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Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr

Begonnen von THwuestenfuchs, 18. Juni 2017, 22:45:39

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THwuestenfuchs

Hallo,

Ich habe vor 2 Jahren eine Anzeige bekommen. Zu den damaligen Zeitpunkt war ich 17. die Anschuldigung lautet versuchter Betrug. Jetzt nach 2 Jahren habe ich am 5 juli den Gerichtstermin. Habe mich allerdings schon bei der Bundeswehr beworben und habe das ganze auch angegeben. Mit Erfolg. Wurde als Bootsmann eingeplant. Habe aber Interessens halber vor einer Woche nochmal angerufen und gefragt was bei der Rechtsabteilung raus gekommen ist.

Der Mitarbeiter sah das ich ein Aktenzeichen eingetragen habe wusste aber nicht das da was geprüft wird. Er meinte nur ich soll mich nach dem Thermin mit dem Ergebniss melden.

Kann es sein das ich jetzt im Nach hinein wegen dem ausgeschlossen werde? Aber der Einplaner hat mir ja die stelle zugesichert..

KillBurn93

Wird normalerweise garnicht erst eingestellt solange eine Verfahren noch in der Schwebe ist?
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

THwuestenfuchs

Es Handelt sich ja um eine Jugensünde und steht ja maximal nur im Erziungszeugnis oder?

Dezega

Das ist eine Jugendstrafe die wird beim Bund nicht so stark gesehen da es im Erziehungsregister Registriert wird und werden somit nicht im Führungszeugnis stehen. Hier kannst du es nochmal nachlesen.
http://www.kinderrecht-ratgeber.de/kinderrecht/strafrecht/fuehrungszeugnis.html

ulli76

Das Problem ist, dass es es bei laufendem Verfahren keine Einstellung gibt.
Also Gerichtstermin abwarten und dann schauen, was bei raus kommt.

Allerdings ist ein Gerichtsverfahren 2 Jahre nach der Tat irgendwie vom erzieherischen Effekt auch so ne Sache.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Der TE soll in der Bootsmannlaufbahn eingestellt werden. Er hat zugestimmt, dass die Bundeswehr eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister bekommt. Und ja, je nachdem, was bei dem Prozess herauskommt kann es sein, dass er nicht eingestellt wird. Wie lange das sein wird hängt vom Urteil ab.

@Dezega: Vielleicht sollten Sie sich mal mit dem BZRG und den Bewerbungsunterlagen der BW beschäftigen, bevor Sie womöglich etwas Unzutreffendes posten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

THwuestenfuchs

Dankeschön schonmal von mir für die Antworten. Würdet ihr den Prinzipiell sagen das ich mich darauf einstellen soll nicht genommen zu werden?

KlausP

Was hat denn Ihr Ansprechpartner im Karrierecenter gesagt, als Sie ihn heute telefonisch über den Verhandlungstermin informiert haben?  ::)

Wie @ulli schon schrieb: So lange das Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist werden Sie nicht eingestellt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Leopard2A4

Nein, erst mal wird man damit nicht "genommen". Wie ja schon erwähnt.

Danach kommt es halt darauf an ob und wie man verurteilt wurde, und wie das bewertet wird, kann also auch ein "nein" draus werden. Aber das sind ungelegte Eier.

Ich würde mich erst mal darauf einstellen, das es vermutlich mit dem geplanten Dienstantritt (je nach dem wann der ist nichts wird)
GGf könnte die angestrebte Stelle dann auch weg sein.

Getulio


THwuestenfuchs

Naja er meinte das schlimmste was mir Passieren kann ist das ich etwas später anfange. Der Termin ist am 05.7 und der geplante einstellungs Termin ist der 04.10.17.

Ich kann mir das erlich Gesagt nicht vorstellen es geht hier ja werder um Drogen, Waffen, Körperverletzung. Das ganze ist ja auch schon 2 Jahre her und wird im Erziungsregister stehen.

KlausP

Den § 41 Bundeszentralregistergesetz haben Sie gelesen? Die Bundeswehr erhält eine unbeschräkte Auskunft aus dem BZR, siehe auch der Bewerbungsbogen, auf dem Sie mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis dazu erteilt haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

THwuestenfuchs

Das habe ich gelesen aber ich dachte mir:

Wäre ein Aktenzeichen bzw ein Eintrag ein 100%tiges ausschuss Kriterium dann würde man ja nicht danach fragen bzw hätte mich erst garnicht zum Test und zum Einplaner gelassen oder?

KillBurn93

Mal davon abgesehen das Betrug bzw. versuchter Betrug nicht dafür spricht das man charakterlich geeignet ist.
Betrug spricht ja für eine gewisse kriminelle Energie...

Es kommt ganz darauf an was bei Gericht heraus kommt.
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

KlausP

Zitat von: THwuestenfuchs am 19. Juni 2017, 19:55:56
Das habe ich gelesen aber ich dachte mir:

Wäre ein Aktenzeichen bzw ein Eintrag ein 100%tiges ausschuss Kriterium dann würde man ja nicht danach fragen bzw hätte mich erst garnicht zum Test und zum Einplaner gelassen oder?

Lag das Aktenzeichen schon bei Ihrer Eignungsfeststellung in WHV vor oder kam das erst später?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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