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Teilnahme an DVAG als RDL, wie genehmigen lassen

Begonnen von Eisensoldat, 26. Oktober 2017, 11:04:12

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Eisensoldat

Werte Kameraden,

ich habe im Forum gesucht, sowie mit Kameraden (aus S1) gesprochen, und verschiedene, teilweise widersprechende Aussagen bekommen.
Sachverhalt
Ich bin z.Zt. als RDL tätig, und möchte während der Dienstleistung an einer DVAG am Samstag teilnehmen. In der RDL unterliege ich der Zeiterfassung, wie die aktiven Soldaten, also der SAZV.
[/Frageu]
Kann ich zu der DVAG einfach hin (nach Rücksprache mit dem Zuzieher, in dem Fall LKdo? Oder brauche ich eine Einladung durch das Lkdo? Oder muss mein DV (in meinem Beorderungstruppenteil) mir die Teilnahme befehlen? Ich würde die Teilnahme nicht als Arbeitszeit gerechnet haben wollen, da dies rein freiwillig ist und mit meiner RDL Tätigkeit nichts zu tun hat.
Ich möchte Klarheit vor allem über die Konsequenzen sollte z. B. ein Unfall (Gott bewahre) auf der DVAG und dem Weg dahin passieren,.
Nach meinen Verständnis müsste in diesem Fall die gleiche Regelung greifen wie bei aktiven Soldaten, die an einer DVAG teilnehmen.
Bitte um Erleuchtung!

mkg

Eisensoldat

F_K

Genehmigung des DV zur Teilnahme ist notwendig - damit bleibt es aber trotzdem "Freizeit".

Wenn es als "Dienst" zählen soll, ist ein Befehl der Dienststelle notwendig.

Eisensoldat

Es soll im Sinne der SAZV als Freizeit gelten, d.h. ich will da keine Stunden schreiben, und ich will auch keine unentgeltliche Gemeinschaftsverpflegung, auch keine Reisekostenerstattung, aber ich möchte im Falle dass was passiert (z.B. Schiessunfall/ Knalltrauma),  einfach "safe" sein.
mkg
Eisensoldat

Andi8111

Was Soldaten am Wochenende oder im Urlaub treiben, interessiert niemanden, solange man keiner Nebenbeschäftigung nachgeht.

btw: Warum postet man das nicht in das richtige Unterforum?

Andi8111

Im Rahmen von DVaG ist man ganz normal über die uTV und das SVG versorgt.

wolverine

Verpflegung und Reisekosten stehen einem während einer DVag zu. Ob man am essen teilnimmt oder die Reisekosten beantragt, steht einem natürlich persönlich frei.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

miguhamburg1

Im Übrigen stehen Sie doch als RDL derzeit in einem aktiven Dienstverhältnis, wie die anderen aktiven Soldaten auch. Da gilt die utV auch nach Dienst und an den Wochenenden ....

F_K

Ach Jungs,

eine Genehmigung des DV wird trotzdem benötigt - eben weil es militärischer Dienst ist und der DV dies genehmigen muss.
(Geänderte Unterstellungsverhältnisse ...)

TheScientist

Es ist machbar, so am Wochenende DVag EEH-Alpha selbst erlebt... ein Kamerad war auf RDL.

Unbedingt den DV informieren, siehe Anmerkung F_K

UND

die Teilnahme im Vorfeld rechtzeitig mit dem zuständigen FwRes absprechen. Sie sollten (werden) keine Zuziehung erhalten wie die anderen teilnehmenden Reservisten.

miguhamburg1

F_K, Ihr "Seufzen" und die Ach Jungs können Sie sich sparen, bringt in diesem Fall doch nur eine völlig unnötige Schärfe in den Ton.

Es hat doch niemand bestritten, dass der DV bei einem aktiven Soldaten (also auch dem Soldaten in einer RDL) der Teilnahme an einer DVag/VVag des Reservistenverbandes zustimmen muss. Es ging dem Fragensteller allerdings noch viel mehr um das Absicherungsthema mit der utV.

Eisensoldat

Also ich fasse mal zusammen: RDL wie aktiver. Aktive melden Ihrem Vorgesetzten dass sie teilnehmen wollen (formlos?), der nickt oder auch nicht, und dann geht man hin und gut ist. Absicherung bezüglich uTV usw. ist gegeben.
Wenn dem so ist, dann kann der Fred gerne geschlossen werden.
Danke
Eisensoldat

SchnolleRes

Sie sagen das dem FwRes des Lkdos und bekommen statt einer Zuziehung eine Einladung. Darauf unterschreibt dann der DV oder eben nicht.
Feddisch

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