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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Wiederholung der Eignungsprüfung

Begonnen von Prüfling, 08. Juni 2017, 10:43:48

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Prüfling

Wieso darf man als Zivilist den Test eigentlich nach 12 Monaten wiederholen?

Joker81

6./ WachBtl BMVg "Siegburg"
2./152 mTrspHubschrRg15 "Münsterland"
3./152
5./LogBtl 171 "Sachsen Anhalt"
2./LogBtl 7 "Unna"
Seit 2014 Luftwaffensoldat

Ralf

Prüfungsergebnisse sind grundsätzlich 2 Jahre gültig.
Das KarrC Bw kann davon abweichen, wenn Annahmen bestehen, dass sich am Prüfungsergebnis etwas ändern kann. Beispiele hierzu: Schulabschluss gemacht, Beruf gelernt, in der Truppe reüssiert (=positive Stllg. des DV), etc. pp. Das sind jeweils Einzelfallentscheidungen und gilt für zivile Bewerber wie auch Soldaten gleichermaßen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

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