:
- Multicam Combat Shirt (US Style)
- Mulitcam Hose (US Style)
- "Tactical" Baseball Cap in Tan
- Tan Boots
- Rechte Schulter: Nationalflagge (GE), Dienstgradabzeichen US Luitenant, Namensband)
- Linke Schulte: Nationalflagge (GE), "Spezial Forces Tab", Verbandsabzeichen Ranger, Blutgruppenpatch).

Auf Nachfrage sagt die Person: "Ja, ist eine deutsche Uniform, ich habe damit in AFG gedient, 37/10 ist nicht mehr gültig, ich darf das so ...."  und wird ausfallend.

Im Nachgang stellt sich heraus, die Person ist aktiver Soldat.

Frage: Bewertung des Sachverhaltes, (mögliche) Maßnahme durch den DV?

weißnicht

Tja, laut aktueler Vorschrift ist dies kein Dienstanzug der in Dtl zugelassen ist. (Was im Einsatz alles so getragen werden darf. Tztztz)

Desweiteren, war die Veranstaltung für die Teilnehmer eine Pflichtveranstaltung? (Befohlen, mit Dienstplan u.s.w.)
Wenn ja, hat er gegen die Vorschrift und befehl verstoßen, wenn nein, dann nicht.

Sobald es eine Geseligte Veranstaltung ist, die nach Dienst stattfindet, ist jedem selbst überlassen was er für Kleidung trägt.
Ist meine Auffassung der Vorschriften.



F_K

ZitatSobald es eine Geseligte Veranstaltung ist, die nach Dienst stattfindet, ist jedem selbst überlassen was er für Kleidung trägt.

Ein Soldat hat das RECHT, Uniform zu tragen - aber "nach Dienst, bei einer Veranstaltung", ist der Dienstanzug (wenn das Recht auf Uniform wahrgenommen wird) befohlen.

Daher liegt mindestens eine Dienstpflichtverletzung vor.

Es bleibt die Frage der Bewertung.

ulli76

Der Kamerad hat offensichtlich noch andere Probleme als sich dem Anlass angemessen anzuziehen.
Der Vorfall sollte ebenengerecht an seinen DV gemeldet werden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

@ Ulli76:

Auch als med. Laie habe ich mir meinen Teil bezüglich des offensichtlichen Geltungsbedürfnisses gedacht ...

Die Meldung ist ans LKdo erfolgt (den Veranstalter der DVag die vorab lief), die haben festgestellt, dass es ein aktiver Soldat ist und geben die Meldung jetzt an den DV weiter.

(Das Namensband hat der Soldat nach der Ansprache entfernt - es findet sich ein Google+ Account mit Bild in einer ähnlichen Uniform - da ist dann ein "Blackwater" Namensband drauf ...)

miguhamburg1

Auch im Einsatz gilt die Anzugsordnung der Bundeswehr mit den zugelassenen Ausnahmen für bestimmte Truppenteile voll umfänglich. Abweichungen hiervon bedürfen der Genehmigung der zuständigen DV vor Ort und letzten Endes des deutschen Kontingentführers.

Unabhängig von dieser Frage (die im von F_K vorgelegten Fall offenkundig irrelevant ist), gilt die ASnzugsordnung in vollem Umfang für aktive Soldaten und Soldaten in einem Dienstverhältnis (zum Beispiel Reservisten auf DVag/VVag under RDL). Hierin ist genau beschrieben, welche Uniformen getragen werden dürfen. Darüber hinaus gilt die entsprechende Gesetzebstimmung des StGB über das Tragen von Uniformen.

Eine deutsche Uniform ist auch für die Öffentlichkeit aus der Beschreibung von F_K im Sachverhalt nicht ersichtlich, denn es wurden offenbar mehrheitlich US-amerikanische Uniformteile (oder Kleidungsstücke, die ihnen nachempfunden wurden) getragen, auch wenn die DEU-Nationalfarben wie bei unseren Feldanzügen aufgebracht waren. Insofern hat aus meiner Sicht heraus der DV DIESBEZÜGLICH keine rechtliche Handhabe hier auf den Soldaten einzuwirken. Was er allerdings tun sollte, ist, ihm aufzuzeigen, welche strafrechtlichen Konsequenzen so etwas haben kann, wenn es zur Anzeige gebracht wird.

Etwas Anderes ist ggf. das ausfallende und uneinsichtige VERHALTEN, dass der von F_K angesprochene Soldat zeigte. Denn hier kann sehr wohl eine Dienstpflichtverletzung und diszipilinarische Würdigung ggf. die Folge sein. Dies müsste dem DV dann aber mit der Meldung zur Kenntnis gebracht werden.

Getulio

Zitat von: weißnicht am 14. Juni 2017, 12:42:55
Sobald es eine Geseligte Veranstaltung ist, die nach Dienst stattfindet, ist jedem selbst überlassen was er für Kleidung trägt.
Ist meine Auffassung der Vorschriften.

Dann ist Ihre Auffassung Käse, sorry. Wenn Uniform, dann im Rahmen der Anzugordnung.

F_K

@ Migu:

Es gibt Spezialkräfte in der BW, die im Einsatz in Afghanistan tatsächlich Multicam für eine bestimmte Zeit getragen haben - wenn der Soldat auf Nachfrage dann selber sagt, es sei eine deutsche Uniform, warum sollte man dann an der Absicht des Soldaten zweifeln, eine Uniform tragen zu wollen?

(... Und wenn es bis auf die DEU Flagge als US Uniform gesehen wird, dann so dass wir wohl im Straftatbestand ...)

Im übrigen ist es Soldaten verboten, Uniformteile und Zivil "zu mischen" - insoweit sehe ich hier alleine deswegen eine Dienstpflichtverletzung gegeben.

Ich hoffe ja auf eine Einschätzung von einem FJg Offizier ....

ulli76

Die Kräfte, die im Einsatz Multicam tragen, fallen aber eher nicht im Rahmen von Reservistenveranstaltungen durch das Tragen solch einer Uniform auf.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

itschie

Was ich nicht verstehe, wie kann man so einen Mann zu der Veranstalltung so rein lassen, da hätte schon eingegriffen werden müssen. Im Nachgang das zu machen ist einfach zu spät. Da sind keine Ahnung 100 Soldaten die ein ordentliches Bild abgeben und einer der aus der Rolle fällt, ich raffe das einfach nicht. Sry vielleicht habe ich auch damals ein falsches Leitbild kennen gelernt und so lange ist das noch nicht her wie es klingt, also so ein "Kack" habe ich nicht mal bei den Heeresfliegern gesehen, auch wenn da einiges lockerer zugeht wie anders wo, aber ein ordentlicher Anzug ist selbst da Plicht gewesen, sonst ist man auch mal schnell aus dem Anzug geflogen!!!

200/3

OT:
Die DEU Multicam-Kameraden fielen eher beim Heimflug aus dem Einsatz auf, weil sie die Einzigen an Bord mit korrektem und nicht bis zum Ärmelsaum mit Phantasiepatches "verziertem" 3-Farb TD Feldanzug waren.

Zitat...offenbar mehrheitlich US-amerikanische Uniformteile...
Mit Multicam sind unsere osteuropäischen Nachbarn aber inzwischen auch ganz groß, auf Anhieb fallen mir da mal schnell die polnsichen SF und die Esten ein, sind aber sicher noch einige mehr.

F_K

@ Itschie:

Wie gesagt, es war eine öffentliche Veranstaltung mit ca. 500 Teilnehmern, Res, Aktive, Zoll, Polizei, zivile Schützen, Zivilisten - da gab es kein Einlass Kontrolle.

miguhamburg1

Lieber F_K,

ob es Truppenteile, die im Einsatz ggf. den hier genannten Anzug trugen, ist eine Sache. Aber sie trugen diesen Anzug sicher nicht mit amerikanischen Dienstgradabzeichen. Insofern war dieser Anzug, den Sie beschrieben, von der Masse der Anwesenden sicher nicht als Uniform, sondern als Phantasie-Outfit angesehen worden, womit die Strafbarkeit entfällt. In diesem Bezug ist es auch völlig ohne Belang, ob der Soldat (von dem Sie zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht wussten, dass er altiv ist) Ihnen erzählte, dass er diesen Anzug in AFG getragen hatte, denn das konnten Sie - und offenbar andere auch nicht - zu diesem Zeitpunkt auch nicht nachprüfen.

Eine Anzeige des DV dieses Soldatens wegen des Tragens dieses Outfits kommt auch nicht in Betracht, denn dazu fehlt ihm genauso eine Grundlage, wie die Abgabe an die StA.

Insofern bleiben ihm bezüglich des Anzugs lediglich eine Belehrung über die Vorschriften- und Rechtslage. Das Einzige, was ggf. disziplinar geahndet werden kann, ist bei entsprechender Meldung das verbale Verhalten oder sonstige Verhaltensweisen, an denen Besucher Anstoß nahmen.

weißnicht

Da stimme ich dir voll zu @Getulio "....Wenn Uniform, dann im Rahmen der Anzugordnung."

Ich meinte es so, wenn die Veranstaltung, ohne Dienstplan ist, kann man nicht Befohlenen werden und somit ist diese auf freiwilligen Basis.
Es ist leider nicht mehr so, wie vor ein paar Jahren, wo der Spieß mal bis 20 Uhr (Auch ohne Dienstplan), die Teilnahme befehlen konnte.
Wenn natürlich ein Dienstplan existent ist, kann man den Anzug befehlen, aber recht hast schon. "....Wenn Uniform, dann im Rahmen der Anzugordnung."

F_K

@ Migu:

Ich möchte freundlich an das Urteil erinnern, wo ein Gericht ein grünes T Shirt mit Aufschrift Polizei plus Cargohose als Uniform  gewertet hat, obwohl es diese Bekleidungsstücke bei keiner Polizei gibt.

Ich gehe davon aus, das der durchschnittliche Bürger "kleine Unstimmigkeiten" bei Uniformen nicht erkennt - es zählt der Gesamteindruck.

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