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Fragen bezüglich TG und anerkanntem Wohnsitz

Begonnen von Felix G., 14. Juli 2017, 20:31:47

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Felix G.

Guten Abend liebe Gemeinde,

da ich schon mehrere Beiträge bezüglich des TG im Forum studiert habe und meine momentane Situation etwas kompliziert ist bin ich aus diesen noch nicht ganz schlau geworden.

zu meiner momentanen Situation:

-momentan bin ich am Ende meiner Ausbildung zum Berufskraftfahrer und habe in zwei Wochen praktische Prüfung
-derzeit Wohnhaft bei einem Elternteil in Leipzig
-SaZ 8
-AGA am 01.08.2017 in Gera
-vorgesehene Anschlussverwendung als: Jäger (Roleplayer) in Hammelburg

und nun zu meinem "Problem"

Ich habe vor mit zwei Freunden eine WG zu gründen mit dem Mietbeginn zum 01.09.2017. In meiner Aufforderung zum Dienstantritt wird mir die UKV zugesagt, da ich ja noch keinen anerkannten Wohnsitz habe. Die Frage ist also, inwiefern kann ich diese WG dann als Wohnort anerkennen lassen und inwiefern bin ich dann überhaupt TG berechtigt?

Ich hoffe Ihr könnt mir damit helfen,

mfG Felix

F_K

Wenn Du auch Mieter bist, kannst Du die Wohnung anerkennen lassen - aber diese wird nicht berücksichtigt, also kein TG.

Felix G.

Ich werde wie die anderen beiden auch, Mieter sein.
Warum allerdings wird diese Wohnung dann nicht berücksichtigt?

KlausP

Sie wird für die UKV-Zusage bei der Einstellung nicht berücksichtigt, weil sie zum Diensteintrittsdatum noch nicht angemietet war. Wenn Sie sie nach Dienstantritt und vor der Versetzung in Ihre Stammeinheit anmieten, müssen Sie sie durch Ihr BwDLZ anerkennen lassen. Dann kann sie für die darauf folgende Versetzung berücksichtigt werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Felix G.

Danke für die schnelle und präzise Antwort.
Das heißt ich wäre in meiner Stammeinheit sofern dann zur Versetzung die UKV nicht zugesagt wird, Trennungsgeld berechtigt?

KlausP

So wie ich das verstehe, ja. Dazu muss, wie geschrieben, die Wohnung zügig als berücksichtigungsfähig anerkannt werden und das BAPersBw muss darüber die Mitteilung erhalten, damit die Versetzungsverfügung entsprechend ausgestellt werden kann.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Felix G.

Okay, dann bedanke ich mich für eure schnellen Antworten und das Thema kann hiermit gern geschlossen werden.

Vielen lieben Dank nochmal  :D

LwPersFw

So einfach ist das nicht !
In welchem Ort soll den die WG gegründet werden ?
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen



LwPersFw

Sie werden während der AGA zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sein.

Solange diese besteht, wird man die Wohnung nicht als berücksichtigungsfähig anerkennen.

Man müsste Sie dazu von dieser Verpflichtung befreien.
Aber ich vermute das wird man nicht.

Probieren Sie es ... aber rechnen Sie damit, dass Sie in
Hammelburg nicht TG-Empfänger sein werden.

Gehen Sie sofort nach Dienstantritt zum BwDLZ der AGA-Dienststelle und lassen sich dort von einem im Umzugsrecht kundigen Beamten beraten.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Felix G.

Okay, dann werde ich das so angehen. Allerdings bin ich 23 und werde dann auch nach meiner Versetzung in Hammelburg noch zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sein.

Ist es in dem Fall dann (theoretisch) möglich mit Vollendung meines 25. Lj, Trennungsgeld in Hammelburg zu bekommen?


Papierberg

Und für die Anerkennung wird auch nicht das BwDLZ zuständig sein (egal was noch auf den Formularen steht), sondern die personalbearbeitende Stelle.
Für eine umzugskostenrechtliche Beratung (die das Thema Anerkennung von Wohnungen von der Sache her jedenfalls nicht umfasst) sind die Servicepunkte des Travelmanagents bzw. noch vorhandene Standortservices der BwDLZ der richtige Anlaufpunkt.
Ist alles nicht unkomkompliziert, aber das bekommen Sie schon hin.

Felix Gö.

Okay, ich werde diesbezüglich nochmal meine Vorgesetzten ausfragen, sobald die GA beginnt.

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