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PUO Verpflichtungsprämie, dann BS werden

Begonnen von MeierSchulze, 19. Januar 2018, 12:16:01

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MeierSchulze

Hallo zusammen,
da ich in einer Mangelverwendung bin, spiele ich mit dem Gedanken die aktuelle Weiterverpflichtungsprämie anzunehmen.
Das wären für 4 Jahre rund 24 Tausend Euro. Meine BS Chancen stehen sehr gut.
Kann mir vielleicht jemand sagen ob ich, wenn ich jetzt die Prämie erhalten und dieses oder nächstes Jahr BS werden sollte, diese anteilig zurückzahlen müsste?

Vielen Dank

SGBunny

Meine Laienmeinung: Nein, muss nicht zurückgezahlt werden.

ZitatDie Weiterverpflichtungsprämie ist zurückzuzahlen, wenn das Dienstverhältnis vor Ablauf des für den Anspruch auf die Prämie maßgebenden Zeitraums nach § 54 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 oder § 55 Abs. 1, 3 oder 5 des Soldatengesetzes oder durch Entlassung wegen Dienstunfähigkeit endet, die der Soldat absichtlich herbeigeführt hat. Die Rückzahlungsverpflichtung besteht auch bei einer Beurlaubung nach § 28 Abs. 5 des Soldatengesetzes sowie bei Inanspruchnahme von Elternzeit nach § 28 Abs. 7 des Soldatengesetzes.

Warum auch, ob Du nun als SaZ oder als BS die Dienstzeit leistest ist doch unerheblich

Aber gibt da sicherlich bewandertere Foristen die da was zu sagen können

dunstig

Wird die Prämie nicht gestaffelt (jährlich?) ausgezahlt und nicht auf einen Schlag zu Beginn?
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

MeierSchulze

Nein, es steht dir frei zu wählen ob monatlich oder Einmalzahlung (diese kann sogar gestaffelt).

200/3

Die Prämie zur Personalgewinnung wird gestaffelt ausgezahlt, die Prämie zur Personalbindung/Weiterverpflichtung kommt auf einen Schlag. So zumindest meine Beobachtungen im Kameradenkreis. Rückzahlung bei Ernennung zum BS nach Gewährung der Prämie findet nicht statt.
Nun kann man natürlich in den entsprechenden Verwendungen etwas pokern und eine Antragstellung auf Übernahme als BS z.B. auf's nächste Jahr verschieben um erstmal noch die Prämie abzusahnen...wenn man bereit ist das Risiko einzugehen. Kenne selber einige Fälle, in denen das so geklappt hat. Ob das nun aber Sinn und Zweck der Weiterverpflichtungsprämie ist steht auf einem anderen Blatt...

200/3

Nachtrag: die Prämie wird natürlich versteuert, bei den Kameraden blieben dann für 4Jahre Weiterverpflichtung noch roundabout 16k€ übrig.

Ralf

Zitat von: MeierSchulze am 19. Januar 2018, 12:37:36
Nein, es steht dir frei zu wählen ob monatlich oder Einmalzahlung (diese kann sogar gestaffelt).
Das ist nicht richtig, es gibt kein Wahlrecht für den Soldaten. Sie wird per Einmalzahlung gezahlt.

Und nein, man muss sie nicht zurückzahlen, wenn man BS wird.
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MeierSchulze

Zitat von: Ralf am 19. Januar 2018, 12:57:04
Zitat von: MeierSchulze am 19. Januar 2018, 12:37:36
Nein, es steht dir frei zu wählen ob monatlich oder Einmalzahlung (diese kann sogar gestaffelt).
Das ist nicht richtig, es gibt kein Wahlrecht für den Soldaten. Sie wird per Einmalzahlung gezahlt.
Okay, danke für die Info
Und nein, man muss sie nicht zurückzahlen, wenn man BS wird.
Hast du vllt. irgend eine Schriftliche Grundlage für deine Aussage?

Ralf

Zu welcher der beiden Aussage? Und ja klar gibts die, einfach den Erlass und das Gesetz lesen.  Im ersten steht das mit der Einmalzahlung und im Gesetz stehen die Rückzahlungsgründe. Und da ich den Erlass mitgeschrieben habe, kenne ich mich mit der gesamten Thematik "ein wenig" aus  ;)
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M400

Guten Tag,

hat es noch immer Bestand das man eine Weiterverpflichtungsprämie bei Ernennung BS nicht zurückzahlen muss?

Wie sieht das aus, wenn diese monatlich gestaffelt gezahlt wird? Wird diese dann bei Ernennung eingestellt oder läuft dies ganz normal weiter?

Ralf

Grundsätzlich: 2018 gab es eine andere Prämie als nach 2020 und damit auch andere Modalitäten.
Da die BS-Übernahme eine dienstl. Begründung hat, ist nichts zurückzuzahlen. Demzufolge sollte dieses auch keinen Einfluss auf die monatl. Zahlung haben.
Der Feststellungsbescheid, den du bekommen hast, ist dazu aber ausschlaggebend.
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M400


M400

Als Info für ebenfalls betroffene:

DZE regulär 01/22
Weiterverpflichtet für Zeitraum 02/22 -02/26
Antrag Weiterverpflichtung 09/20
Prämie erhalten als monatlichen Betrag ab 11/20 (513€)
Ernennung BS 11/21

Rückzahlung der gesamten Weiterverpflichtungsprämie nach Paragraph 44

In meinem Fall: Rückzahlung 16 Monate x 513€=8208€

Grund die Prämie wurde ausgezahlt bevor der Zeitraum in Kraft trat.



M400

Mit welcher Begründung?

Die Dame die mir den Bescheid geschickt hat, hat es mir ja so wie oben geschrieben erklärt.

Die Zahlen halt direkt, weil sich sonst zu viele beschweren, wenn man für seine Verlängerung nicht direkt "bekohnt" wird.

Rechtlich würde das anders aussehen.

Wenn es natürlich eine Möglichkeit gäbe, würde ich diese ergreifen.

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