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Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)

Begonnen von Lukas1989, 30. August 2017, 17:25:29

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Lukas1989

Hallo Kameraden,

da ich mich in dieser Angelegenheit nicht an meine eigene Einheit wenden kann, habe ich ein paar Fragen an euch:

Kurz zu mir, ich bin Oberfeldwebel, seit 05/2017 Berufssoldat und als SanFw (mit externer ziviler Ausbildung) bei der Sanität eingestiegen. Nun möchte ich aufgrund persönlicher Gründe die Bundeswehr zum nächstmöglichen Zeitpunkt verlassen, leider ist mir das Weiterdienen nicht mehr möglich. Die Gründe hierfür möchte ich nicht direkt offen legen.

Nun steht in § 46 (3) SG im Satz 1: "Der Berufssoldat kann jederzeit seine Entlassung verlangen; soweit seine militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war, gilt dies jedoch erst nach einer sich daran anschließenden Dienstzeit, die der dreifachen Dauer des Studiums oder der Fachausbildung entspricht, längstens nach zehn Jahren."

Als was zählt denn hier eine Fachausbildung? Ich habe keine ZAW durchlaufen, keine Führerscheine bekommen noch sonst irgendwas "spezielles" gemacht. Meine Lehrgänge beschränken sich auf:

1 Monat Ersthelfer A (in der AGA inkludiert)
3 Monate Feldwebellehrgang
1 Woche B-Kurz
und ~3 Monate  Englischlehrgang

Hätte ich nun theoretisch 3 x 7 = 21 Monate "Sperre" nach Beendigung meines letzten Lehrgangs 10/2016, also bis 07/2018 oder zählen diese Lehrgänge nicht als Fachausbildung? Die letzte Rechtsprechung hierzu ist von 1987 (https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerwGE%2065,%20203) und auch nicht ganz eindeutig.

Ich möchte vermeiden dass ich kündige und dann noch nicht zum gewünschten Termin (04/2018) herauskomme sondern der Termin noch weit in der Zukunft ist.

Ich weiß, dass dies ein heikles Thema ist aber danke euch dennoch schon mal für eure Unterstützung.

F_K


KlausP

ZitatAls was zählt denn hier eine Fachausbildung? Ich habe keine ZAW durchlaufen, keine Führerscheine bekommen noch sonst irgendwas "spezielles" gemacht. Meine Lehrgänge beschränken sich auf:

1 Monat Ersthelfer A (in der AGA inkludiert)
3 Monate Feldwebellehrgang
1 Woche B-Kurz
und ~3 Monate  Englischlehrgang

Kurze Antwort auf Ihre Frage: Nichts. Als Fachausbildung würde eine ZAW zählen, die haben Sie ja nicht benötigt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi8111


FoxtrotUniform

Und Im Hinblick auf die wenigen Lehrgänge hört sich das für mich eher nach dem Status SaZ an. Also ganz konkret:

Also ab den TE: Ist das Dienstverhältnis Soldat auf Zeit (z.B. SaZ 12) oder erfolgte die Ernennung zum Berufssoldat?
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Lukas1989

Zitat von: Andi8111 am 30. August 2017, 21:20:41
1989 geboren, OFw und direkt als BS eingestiegen?

Nein, 2012 als SaZ und in diesem Jahr ernannt worden.

Zitat von: FoxtrotUniform am 31. August 2017, 08:26:36
Und Im Hinblick auf die wenigen Lehrgänge hört sich das für mich eher nach dem Status SaZ an. Also ganz konkret:

Also ab den TE: Ist das Dienstverhältnis Soldat auf Zeit (z.B. SaZ 12) oder erfolgte die Ernennung zum Berufssoldat?

Ich habe Lehrgänge unter einer Woche nicht mit aufgezählt, aber tatsächlich habe ich nicht viele gemacht. Im Mai diesen Jahres erfolgt die Erenneung zum Berufssoldaten.

BSG1966

Würde mich jetzt tatsächlich interessieren, ob bei der Ernennung zum BS die Verpflichtung (zB bei SaZ12 für eben 12 Jahre) auch hinfällig ist?! Wäre ja sonst ein interessanter Schachzug, auf die BS-Urkunde warten und zack, ist man raus aus der Nummer.

F_K

@ BSG:

"So" viele werden nicht BS, als das dies planbar wäre.

Ausserdem vermute ich, dass ein BS, der um Entlassung bittet, keinen Anspruch auf BFD Leistungen / Übergangsgelder hat - vielleicht kann dazu ein Personaler etwas sagen.

F_K

Der BS, der um Entlassung bittet (wenn dem stattgegeben wird), wird "nur" nachversichert - die "Leistungen" (BFD, Übergangsgelder), auf die ein SaZ Anspruch hat, VERFALLEN mit der Annahme der BS Urkunde.

Lukas1989

Zitat von: BSG1966 am 31. August 2017, 09:12:57
Würde mich jetzt tatsächlich interessieren, ob bei der Ernennung zum BS die Verpflichtung (zB bei SaZ12 für eben 12 Jahre) auch hinfällig ist?! Wäre ja sonst ein interessanter Schachzug, auf die BS-Urkunde warten und zack, ist man raus aus der Nummer.

Der BS kann nicht ohne weiteres auf SaZ "zurückgestuft" werden. Nur auf eigenes Verlagen und dann auch nur wenn ein dienstliches Interesse besteht (§45a SG)

Zitat von: F_K am 31. August 2017, 09:37:32
Der BS, der um Entlassung bittet (wenn dem stattgegeben wird), wird "nur" nachversichert - die "Leistungen" (BFD, Übergangsgelder), auf die ein SaZ Anspruch hat, VERFALLEN mit der Annahme der BS Urkunde.

Korrekt, das ist mir soweit auch bewusst und stellt kein Problem da. Die Summe für die Rentenversicherung würde von mir dann in die Rentenkasse eingezahlt.
Ich bin mir nur tatsächlich unsicher wegen der "Fachausbildung", man findet dazu nichts und der DBwV unterscheidet sich in seiner Aussage je nach Bearbeiter.

CIRK

Sie wollen eine konkrete und absolut verbindliche Aussage (vermutlich weil Sie bereits eine konkrete Planung / ein Jobangebote zum entsprechenden Zeitpunkt haben). Was soll dann die oberflächliche und nebulöse Anfrage in einem Internetforum? Das bringt Ihnen nichts. Nehmen Sie Verbindung mit Ihrem PersFw oder Spieß auf und lassen Sie dass klären. Man muss auch mal den "Arsch in der Hose haben" zu dem zu stehen was man tut.

Wenn Sie partout nicht in Ihrer Einheit damit rausrücken wollen, dann versuchen Sie es halt direkt mit Ihrem PersFhr zu klären.

BSG1966

Zitat von: Lukas1989 am 31. August 2017, 10:03:27
Zitat von: BSG1966 am 31. August 2017, 09:12:57
Würde mich jetzt tatsächlich interessieren, ob bei der Ernennung zum BS die Verpflichtung (zB bei SaZ12 für eben 12 Jahre) auch hinfällig ist?! Wäre ja sonst ein interessanter Schachzug, auf die BS-Urkunde warten und zack, ist man raus aus der Nummer.

Der BS kann nicht ohne weiteres auf SaZ "zurückgestuft" werden. Nur auf eigenes Verlagen und dann auch nur wenn ein dienstliches Interesse besteht (§45a SG)

Das ist vollkommen richtig, ist mir auch bewusst. Die Frage ist einfach die, ob eine Verpflichtung auf x Jahre hinfällig wird, wenn man BS wird oder die Bundeswehr in so einem Falle sagen kann "nanana, Sie sind zwar jetzt BS - Sie haben sich aber mal bis Datum y verpflichtet".

F_K

ZitatDie Summe für die Rentenversicherung würde von mir dann in die Rentenkasse eingezahlt.

Hä? Bei Entlassung eines BS wird dieser von der BW nachversichert.

@ BSG:
Das gegenseitige Treueverhältnis wird mit Annahme der BS Urkunde auf eine andere Grundlage gestellt - die "alte" (SaZ) "verfällt" mit allen Regelungen dazu.

@ Lukas:

Selbst WENN die Englischausbildung als Fachausbildung zählen würde, wäre die 3fache Zeit abgelaufen.

ergo: Stelle den Antrag, wenn Du raus möchtest.

LwPersFw

Zitat von: Lukas1989 am 30. August 2017, 17:25:29

Als was zählt denn hier eine Fachausbildung?


A-1420/21

"Ob ein Studium oder eine Fachausbildung vorliegt und ob bei früheren Berufssoldatinnen
und früheren Berufssoldaten die zeitlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist auf der Grundlage der
Zentralen Dienstvorschrift A-1420/3 ,,Bleibeverpflichtung von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten,
deren militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war"
zu
beurteilen."

"Die zu erstattenden Kosten werden auf der Grundlage des Zentralerlasses B-1344/1 ,,Bemessungsgrundsätze zur Erstattung Ausbildungskosten gemäß § 49 bzw. § 56 des Soldatengesetzes" ermittelt und bemessen."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KlausP

Meiner Meinung nach gehört keiner der vom TE genannten Lehrgänge zu einer Fachausbildung, das sind nur Teile der Laufbahnausbildung und Weiterbildungen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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