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Entlassung aus der Bundeswehr

Begonnen von efz96, 23. Januar 2018, 21:15:25

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efz96

Ich weiß das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt
Jedoch machte ich die falschen Angaben aber Fahrlässig. Wird das gegebenenfalls berücksichtigt ?
Schließlich meldete ich den Vorgang SOFORT weiter
Kennt jemand vielleicht einen Fall wo ist nicht zu einer Entlassung kam ?

Rollo83

Das bringt ihnen doch alles nichts. Jeder Fall ist anders. Das Ergebnis von Fall A bringt ihnen nichts da ihr Fall anders bewertet werden kann.
Warten sie das Ergebnis ab und ich würde heute noch anfangen Bewerbungen zu schreiben.

miT

Ich schließe mich den Vorrednern "leider" an, Sie sollten nicht damit rechnen im Dienst zu bleiben insbesondere im Kopf haben, dass sie Gesetz dem Fall SOFORT entlassen werden.
Auf den Einzelfall kann doch hier keiner Einfluss nehmen, wir können doch nur uns vorgelegte Fakten dem Papier nach bewerten und diesen nach sieht es mehr als schlecht für Sie aus.
Kameradschaftliche Grüße!

ulli76

Mein Tipp um die Folgen wenigstens irgendwie abzumildern:
- Nimm so schnell wie möglich Verbindung mit dem Sozialdienst auf.
- Such dir so schnell wie möglich eine neue Stelle. Wenigstens schonmal um Bewerbungen kümmern.
- Ggf. irgendwo für das neue Schuljahr anmelden, falls das eine Option ist.
- Kosten kappen wo es nur geht, gerade wenn es evtl. schwierig wird, was neues zu finden und du ne Weile überbrücken musst.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

PzGren5212

Was ich nicht verstehe - wie kann man davon ausgehen, dass ein Strafverfahren eingestellt wurde, obwohl man keinen Bescheid von der zuständigen Behörde bekommen hat?!

Also mein Kenntnisstand ist so, dass die zuständige Behörde einen Brief verfasst, wo dann drin steht, dass das Verfahren ohne Auflagen eingestellt wurde. Erst DANN darf ich doch erst davon ausgehen, dass mit Sicherheit nichts mehr auf mich zukommt, oder?!
Und nicht, wenn ich tage- oder wochenlang nichts mehr davon höre?! Je nachdem, was noch alles vorgefallen ist, was zu dieser Nötigungsanzeige dazugekommen ist, dauert es nunmal, bis der zuständige Staatsanwalt die genauen Umstände geklärt hat und entscheidet, ob es zu einer Anklage kommt oder nicht.

Ich möchte nicht all zu hart klingen, aber wirklich Mitleid hätte ich nicht, bei einer fristlosen Kündigung...

F_K

Der TE hat im Wissen seiner Lüge unterschrieben- die Behauptung Fahrlässigkeit ist Geschwafel.

miT

Zitat von: PzGren5212 am 24. Januar 2018, 16:17:35
Was ich nicht verstehe - wie kann man davon ausgehen, dass ein Strafverfahren eingestellt wurde, obwohl man keinen Bescheid von der zuständigen Behörde bekommen hat?!

Also mein Kenntnisstand ist so, dass die zuständige Behörde einen Brief verfasst, wo dann drin steht, dass das Verfahren ohne Auflagen eingestellt wurde. Erst DANN darf ich doch erst davon ausgehen, dass mit Sicherheit nichts mehr auf mich zukommt, oder?!
Und nicht, wenn ich tage- oder wochenlang nichts mehr davon höre?! Je nachdem, was noch alles vorgefallen ist, was zu dieser Nötigungsanzeige dazugekommen ist, dauert es nunmal, bis der zuständige Staatsanwalt die genauen Umstände geklärt hat und entscheidet, ob es zu einer Anklage kommt oder nicht.

Ich möchte nicht all zu hart klingen, aber wirklich Mitleid hätte ich nicht, bei einer fristlosen Kündigung...

Nein, ein Ermittlungsverfahren kann ohne Rückmeldung eingestellt werden. Er hätte sich als minimum selber Informieren müssen, oder einen Anwalt die Information einholen lassen müssen. Ein Anruf hätte allerdings schon die gewünschte Antwort mit sich gebracht.
Kameradschaftliche Grüße!

efz96

Leute wie gesagt ich brauche keine Belehrungen und will gar kein Mitleid bekommen.
Ich ging nicht von einer Einstellung des Verfahrens aus sondern wusste garkocht das es ein Strafverfahren im Sinne von strafrechtlichen Ermittlungen war.
Erst mit dem Brief des Amtsgerichts und der Vorladung war es mir bewusst und das meldete ich dann direkt.
Ich verstehe ich nicht warum hier Leute immer wieder Ihren Senf dazu geben, der hier nichts verloren hat. Ich bat lediglich um Rat bzw Tipps oder Meinungen von Leuten, die sich damit mehr oder weniger auskennen

miT

Du hast geschrieben, du warst bei der Polizei und hast danach nichts mehr gehört. Ein Owi (Bußgeldverfahren) wird vom Ordnungsamt geführt. Sobald du von der Polizei eingeladen wirst, steht auf dem schreiben ,der Ladung (ohne wärst du ja nicht zur Polizei gegangen), auch drauf was die von dir wollen. Und Spätestens da hätte dir klar sein müssen das es ein Ermittlungsverfahren ist.
Kameradschaftliche Grüße!

bmar

Zitat von: miT am 24. Januar 2018, 16:39:22
Zitat von: PzGren5212 am 24. Januar 2018, 16:17:35
Was ich nicht verstehe - wie kann man davon ausgehen, dass ein Strafverfahren eingestellt wurde, obwohl man keinen Bescheid von der zuständigen Behörde bekommen hat?!

Also mein Kenntnisstand ist so, dass die zuständige Behörde einen Brief verfasst, wo dann drin steht, dass das Verfahren ohne Auflagen eingestellt wurde. Erst DANN darf ich doch erst davon ausgehen, dass mit Sicherheit nichts mehr auf mich zukommt, oder?!
Und nicht, wenn ich tage- oder wochenlang nichts mehr davon höre?! Je nachdem, was noch alles vorgefallen ist, was zu dieser Nötigungsanzeige dazugekommen ist, dauert es nunmal, bis der zuständige Staatsanwalt die genauen Umstände geklärt hat und entscheidet, ob es zu einer Anklage kommt oder nicht.

Ich möchte nicht all zu hart klingen, aber wirklich Mitleid hätte ich nicht, bei einer fristlosen Kündigung...

Nein, ein Ermittlungsverfahren kann ohne Rückmeldung eingestellt werden. Er hätte sich als minimum selber Informieren müssen, oder einen Anwalt die Information einholen lassen müssen. Ein Anruf hätte allerdings schon die gewünschte Antwort mit sich gebracht.

Trifft in diesem Fall aber nicht zu, da er bereits als Beschuldigter vernommen wurde. Somit muss er über die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft informiert werden.

Was das "bewußt werden" des TE betrifft:
Du hast ja angegeben, dass Du 3 Monate vor Einstellung von der Polizei als Beschuldigter vernommen wurdest.
Beim Vernehmungstermin wird dir deutlich gesagt, dass Du Beschuldigter in einem Strafverfahren bist, laut Gesetz ein Aussageverweigerungsrecht besitzt, das Recht auf Rechtsbeistand vor und während der Vernehmung hast und Dir wird eröffnet, was Dir konkret vorgeworfen wird, inkl. der entsprechenden Paragraphen bevor die Vernehmung überhaupt anfängt.

Unwissenheit und Fahrlässigkeit fliegt spätestens hier aus dem Fenster.

efz96

Dann bleibt mir wahrscheinlich nur noch zu hoffen, dass die Bundeswehr mich auch trotz diesem Verfahrens ohne weiteres eingestellt hätte.. oder gibt es gar keine Chance mehr ?

KlausP

Zitat von: efz96 am 24. Januar 2018, 17:34:35
Dann bleibt mir wahrscheinlich nur noch zu hoffen, dass die Bundeswehr mich auch trotz diesem Verfahrens ohne weiteres eingestellt hätte.. oder gibt es gar keine Chance mehr ?

Sie verstehen aber auch, was Sie hier so lesen? Beispiel:

Zitat von: Rollo83 am 24. Januar 2018, 13:06:54
Das bringt ihnen doch alles nichts. Jeder Fall ist anders. Das Ergebnis von Fall A bringt ihnen nichts da ihr Fall anders bewertet werden kann.
Warten sie das Ergebnis ab und ich würde heute noch anfangen Bewerbungen zu schreiben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

StOPfr

Zitat von: efz96 am 24. Januar 2018, 17:34:35
Dann bleibt mir wahrscheinlich nur noch zu hoffen, dass die Bundeswehr mich auch trotz diesem Verfahrens ohne weiteres eingestellt hätte.. oder gibt es gar keine Chance mehr ?
Es gibt eine kleine Chance, dass anders entschieden wird. Aber du kannst nicht davon ausgehen, dass es in deinem Fall so kommt. Das wurde hier mehrfach so dargestellt und jetzt durch KlausP noch einmal deutlich unterstrichen. 
Falls du weiterhin fragst, ob es gar keine Chance mehr gibt, müssen wir hier schließen. Das Ergebnis des Verfahrens könntest du uns in einem neuen Thread mitteilen (das Team öffnet nach Rücksprache gern auch diesen Thread dafür).

Befolge einfach den Rat von Rollo83!
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efz96

Ja es hilft nichts mehr.
Ich danke euch trotz allem für die Kommentare und wünsche euch alles Gute
Sobald es eine Rückmeldug gibt..Egal welche.. werde ich dies hier auch festhalten.
Auf jeden Fall werde ich,wenn es zu einer Entlassung kommt, zusammen mit einem Rechtsanwalt Beschwerde darüber einlegen und dann Schritt für Schritt versuchen, es ggfs. doch noch hin zu bekommen

bayern bazi

was mir irgendwie komish vorkommt

- der TE wurde 2016 eingestellt

der Vorfall war 2 jahre vorher - also 2014 - innerhalb von mindestens 20 moanten gab es keine mitteilung über eine Ermittlung an den Beschuldigten

knapp ein jahr nach der Einstellung gab es das verfahren (eingestellt) - und der TE hat es dem DV gemeldet

und im Jan 18 kommt BeaPersBW mit anfragen zwecks entlassung

sind die abstände immer so groß - oder hat da irgendwo einer was verzögert

- gerade im Bereich ermittlung  - da waren es ja auch bestimmt 12 moante bis zur befragung durch die Polizei

kommt mein Zeitstrahl so ungefähr hin ?

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

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