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Wohnung als fwdl'er

Begonnen von Kai2113, 12. Juni 2017, 13:47:11

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Kai2113

Guten Tag,
bald trete ich meinen Dienst als fwdl'er an und würde mir gerne eine eigene Wohnung nehmen. Angenommen ich könnte mir diese über meine Verpflichtungszeit leisten. Was wäre danach ? Ich wollte danach mein Abi nachholen. Muss ich dann ausziehen ? Oder gibt es eine Möglichkeit, dass ich finanzielle Zuschüsse vom Staat bekomme ?

MfG

SGBunny

Bafög, Wohngeld fallen mir ein.
Das hat aber nichts mit der Bundeswehr zu tun

200/3

Nach Ihrer Dienstzeit als FWDL hat die Bw rein gar nichts mit Ihrer eventuellen Wohnung zu tun. Was Sie evtl. an "Unterstützung" bekommen könnten wären ALG I/II (je nach Dauer des FWD) oder vielleicht Ausbildungs-BAföG...das hat aber, wie gesagt, nichts mit der Bundeswehr zu tun.

Flexscan

Ich frag mich grad wie der das finanzieren will.
Als FWDL verdient man nicht grad viel.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Wenn man die Wohnung vor Dienstantritt schon hat kann man ja Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (ich hab das für den TE jetzt extra ausgeschrieben und nicht mit "USG" abgekürzt) beantragen. Damit ist dann aber mit dem DZE auch wieder Schluss.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

dharoc

Richtig, wenn du die Wohnung vor Dienstantritt schon hast, bekommst du die Miete für die Dauer des FWD auf Antrag in voller Höhe erstattet. Aber mit DZE war's das dann auch.

FoxtrotUniform

Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

BSG1966

Zitat von: SGBunny am 12. Juni 2017, 13:58:35
Bafög, Wohngeld fallen mir ein.

Ich hätte auch noch Mama, Papa und "nebenbei arbeiten gehen" im Angebot.

Andi8111

Zitat von: FoxtrotUniform am 13. Juni 2017, 07:38:35
Manche Leute haben echt geile Vorstellungen.

Wieso? Sowas wird doch vorgelebt von Teilen einer ganzen Generation.


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