Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Urlaub und DA in der Selben Woche abgelehnt

Begonnen von Dekay, 29. November 2017, 12:51:56

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Dekay

Guten Tag,

Meine oben genannter Urlaubsantrag und DA-Antrag wurde abgelehnt, weil diese beiden Ereignisse in der selben Woche stattfänden
(Ich wollte Freitag 5 Stunden, also den ganzen Tag DA; Di - Do EU und Montag die restlichen 5 Stunden)

Das wurde mir verwehrt mit der Begründung: "Das geht nicht"

Ich wollte nachforschen, auf welcher Verordnung etc. die Aussage Fußt und wollte hiermit erfragen, in welcher Verordnung oder Gesetzestext die Urlaubs und/oder DA-Regelungen verankert sind

Mit kameradschaftlichem Gruß
Dekay

Andi

#1
Sowas fragt man unmittelbar denjenigen, der einem eine solche Auskunft erteilt, die man nicht nachvollziehen kann.
Das Konstrukt nennt sich "Kommunikation" und wird mittlerweile in Teilen den Bundeswehr getestet.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Dekay

Selbstverständlich bin ich auch überzeugter Verfechter von "Kommunikation", aber mit der Antwort vom Spieß: "Weil es so ist" und mit der Antwort vom TE-F: "Schau in der Verordnung nach" kann ich mitnichten nicht viel anfangen, weswegen ich ja auf der Suche nach der richtigen Verordnung bin.
Ich gebe zu, meine Fragestellung war dementsprechend unklar, dies möchte hier nochmal berichtigen.

Mit kameradschaftlichem Gruße
Dekay

Andi8111


Andi

Zitat von: Dekay am 29. November 2017, 13:09:20
Selbstverständlich bin ich auch überzeugter Verfechter von "Kommunikation", aber mit der Antwort vom Spieß: "Weil es so ist" und mit der Antwort vom TE-F: "Schau in der Verordnung nach" kann ich mitnichten nicht viel anfangen, weswegen ich ja auf der Suche nach der richtigen Verordnung bin.

Dann frage ich genau diese Personen nach der Quelle. Wo ist das Problem?
Jede (!) personalratsfähige Dienststelle der Bundeswehr hat im Normalfall auch eine eigene Dienstzeitvereinbarung. Also sollten die jeweiligen Vorgesetzten das auch vor Ort begründen. Ansonsten gilt natürlich ganz normal die SAZV.
Im Übrigen sind weder ein Kompaniefeldwebel noch ein Zugführer befugt Urlaubsanträge abzulehnen.
Und Dienstzeitausgleich gibt es so grundsätzlich nicht mehr. Es gibt grundsätzlich nur Abbau von Mehrarbeit, der aber formell nur angeordnet, aber nicht beantragt wird - es sei denn es gibt eine ergänzende Dienstzeitvereinbarung.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Slinz0r

Das ist schon rechtens.
Es geht dem Spieß wahrscheinlich um die SUV 2.1 Absatz 211 der besagt das Erholungsurlaub nach Möglichkeit am Stück zu nehmen ist und nicht zu stückeln um Tage zu sparen weil der Freitag ja nur 5 Stunden hat.
Also schreiben Sie die ganze Woche EU und sofern kein zwingender Dienstlicher Grund ( im Normalfall ja nie ) im Wege steht wird es gewährt.
Oder sie schreiben die ganze Woche Stunden.

Tasty

Ist die Genehmigung bzw. Ablehnung eines Urlaubsantrages eigentlich ein Verwaltungsakt? Angefochten werden müsste die Entscheidung ja nach erfolglosem Beschwerdeverfahren beim Verwaltungsgericht, nicht beim Truppendienstgericht.

FoxtrotUniform

...truppendienstlich...also nach der weiteren Beschwerde wäre die Beantragung der Entscheidung des Truppendienstgerichts der nächste Schritt.

Auch vor der SAZV war nur die Unterbrechung des Urlaubs mit zeitlichem Ausgleich für Mehrarbeit (hier also wenn auf den Freitag wieder Urlaub folgen würde) unzulässig. Alles andere wäre ja auch unzweckmäßig, z.B. wenn der gesamte Erholungsurlaub bereits abgegolten wurde.

Mein Rat: Gespräch suchen und auf die Genehmigung insistieren. Wenn abgeschmettert, Wehrbeschwerde, mit den Stichworten Unterdrückung von Anträgen und Anmaßung von Befehls- und Disziplinarbefugnis. Denn ein Spieß oder TE-Führer sind hier außen vor.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

benba

Gegen was möchte man sich hier beschweren? Gegen den abgelehnten EU? ja. Gegen den abgelehnten Abbau der Mehrarbeit wohl eher nicht. (Bei uns heißt es z.B..: auch nicht Antrag auf Abbau Mehrarbeit, sondern Vorschlag...) Warum muss heute ein jeder Kamerad immer für sich das optimale "rausholen"?!

Vult

Zitat1.3 Genehmigung, Beantragung und Ablehnung des Urlaubs

105. Urlaub darf versagt werden, soweit und solange zwingende dienstliche Erfordernisse der
Urlaubserteilung entgegenstehen. Zwingende dienstliche Erfordernisse liegen insbesondere dann vor,
wenn eine Urlaubserteilung die Einsatzbereitschaft der Truppe oder die ordnungsgemäße Erledigung
der dienstlichen Obliegenheiten beeinträchtigen würde. Auch ein anhängiges Strafverfahren oder
gerichtliches Disziplinarverfahren kann nach Maßgabe besonderer Regelungen einer
Urlaubserteilung entgegenstehen.

107. Aus dienstlichen Gründen ist die Festlegung eines bestimmten Zeitraumes für die Inanspruchnahme
des Erholungsurlaubs zulässig. Den Soldatinnen und Soldaten soll empfohlen werden,
ihren Urlaub in diesem Zeitraum zu nehmen, weil zu anderen Zeiten der Urlaubserteilung zwingende
dienstliche Erfordernisse entgegenstehen könnten. Die Genehmigung des beantragten Urlaubs ist der
Soldatin bzw. dem Soldaten dienstlich bekannt zu geben; die dienstliche Bekanntgabe ist auf dem
Urlaubsantrag zu bescheinigen. Die Ablehnung von Urlaub ist auf dem Urlaubsantrag zu begründen
und der Soldatin bzw. dem Soldaten durch Rückgabe des Urlaubsantrages mitzuteilen. Eine
Zweitschrift der Ablehnung oder ein entsprechender Vermerk ist zur Urlaubsakte zu nehmen.

Aus der A-1420/12.

Da dein Disziplinarvorgesetzter deinen Antrag befürwortet, kann auch nur dieser den Antrag ablehnen. Wie von anderen Forenmitgliedern oben erwähnt, Stundenabbau/FvD/DA (wie auch immer) kann nicht mit EU kombiniert werden. Dies Funktioniert nur mit dem Sonderurlaub.

Zustimmen kann ich deinem Spieß sowieso nicht: Du darfst mit deinem Stundenabbau beginnen und mit dem EU aufhören - bzw. umgekehrt.
Sprich: Mo - Do => EU, Fr => Stundenabbau ODER Mo - Do => Stundenabbau, Fr => EU (total sinnlos).
Diese Möglichkeiten bestehen durchaus.

Die Angelegenheit zu kombinieren ist allerdings schwer, d.h. der EU und DA dürfen nicht wechselnd in einem EU-Zeitraum vorkommen.

Nun viel Erfolg beim Beschweren ;-)

KlausP

Der Disziplinarvorgesetzte "befürwortet" keinen Urlaubsantrages, er genehmigt ihn.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

FoxtrotUniform

Zitat von: benba am 30. November 2017, 00:07:51
Gegen was möchte man sich hier beschweren? Gegen den abgelehnten EU? ja. Gegen den abgelehnten Abbau der Mehrarbeit wohl eher nicht. (Bei uns heißt es z.B..: auch nicht Antrag auf Abbau Mehrarbeit, sondern Vorschlag...) Warum muss heute ein jeder Kamerad immer für sich das optimale "rausholen"?!
Gegen - so habe ich es verstanden - Überschreitung der Befehlsbefugnis der Akteure sowie die Zurückhaltung des Antrags. Denn am Ende des Tages entscheidet und begründet nur einer: Der Disziplinarvorgesetzte des TE.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

LwPersFw

Zitat von: Dekay am 29. November 2017, 12:51:56
Guten Tag,

Meine oben genannter Urlaubsantrag und DA-Antrag wurde abgelehnt, weil diese beiden Ereignisse in der selben Woche stattfänden
(Ich wollte Freitag 5 Stunden, also den ganzen Tag DA; Di - Do EU und Montag die restlichen 5 Stunden)

Das wurde mir verwehrt mit der Begründung: "Das geht nicht"

Ich wollte nachforschen, auf welcher Verordnung etc. die Aussage Fußt und wollte hiermit erfragen, in welcher Verordnung oder Gesetzestext die Urlaubs und/oder DA-Regelungen verankert sind

Mit kameradschaftlichem Gruß
Dekay

Dies ist die derzeitige Handlungsanweisung des BMVg (nachzulesen im SAZV-Forum , moderiert durch BMVg FüSK)

+ EU und DA sind nur (rechtmäßig) miteinander kombinierbar wenn:

...durch die Anordnung des Vorgesetzten zum Zeitausgleich der Erholungsurlaub "eingeschlossen" wird !
D.h. der Zeitausgleich für mehr geleisteten Dienst "vorgeschaltet" oder "angehängt" wird. 

Es ist nicht zulässig, genehmigten Erholungsurlaub durch Dienstbefreiungen - speziell durch Einzeltage - zu "unterbrechen":

Siehe ZDv B-1431/1, Anlagen, 9.3 Arbeitshilfe, Einzelfragen, Seite 28, Ziffer 7

Die dort getätigten Erläuterungen sind anzuwenden.

Diese werden - noch eindeutiger - auch in die derzeit in Erstellung befindliche Version 3 der A-1420/34 übernommen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tasty

Zitat von: FoxtrotUniform am 29. November 2017, 23:15:34
...truppendienstlich...also nach der weiteren Beschwerde wäre die Beantragung der Entscheidung des Truppendienstgerichts der nächste Schritt.

Nein das ist falsch, hier wäre das Verwaltungsgericht zuständig.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau