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Trennungsgeld

Begonnen von Apfelgruen, 02. August 2017, 18:05:01

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Apfelgruen

Hey Leute,

mich interessiert es, ob jemand einen ähnlichen Fall hat wie meiner.
Hinweg sind knapp 29,5 Km und der Rückweg nach hause sind knapp 32 Km.

Trennungsgeld wurde mir nicht mehr zugesagt aufgrund der 29,5 Km.
Der Rückweg wird nicht berücksichtigt.

Gibt es irgendwelche Erfahrungen, ob man es doch so drehen kann, sodass man wieder TG bekommt ?

Leine Grüße

Mike Brisket


Flexscan

bescheissen betrügen such dir was aus.

Nein kann man nicht.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Apfelgruen

Drehen war falsch ausgedrückt.
Ich meine, da der Rückweg über 30Km ist.. Könnte die das eigentlich bewilligen.

KlausP

Haben Sie einen schriftlichen ablehnenden Bescheid auf Ihren Antrag bekommen? Falls ja, hat der ja eine Rechtsbehelfbelehrung und danach können Sie dann vorgehen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Apfelgruen

Auf meiner Versetzung steht, da ich nun im "Einzugsgebiet" wohne bin ich nicht mehr TG berechtigt.

Dane für Ihre Antwort.

Andi8111

Was wollen Sie denn? Jetzt wohnen Sie im Einzugsgebiet und pendeln. Die Fahrtkosten können Sie steuerlich geltend machen aber TG erhalten Sie nicht.

200/3

Wie sieht es denn mit dem ÖPNV aus? Ist damit morgens pünktlich der Dienstort zu erreichen und kommt man nach Dienst in "angemessener" Zeit nach Hause? Stichwort "regelmäßig verkehrende Verkehrsmittel" in der TGV...

Andi8111


200/3

D'accord, mein Fehler, ich hatte das durcheinander gehauen, bei mir ging es damals nur um die Frage ob TG nach §3 oder nach §6 als der ÖPNV für die Entscheidung wichtig war.

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