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Bekomme ich trennungsgeld ?

Begonnen von Olaf90, 15. Januar 2018, 20:14:26

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Olaf90

Hallo,

Habe mein Einberufungsbescheid bekommen, und wollte gerne wissen ob ich eventuell tg bekommen würde?!

Zu meinen daten;
Wohnung wurde anerkannt
Entfernung Wohnsitz bis kaserne 60km
Heimschläfer nein
Verheiratet 3 kinder
26 jahre alt

Wäre nett wenn mir jemand eine antwort drauf geben könnte.

Interessant war , das ich in der vorläufigen einplanung heimschläfer (ja) angegeben war , und mit mein Einberufungsbescheid ein schreiben kahm wo heimschläfer  (nein) angegeben ist.

Andi8111

Ich würde mal sagen, wenn es zumutbar sein sollte, zu pendeln, kommt TG nach §6 TGV in Betracht. Ist dies nicht der Fall, TG nach §3 TGV. Ich gehe davon aus, dass Sie während der GA eine Unterkunft von Amtswegen zur Verfügung gestellt bekommen. Also beschränkt sich das TG im Wesentlichen auf das Trennungstagegeld. (Im Anschluss an das Trennungsreisegeld der ersten 14 Tage, nach Wirksamwerden der Personalverfügung)


KlausP

Wichtig ist, dass in Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt steht, dass Ihnen die Umzugskostenvergütung (UKV) nicht zugesagt wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Olaf90

@KlausP

Im bescheid steht folgendes:

Im Hinblick auf die Umstrukturierungsmaßnamen der Bundeswehr und die dauer der Umsetzung  der stationuerungsendscheidung wird die Zusage der Umzugskostenvergütung  (UKV)  nach dem (BUKG) gemäß Zentralerlass B-2213/2 Bundesministerium der Verteidigung vom 11. Dezember 2014 - IUD II 2- zunächst nicht erteilt.

Hierüber wird zu einen späteren zeitpunkt neu entschieden.

Sofern sie beabsichtigen, an den neuen dienstort  umzuziehen ist die Erteilung der zusage der UKV  auf antrag möglich.  Die UKV wird in diesem fall nur zugesagt, wenn die verwendungsdauer im Zeitpunkt des umzuges noch mehr als 1 jahr beträgt. 

KlausP

Dann ist doch alles in Butter. In der Grundausbildung sollten Sie einen Unterricht durch den zuständigen Rechnungsführer unter anderem auch zum TG erhalten. Beim ReFü reichen Sie dann auch die entsprechenden Anträge ein. TG wird nämlich nur auf Antrag und nicht von Amts wegen gezahlt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Olaf90

@KlausP
Vielen dank, dann weiss ich ja was zu tun ist sobald ich da bin :)

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