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Als RA zur Bundeswehr

Begonnen von sanker93, 05. September 2017, 19:51:45

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sanker93

Guten Abend zusammen,

als RA bei der Bundeswehr ist man oftmals nicht im eigtl. RD eingesetzt.
In welchem Umfang gibt es eine Inübungshaltung und bekommt man diese auch jedes Jahr?
Wie sieht es mit der Weiterbildung zum NS aus? Zugang und Lehrgang?
In welchem Umfang darf man einer Nebenbeschäftigung im zivilen RD (Rotes Kreuz) nachgehen und ist dies gern gesehen?

Vielen Dank

M05W12S69

Nur ein kleiner Hinweis:

Bitte die Berufsbezeichnungen ausschreiben, ich hatte jetzt unter RA zunächst "Rechtsanwalt" verstanden, auch die wechseln mal zur Bundeswehr..., nur damit es nicht zu Irritationen kommt...

Pericranium

Zitat von: M05W12S69 am 05. September 2017, 21:01:41
Nur ein kleiner Hinweis:

Bitte die Berufsbezeichnungen ausschreiben, ich hatte jetzt unter RA zunächst "Rechtsanwalt" verstanden, auch die wechseln mal zur Bundeswehr..., nur damit es nicht zu Irritationen kommt...

Wenn man den Rest des Postings liest, sind doch Verwechslungen sehr unwahrscheinlich.
Mit dem Problem stehen Sie wohl eher alleine da...

sanker93

Hallo zusammen,
da es bisher noch keine Anwort zustande kam. Formuliere ich die Frage allgemeiner.
Wie sind die Erfahrungen mit einer Nebenbeschäftigung im Sanitätsdienst?


Pericranium

Ich kann zu keiner Antwort 100% Garantie geben, aber ja, 4 Wochen Inübungshaltung pro Jahr sind möglich.
Auch wenn ich des Öfteren RA in Notaufnahmen gesehen habe und nicht zwingend auf dem RTW zur Inübunghaltung.
Ich arbeite nebenher auch beim DRK auf 450€-Basis. Nebentätigkeiten beim DRK müssen genehmigt werden.

Im Schnitt sollten es nicht mehr als 8h/Woche sein und wenn die Nebentätigkeit mit dem Dienst in Konflikt gerät, kann die Genehmigung auch widerrufen werden.
Zumindest mein Disziplinarvorgesetzter begrüßte meine Nebentätigkeit, weil ich mich durch meinen Nebenjob auch für den Dienst notfallmedizinisch auf dem Laufenden halte.

ulli76

4 Wochen Inübungshaltung im Jahr sind vorgesehen, man kann sich aber nicht unbedingt aussuchen, wo man das macht.
Nebentätigkeiten sind kein Problem, allerdings genehmigungspflichtig. Die 8 Stunden/Woche werden gemittelt- also man kann auch längere Schichten an Wochenenden und Feiertagen machen. Dienstliche Interessen gehen allerdings vor. Der Soldat ist allerdings selbst dafür verantwortlich, dass er für seine Nebentätigkeit ggf. Steuern und Sozialabgaben abführt und haftpflicht- und unfallversichert ist.
Die Ausbildung zum NFS ist inzwischen vorgesehen,dazu gibt es aber genauere Bestimmungen je nach Restdienstzeit.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

justice005

ZitatMit dem Problem stehen Sie wohl eher alleine da...

Auch für mich steht die Abkürzung RA grundsätzlich für Rechtsanwalt. Mittlerweile konnte ich mir zusammenreimen, dass hier der Rettungsassistent gemeint ist. Die Abkürzung RD könnte Rettungsdienst heißen. Aber NS sagt mir in diesem Zusammenhang jedoch immer noch nichts. Die Abkürzung NS kenne ich nur aus dem dritten Reich. und aus Pornos.


dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

".. in Deutschland in der Regel NotSan abgekürzt ..."
RettAss für Rettungsassistent.

Wenn jeder "eigene" Abkürzungen verwendet, wird es nicht einfacher, sondern schwieriger (s. o. - q. e. d.)


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