Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Eignungsfeststellung Widerruf erneutee Verpflichtung

Begonnen von Metzodia, 30. Juni 2017, 17:22:44

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Metzodia

Guten Tag,

Anfang 2015 war ich im ACFüKrBw in Köln und habe die Offizierseignung bestätigt bekommen und wurde mit Maschinenbaustudium und in der pzgren-Truppe eingeplant. Dienstantritt war dann dementsprechend am 1.07.2015. Leider habe ich dann bereits nach 3 1/2 Wochen Widerruf gezogen, da ein Familienmitglied schwer krank wurde und in der Heimat bleiben wollte. Habe mir dann über Vitamin B ein duales Studium angefangen wobei ich mich gerade im 5. Semester befinde also fast fertig bin (1.9.2018 bin ich fertig)

Meine Fragen lauten nun:
a) Meines Wissens nach gilt die Eignungsfeststellungsuntersuchung 3 Jahre lang, muss in diesem Zeitraum die Verpflichtung oder der Dienstantritt erfolgen? Sollte dies nicht der Fall sein steht wohl ein erneutes Prüfwochenende an..


b) Wie wahrscheinlich ist es "nochmal bei der BW genommen zu werden"?
           über Gespräche mit einen Psychologen o.Ä. warum ich damals widerrufen hab bin ich mir im klaren.
       

Dankeschön im voraus!

P.S.: vermutlich wäre hier ein Termin mit einem Karriereberater der sinnvollste Schritt, da ich mich z.Z. aber im Ausland aufhalte ist dies schwer möglich und möchte mich erstmal hier erkundigen..


Gruß

KlausP

Die Eignung gilt 3(?) Jahre, die ärztliche Untersuchung, glaube ich, nur 1 Jahr.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

2 Jahre gilt sie. Und eine Bewerbung jetzt würde erst einen Diensteintritt 2018 bedeuten.
Du kannst dich aber auch Seiteneinsteiger mit deinem Studium bewerben für eine Einstellung als Oberleutnant.
Du wärst nicht der erste Abbrecher, der wiedereingestellt wird.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau