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Frage zur Regelstudienzeit Bachelor- und Masterabschluß

Begonnen von Marcel763, 25. Dezember 2017, 22:30:15

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Ralf

Es gibt in dem Sinne kein Verlängern der Studienzeit um mehrere Trimester. Diese gegenüber der Regelstudienzeit um drei Monate längere Höchststudienzeit kann ausschließlich bei einer notwendig werdenden und von der UniBw genehmigten Wiederholung der Master-Arbeit in Anspruch.
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Marcel763

Danke,

dann würde ich mal sagen "challenge accepted" :). Jetzt muss mich die Luftwaffe nur noch wollen...

Marcel

Jan96

Auch das mit dem einen Jahr verlängern muss man halt nur beantragen. Ich kann natürlich nur für München sprechen, aber gerade in den letzten Jahren wurde das sehr liberal gehandhabt. Gründe die ausreichend waren, waren zum Beispiel psychischer Natur (Burn Out, Bore Out, Depressionen), Verletzungs-/krankheitsbedingter Ausfall, aber auch absehbares Nichterreichen des Studienziel nach dem ersten Jahr. Es gab sehr viele Rückstufungen die durchgegangen sind bei denen man nur mit dem Kopf schütteln konnte.

Marcel763

Hallo,

muss man bei einer Rückstufung dann auch die Dienstzeit verlängern?

Marcel

KlausP

Diese Frage kann ich jetzt nicht beantworten, aber ich glaube, der Offizierberuf ist nichts für Sie.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Marcel763

Ich frage nur interessehalber, schließlich liegt man dann ja auch der Bundeswehr für ein Jahr auf der Tasche ohne Gegenleistung...

Ralf

Zitat von: Marcel763 am 26. Dezember 2017, 17:50:57
Hallo,

muss man bei einer Rückstufung dann auch die Dienstzeit verlängern?

Marcel
Ja. Und man wird in der OA-Crew runter gestuft.
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