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Tragen von "Uniformen" durch aktive Soldaten - Bewertung?

Begonnen von F_K, 14. Juni 2017, 12:24:12

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miguhamburg1

Lieber F_K,

Sie wie ich wissen, dass es bezüglich des unberechtigten Tragens von Uniformen je nach damit befassten Zuständigen alle Resultate gibt: Von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die StA über die Anklage und (nicht) zugelassenem Hauptverfahren beim Amtsgericht und nach einem Prozess vom Freispruch bis zur Beurteilung.

Insofern hilft Ihr "Cop-Uniform-Beispiel" im konkreten Fall überhaupt nicht weiter. Sie fragten hier ursprünglich, was der DV des Soldaten tun kann, wenn er Ihre über das LKdo weiter geleitete Meldung auf den Tisch bekommt: Ganz einfach: Er ermittelt, eröffnet ggf. ein Disziplinarverfahren, vernimmt den Soldaten und ggf. greifbare Zeugen des Vorfalls und kommt zum Ergebnis, das Ermittlungsverfahren einzustellen, eine BEM oder eine Disziplinarmaßnahme gegen den Soldaten zu verhängen. Sollte der Soldat tatsächlich diese von Ihnen beschriebene Bekleidung im Einsatz getragen und nicht wieder zurückgegeben haben, dann würde ich ihn wegen des Tragens eines nicht genehmigten Anzugs belangen. Falls dieser Soldat so einen Anzug niemals empfangen und im Einsatz getragen hätte, würde ich ihn über mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei entsprechender Anzeige belehren (denn Anderes könnte ich nicht tun) und mein Augenmerk würde auf den verbalen Entgleisungen oder sonstigen Verhaltensweisen, die einfach Dienstpflichtverletzungen darstellen können, konzentrieren und ggf. eine DM verhängen.

ulli76

Das Tragen irgendeiner Fantasieuniform wird nicht das Problem sein. Auch nicht, wenn dies der Uniformen anderer Nationen nachempfunden ist.

Die Frage ist eher: "Welcher Eindruck entsteht dadurch beim gemeinen Zivilisten". Und das wird ein DV auch im Kontext sehen müssen.
Der Soldat war ja nicht auf einem privaten Outdoorlehrgang, sondern auf einer gesellschaftlichen Veranstaltung des Reservistenverbandes, bei der auch noch ein teilnehmender Zivilist nicht unbedingt zwischen Vereinsveranstaltung und Bundeswehrveranstaltung unterscheidet.

Ich würde es als DV wohl mit Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit und achtungswürdigem Verhalten von Vorgesetzten (wenn der beschriebene Dienstgrad denn stimmt) versuchen.
Und gleichzeitig mal mit dem zuständigen Truppenarzt sprechen, ob der sich mal dem Kameraden aus medizinischer Sicht annehmen kann.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

miguhamburg1

Liebe Ulli, der "gemeine Zivilist" würde sicher mit genauso großer Wahrscheinlichkeit dies als "militärisch anmutendes, nicht näher bestimmbares Outdoor-Outfit" oder Phantasieunioform identifizieren, zumal dieser Anzug in der deutschen Öffentlichkeit nur wenigen als gängiges Bild bekannt ist.

bayern bazi

war es nicht so - dass "Einsatzbekleidung"  in Deutschland nicht getragen werden darf ??

3 -farben Tarn
5 -farben Tropen

(ausser bei offiziellen Veranstaltungen - Verabschiedung in Einsatz ecc)


fallen da die ausländischen Uniformen nicht mit drunter

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Getulio

Zitat von: weißnicht am 15. Juni 2017, 06:34:01
Ich meinte es so, wenn die Veranstaltung, ohne Dienstplan ist, kann man nicht Befohlenen werden und somit ist diese auf freiwilligen Basis.
Es ist leider nicht mehr so, wie vor ein paar Jahren, wo der Spieß mal bis 20 Uhr (Auch ohne Dienstplan), die Teilnahme befehlen konnte.
Wenn natürlich ein Dienstplan existent ist, kann man den Anzug befehlen, aber recht hast schon. "....Wenn Uniform, dann im Rahmen der Anzugordnung."

Es kommt auf den Dienstplan nicht an. Wenn der Soldat auf einer Privatveranstaltung Uniform tragen möchte, dann bedeutet das Dienstanzug. Selbst wenn ausnahmsweise Feldanzug genehmigt wäre, so bliebe immer noch Univil verboten.

F_K

Update:

- Die Dienststelle bzw. der ermittelnde (St)Offz sieht den Vorfall als durchaus erheblich an (es gab da auch noch ausfallende Bemerkungen).
- Der "Täter" ist aktiver Soldat

- Der Hinweis von Ulli bezüglich Hilfsbedarfs ist zwar richtig(habe ich ebenengerecht an den DV weitergegeben), aber über den Schritt ist man "schon hinweg" (der Soldat hat wohl "Status")

- Es wird wohl (nicht nur wegen dem Vorfall) eine Beendigung des Dienstverhältnisses angestrebt.

ulli76

Danke für die Rückmeldung. Dann scheint es bei dem Kameraden wohl noch größere Baustellen zu geben.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

@ Ulli:

Ja, ich schätze den Vorfall auch eher als Symptom ein - mit "Erziehung" / med. Behandlung ist dem wohl nicht (mehr) beizukommen.

Vorzeitige Beendung eines Dienstverhältnisses ist ja schon eine Hausnummer ...

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