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Ermessensfreistellung. Wer entscheidet?

Begonnen von Kylix, 21. Dezember 2017, 18:09:11

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Kylix

Guten Tag,

ich würde mich gern 3 Monate vor meinem eigentlichen BFD-Anspruch vom militärischen Dienst freistellen lassen. Mein KpChef ist einverstanden.. Er hätt nix dagegen. Kann der Chef mich früher gehen lassen oder gibt er nur sein "ok"?
Also in wessen Ermessen liegt das, ob ich freigestellt werden kann.

Eine Dienstzeitverkürzung um 3 Monate ginge wohl auch, aber da ich eine Mangel-AVR habe, würde die wohl abgelehnt werden.

Leider kann mir weder mein PersFw noch der S1 Offz weiterhelfen. Der Chef ist schon im Urlaub. Der BFD sagt, ich solle die Dienstzeitverkürzung beantragen.

Verkürzen möchte ich auch nicht einfach so, sondern ein Studium beginnen.

Hat jemand einen Tipp für mich?

Ralf

Sowohl als auch.
Zum einen muss der DV zustimmen, denn er muss ja ohne DP-Besetzung klarkommen und dann muss BAPersBw aus personalplanerischer Sicht zustimmen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Lassen Sie die Finger von der Dienstzeitverkürzung.

Ab dem 01.01.2018 greift der § 10 SKPersStruktAnpG nicht mehr.

Die Perser und der BfD sollen ihre Hausaufgaben machen...
Es ist nicht Ihre Aufgabe zu klären... wer für was zuständig ist.

Beantragen Sie bei Ihrem DV schriftlich die Ermessensfreistellung.
Begründen Sie ausführlich, warum dies im Rahmen Ihres Förderplans notwendig ist.

Und dann sollen die Zuständigen Ihre Arbeit machen.

Wie das der DV regelt ... ist sein Problem.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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