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Küche nicht offiziell im Mietvertrag benannt, Probleme bei Anerkennung?

Begonnen von Rikk4, 27. Juni 2017, 19:25:56

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Rikk4

Hallo, ich bin an meinen Standort gezogen befinde mich im dessen Einzugsbereich. Umgemeldet habe ich mich entsprechend auch.

Meine Wohnung hat eine nachträglich durch mich eingerüstete Kochgelegenheit. Das steht allerdings nicht im Mietvertrag.
Kann sie jetzt nicht anerkannt werden?

MkG

Ralf

Wenn es ein Problem geben sollte: Dann machst du halt eine dienstl. Erklärung und schaust, ob diese anerkannt wird.
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Rikk4

Zitat von: Ralf am 27. Juni 2017, 19:34:04
Wenn es ein Problem geben sollte: Dann machst du halt eine dienstl. Erklärung und schaust, ob diese anerkannt wird.

Danke, für's Befassen!

Also eine dienstl. Erklärung, dass ich eine Kochmöglichkeit nachgerüstet habe und dann könnte die Sache gut für mich aussehen?!

Was sind die Schwerpunkte auf die bei der Anerkennung Wert gelegt werden?

ulli76

Sonst Foto davon machen und mit beifügen.
Such mal nach §10 Abs 3 Bundesumzugskostengesetz bzw. die Erläuterungen dazu.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Rikk4

Wird da erfahrungsgemäß echt so dermaßen nachgehakt?! Ich habe eine Bestätigung, dass das jetzt mein Erstwohnsitz ist, sowie einen seriösen Mietvertrag.

Ralf

Da es dem Bearbeiter obliegt, sich ein sachgerechtes Bild zu machen, wärst du dann ja gerüstet. Beantrage es und warte halt ab. Wenn es dann zu Problemen kommen sollte, kannst du ja reagieren.
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