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Anzug Eignungsfeststellung

Begonnen von TomMA, 27. Oktober 2017, 14:51:50

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TomMA

Hallo, Kameraden.
Ich bitte Euch mal um Unterstützung, da ich trotz intensiver Suche hier nicht wirklich fündig geworden bin.
Ich habe Anfang November meine Eignungsfeststellung zum FW d. R. im KarrCenter in Stuttgart. Ich hab mich - so glaube ich zumindest - ganz gut vorbereitet. Sportlich sowieso, da ich in meiner aktuellen RDL jede Möglichkeit dazu genutzt habe. DSA frisch abgelegt, IGF/BFT passt soweit, Leistungsblatt dabei. Gut, das Kleiderschwimmen konnte ich dieses Jahr nicht realisieren.
Alles Andere lasse ich auf mich zukommen.
Nun zur eigentlichen Frage: Da ich aktuell noch in einer RDL bis Dezember bin, gehe ich mal davon aus, dass mein Anzug während der Eignungsfeststellung der Dienstanzug sein wird. Oder liege ich da falsch? Ich möchte eben dort nicht oversized erscheinen. Und im Einladungsschreiben wird da nicht explizit darauf hingewiesen. Zwar habe ich bis dahin noch Urlaub, aber der Termin in Stuttgart ist doch Dienst, oder? Zumindest habe ich für die drei Tage Sonderurlaub bekommen. Seht mir die Frage nach, ich bin ein wenig lebensälter und erst seit zwei Jahren wieder intensiver am Üben.
Danke im Voraus für eine eindeutige Antwort.
Mkg, Klaus

Andi

Wenn du Soldat bist ist dein Anzug bei der Eignungsfeststellung natürlich der Dienstanzug...
the rest is silence...

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

TomMA


Brötchen.mit.Zwiebelmett

Warum Sonderurlaub??? Und wenn Sonderurlaub warum sollte er dort mit Dienstanzug hin @Andi???

F_K

Weil KC vom Zivilstatus ausgegangen ist und daher Bahngutscheine verschickt hat und die Einheit wohl keine Lust hatte dies glattzuziehen.

However - er ist Soldat und vom Dienst zum KC befohlen - also Dienstanzug.

Stromberg

Warum erfolgt in diesem Fall die Bedarfs- und Eignungsprüfung nicht durch das PersAmt BW, nachdem ein Antrag auf Zulassung zum RFA gestellt wurde nach einer entsprechenden Stellungnahme durch den KP Chef?

Erfüllt er § 19 Abs. 1 SLV iVm §22 Abs. 2 Punkt 2 SLV?

KlausP

Weil auch Mannschaften, die ihren Wechsel in die Feldwebellaufbahn beantragen, beim Karrierecenter getestet werden.]
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Stromberg

Interessant. Ich wurde damals (2010) vom OG d.R. in WÜ zum SU d.R. (v) und im weiteren Verlauf zum SU d.R. ernannt. Anschließend stellte ich einen Antrag auf Übernahme in die Laufbahn der Feldwebel der Reserve. Es wurde eine Beurteilung erstellt, der RFA mit Nachdruck befürwortet und ein Spiegeldienstposten gefunden. Mit Lehrgängen und WÜ dann 2012 zum Fw d.R. ernannt. Eine Eignungsfeststellung beim KCBW ging nicht voraus. Die Eignungsfeststellung erfolgte durch die (ex) SDBW.

Deshalb wundert es mich, warum in diesem Falle die Geschichte über das KCBW läuft.

Ist das Auswahlverfahren komplizierter geworden?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Stromberg

Ja und warum muss er da nun hin? Warum wird nicht nach Aktenlage entschieden wie in meinem Fall?

KlausP

Deshalb:

Zitat von: KlausP am 31. Oktober 2017, 20:20:53
Weil auch Mannschaften, die ihren Wechsel in die Feldwebellaufbahn beantragen, beim Karrierecenter getestet werden.]

Damit werden Bewerber für die Reservefeldwebellaufbahn denen für die Feldwebellaufbahn gleichgestellt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Brötchen.mit.Zwiebelmett

Zitat von: Stromberg am 31. Oktober 2017, 20:55:39
Ja und warum muss er da nun hin? Warum wird nicht nach Aktenlage entschieden wie in meinem Fall?

Zitat3.7.6 Zulassung als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahnen der
Fachunteroffiziere der Reserve und der Feldwebel der Reserve
Zitat3.7.6.2 Entscheidungskriterien
3310. Bei der Entscheidung über die Zulassung sind folgende Kriterien zu beachten:
• Verfügbarkeit eines geeigneten Beorderungsdienstpostens oder einer geigneten Beorderungsmöglichkeit
in der Personalreserve,
die charakterliche und geistige Eignung, Befähigung und Leistung (Eignungsfeststellungsverfahren
bei einem KarrC Bw mit Assessment bei Bewerbung für die Laufbahn der Feldwebel der
Reserve)
,
• die bisher gezeigte Einsatzbereitschaft und das Engagement für die Bw,
• die Verfügbarkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers nach Abschluss der Laufbahnausbildung
sowie
• die Bereitschaft, sich freiwillig für Beorderungen und RD zu engagieren und die sich aus der
Beorderung ergebenden Verpflichtungen zu übernehmen.
Zitat

Quelle: Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2

Stromberg

Da muss es dennoch Unterschiede geben. Ich musste nicht ins Assessmentcenter, er muss.

KlausP

Ja, und? Sowas wird immer mal wieder geändert. Zu Ihrer Zeit galt die zitierte Zentralrichtlinie noch gar nicht in der jetzigen Form.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Stromberg

also gestern haben Sie noch geschrieben, dass das damals auch schon so war. Jetzt plötzlich galt diese RL damals noch nicht. Konstruktive Antworten sehen anders aus.