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Beschleunigte Grundqualifikation für gewerblichen Güterkraftverkehr

Begonnen von Lanacs, 13. November 2017, 11:01:11

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Lanacs

Hallo zusammen ich habe mal eine Frage und zwar....
ich habe eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer gemacht, die aber im 2ten Lehrjahr abgebrochen, da mein Meister mich 2 Jahre lang nicht 1 minute Lkw fahren gelassen hat.
Danach habe ich in einer Fahrschule die beschleunigte Grundqualifikation (knz: 95 im Führerschein) gemacht und arbeite seit 2012 als BKF im Fernverkehr.

Nun zu meiner Frage da ich mich jetzt als Wiedereinsteller gerne Verpflichten lassen möchte, die Frage an euch wird diese beschleunigte Grundqualifikation bei der BW anerkannt das ich mich als UFFZ bzw FW bewerben kann oder zählt diese garnicht. das würde für mich heißen ich kann nur als Mannschafter zurück. Bisher habe ich nirgendwo in dieser Richtung was lesen können.

ich wäre für jede info Dankbar
MFG

Sascha

F_K

Zitatich habe eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer gemacht, die aber im 2ten Lehrjahr abgebrochen, da mein Meister mich 2 Jahre lang nicht 1 minute Lkw fahren gelassen hat.

Du WARST in einer Berufsausbildung, hast diese aber wohl nicht abgeschlossen.

ZitatNun zu meiner Frage da ich mich jetzt als Wiedereinsteller gerne Verpflichten lassen möchte,

Du kannst Dich nur selber verpflichten.

Zitatdie Frage an euch wird diese beschleunigte Grundqualifikation bei der BW anerkannt das ich mich als UFFZ bzw FW bewerben kann oder zählt diese garnicht.

Die Grundqualifikation ist KEINE Berufsausbildung - wird also bei der Bw auch nicht als solche anerkannt.

Hast Du sonst eine Berufsausbildung?

Lanacs

Hi danke für deiner schnelle Antwort ...

Mit dem verpflichten ist klar  :D

die Beschleunigte Grundquali ist ja auch mit Prüfung vor der IHK bescheinigt worden zählt diese Trotzdem in keiner weise ?....

Dann fällt der UFFZ bzw FW ja weg und kann nur als Mannschafter mich versuchen weiterzubilden und dann als uffz/FW bewerben.

Andi8111

Zitat von: Lanacs am 13. November 2017, 11:13:28
die Beschleunigte Grundquali ist ja auch mit Prüfung vor der IHK bescheinigt worden zählt diese Trotzdem in keiner weise ?....

Nein. Nur eine Berufsausbildung gemäß Berufsausbildungskatalog zählt. Wie überall.

Lanacs


F_K

@ Andi8111:

Natürlich "zählt" eine solche Qualifikation. Die Frage ist nur, "für was"?

@ Lanacs:

Du würdest dann "nur" einen Kurzlehrgang zum MKF "LKW" benötigen, ggf. sogar nur die "Prüfungsfahrt".

Nicht alle Prüfungen vor der IHK sind eine Externenprüfung zur Erlangung einer Berufsausbildung.

KlausP

Zitat von: Lanacs am 13. November 2017, 11:13:28
Hi danke für deiner schnelle Antwort ...

Mit dem verpflichten ist klar  :D

die Beschleunigte Grundquali ist ja auch mit Prüfung vor der IHK bescheinigt worden zählt diese Trotzdem in keiner weise ?....

Dann fällt der UFFZ bzw FW ja weg und kann nur als Mannschafter mich versuchen weiterzubilden und dann als uffz/FW bewerben.


Nein, Sie können sich auch ohne Berufsabschluss für die Unteroffizier- oder die Feldwebellaufbahn bewerben. Allerdings werden Sie dann nicht als Uffz bzw. StUffz eingestellt sondern mit Ihrem erreichten Mannschaftsdienstgrad. Dann bekommen Sie bei Eignung eine Zusage für eine ZAW.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ KlausP:

(der mich wohl nicht lesen kann):

.. wenn er die notwendigen Vorausetzungen erfüllt und sich im Verfahren durchsetzt - mit Hauptschulabschluß ohne Berufsausbildung wird das schwierig ...

Lanacs

Ja also die Grundqualifikation musst du ja im zivilen bereich haben um überhaupt mit dem LKW fahren deine Brötchen zu verdienen......

Also ich bin mittlerweile 6 Jahre als Berufskraftfahrer tätig.
habe alle nötigen Bescheinigunen und Führerscheine die man als Kraftfahrer benötigt.
dann werde ich wohl am Montag mal meinen Wehrdienstberater fragen.
wo und als was ich mich am besten bewerbe für welche Laufbahn....


Danke mein Ziel war es nämlich als Kraftfahrer in nach Augustdorf zu den grennies zu gehen. habe da schon mit dem PersOffz gesprochen er hätte eine stelle wenn die quali in igrendeiner art und weise angerechnet wird.....

Ralf

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