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Wiedereinsteller mit Diszi?

Begonnen von Insidious Whisper, 21. Juni 2017, 14:32:17

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Insidious Whisper

Guten Tag,

Ich war 2010 als FWDLer für 23 Monate beim Heer (Heeresflieger).
In meiner Dienstzeit habe ich mir nichts zuschulden kommen lassen, außer dass ich 20 Tage vor DZE ein Foto innerhalb der Kaserne (im Sicherheitsbereich) mit
meinem Handy gemacht habe und dieses bei Facebook hochgeladen. Das Foto zeigte meine TE vor dem Fernseher.
Wieso habe ich das Foto gemacht? Zum Zeitpunkt hat unser ehemaliger Bundesminster des Inneren, Herr de Maiziêre seine Rede zwecks Schließungen einiger Kasernen gehalten.
Dies empfand ich als ein wichtigen Moment welchen ich "festhalten" wollten. Mir ist bewusst, dass dies keine Begründung ist.

Wie dem auch sei... ich durfte 1.000€ Strafe zahlen (der ehemaliger Spieß durfte "leider" nicht mehr in Erwägung ziehen da ich 22 Monate ohne jegliche Mahnungen oder Strafen gedient habe.)

Ich habe mich vor wenigen Tagen für die Feldwebellaufbahn im Truppendienst beworben (26 y/o, Realschule, abgeschlossene Berufsausbildung, keine Vorstrafen o/ä, Dienstzeugnis wurde vom KarrB mit 2~3 bewertet).
Darüber hinaus sagt meine KarrB zu mir, dass das Diszi wohl keine Auswirkungen hat, jedoch war dieser Ansicht ein anderer KarrB nicht.

Es ist nach wie vor ein "Traum" für mich in einer verantwortungsvollen Position zu dienen. Mache mir aber sehr viele Gedanken zwecks Disiz.

Hat jemand Erfahrungen als Wiedereinsteller inklv. Disiz gemacht?

Vielen Dank!
"Drei Mann hintereinander, viele viele nebeneinander."

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Insidious Whisper

 :-X Danke für die schnelle Antwort!

Wird das nicht in der P-Akte vermerkt?

Ich kann mir Vorstellen, dass bei der Nachwuchsgewinnung darauf eingegangen wird.
"Drei Mann hintereinander, viele viele nebeneinander."

F_K

Nein.

Es steht im Disziplinarbuch (oder ähnlicher Name) der Einheit, wird aber nach Tilgung gelöscht.

Insidious Whisper

Zitat von: F_K am 21. Juni 2017, 14:47:20
Nein.

Es steht im Disziplinarbuch (oder ähnlicher Name) der Einheit, wird aber nach Tilgung gelöscht.

Mir wurde gesagt, nur weil ich das Diszi bezahlt habe, bedeutet es noch nicht das es getilgt wurde.
Ich konnte dem nicht ganz folgen und für mich bedeutet tilgen = begleichen/bezahlen
"Drei Mann hintereinander, viele viele nebeneinander."

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Zitatich durfte 1.000€ Strafe zahlen (der ehemaliger Spieß durfte "leider" nicht mehr in Erwägung ziehen da ich 22 Monate ohne jegliche Mahnungen oder Strafen gedient habe.)

Was hat der Spieß damit zu tun? Kein Spieß der Bundeswehr ist Disziplinarvorgesetzter.

ZitatWird das nicht in der P-Akte vermerkt?

Wenn eine Disziplinarmaßnahme tilgungsreif ist (nach 3 Jahren, glaube ich) ist das Disziplinarkarteiblatt zu vernichten, Förmliche Anerkennungen sind auf ein neues Blatt zu übertragen und die Ausfertigungen für die Akten sind aus diesen zu entnehmen und zu vernichten. Falls bei Ihrer Eignungsfeststellung jemand trotzdem darauf eingeht weisen Sie ihn höflich darauf hin, dass die Massnahme zu tilgen war und nicht mehr verwendet werden darf Das Versäumnis liegt beim Karrierecenter! Die Bearbeiter dort sind dafür verantwortlich!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

InstUffzSEAKlima

Bei uns in der Einheit gab es auch regelmäßig den Fall, dass "Diszis" nicht nach der Tilgungsfrist entfernt wurden, trotz Hinweisen der Kameraden. Die VP hat dahingehend auch nichts erreichen können; es hieß, dass es den Soldaten nicht zu interessieren hätte, was in seiner Akte steht, da er nicht für die Führung derselben zuständig wäre.

F_K

Hä?

Datenschutz? Anspruch auf richtige Daten und Dienstpflichtverletzungen?

Getulio

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 22. Juni 2017, 23:04:03
Bei uns in der Einheit gab es auch regelmäßig den Fall, dass "Diszis" nicht nach der Tilgungsfrist entfernt wurden, trotz Hinweisen der Kameraden.

Erlebe ich auch immer wieder mal. Eher nicht "trotz Hinweisen von Kameraden", aber mit unter werden die Akten - wie generell Personalakten - recht liederlich geführt.

KurtiG

Zitat von: Insidious Whisper am 21. Juni 2017, 14:32:17
Ich habe mich vor wenigen Tagen für die Feldwebellaufbahn im Truppendienst beworben (26 y/o, Realschule, abgeschlossene Berufsausbildung, keine Vorstrafen o/ä, Dienstzeugnis wurde vom KarrB mit 2~3 bewertet).
Darüber hinaus sagt meine KarrB zu mir, dass das Diszi wohl keine Auswirkungen hat, jedoch war dieser Ansicht ein anderer KarrB nicht.

Es ist nach wie vor ein "Traum" für mich in einer verantwortungsvollen Position zu dienen. Mache mir aber sehr viele Gedanken zwecks Disiz.

Hat jemand Erfahrungen als Wiedereinsteller inklv. Disiz gemacht?

Dürfte eigentlich kein Problem sein. Sogar mit gerichtlichem Disziplinarverfahren ist eine Wiedereinstellung durchaus möglich.

Getulio

Zitat von: KurtiG am 26. Juni 2017, 15:43:42
Dürfte eigentlich kein Problem sein. Sogar mit gerichtlichem Disziplinarverfahren ist eine Wiedereinstellung durchaus möglich.

Den Unterschied zwischen "durchaus möglich" und "kein Problem" sollte man dabei aber nicht aus den Augen verlieren.

Die definitiven Ausschlussgründe finden sich im Soldatengesetz. Wo sie nicht greifen, ist ein Diszi immer ein Minuspunkt, ein gerichtliches ein dicker Minuspunkt.

KlausP

Außerdem hängt das auch davon ab, was bei dem gerichtlichen Distiplinarverfahren heraus gekommen und wie lange eine mögliche Verurteilung her ist. Auch hier gibt es Tilgungsfristen gemäß WDO.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Getulio

Wohl wahr, wer vom Truppendienstgericht aus dem Dienstverhältnis entfernt wurde, kann sich seine Wiedereinstellungsphantasien unter dem Strich sicherlich von der Backe putzen.

Dienstgradherabsetzung und Entfernung werden meines Wissens auch nicht getilgt.

KurtiG

Zitat von: Getulio am 26. Juni 2017, 19:22:32
Dienstgradherabsetzung und Entfernung werden meines Wissens auch nicht getilgt.

Logisch, sie sind als "Personalmaßnahme" auch für jeden sichtbar, auch in der Personalakte. Eine Tilgung brächte also gar nichts.

Zitat von: KlausP am 26. Juni 2017, 19:14:52
Außerdem hängt das auch davon ab, was bei dem gerichtlichen Distiplinarverfahren heraus gekommen und wie lange eine mögliche Verurteilung her ist.

Herabsetzung in der Besoldungsgruppe vor 7 Jahren, Wiedereinstellungszusage mit höherem Dienstgrad wegen zwischenzeitlicher beruflicher Weiterqualifizierung dieses Jahr :)

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