Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Ausspruch eines Strengen Verweises bei Beschäftigungsverbot

Begonnen von Dennis1!2!, 23. Januar 2018, 15:34:06

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

tank1911

Das ist mir doch alles bekannt. Darum geht es mir doch gar nicht.  :) Wobei das mit dem "ermittelt doch garnicht" in der Praxis anders aussieht.
Selbst wenn diejenige nur Zeugin bei einem einfachen DVerfahren wäre, liegt hier eine Einschränkung vor. Selbst wenn Sie jetzt sagen "na und, dann ist das so", ist das eine Meinung die man nicht vertreten muss. Erst recht nicht, wenn der Chef nunmal derjenige ist, der seinen Soldaten die dadurch ggf. angeschmiert sind, diese Nummer verkaufen muss.
Aber gut. Jeder wie er es vermag.  ;)

justice005


justice005

@ Tank

Es ist immer wieder beliebt, wenn man auf eine angebliche "Praxis" verweist , wenn man nicht weiter kommt. In unserem Rechtsstaat ist aber Recht und Gesetz gerichtsfest auch in der Praxis anzuwenden, und zwar immer und ausnahmslos. Und das ist auch gut zu "verkaufen".

Außerdem: niemand ist "angeschmiert", wenn der Tatverdächtige nicht im Dienst ist.

Sollten jetzt wild konstruierte Beispiele kommen, kann ich jetzt schon sagen, dass diese einer näheren Betrachtung nicht standhalten.

tank1911

Wo ist ihr Problem?  :)

Mit Praxis antwortete ich auf ihre wilden Aussagen und meine damit das was tatsächlich jeden Tag auf Einheitsebene passiert (und zwar in enger Rücksprache mit dem RB). In der Praxis ermittelt der Chef auch wenn die ganze Klamotte eh an den WDA geht und zwar auf dessen Anweisung und überhaupt erstmal damit was abzugeben ist. In der Praxis vollstreckt man auch auf Anweisung WDA schon mal einfache DMaßmahmen trotz Abgabe aus verschiedenen Gründen, unter anderem wegen der Disziplin in der Einheit, weil dafür das derzeit i.d.R. 3 Jahre dauernde TrDstGerichtsverfahren nicht so toll geeignet ist. Scheinbar dind Sie da zu weit von entfernt...Und das ganze klappt nicht gut, wenn die Beschuldigte/Zeugin nicht greifbar ist. Z.b. um einen Soldat zu entlasten, für den ein einfacher Verweis schon nicht karrierefördernd ist. Ich weiss was Recht ist und auch Gesetze umzusetzen. Das gehört zum Job. Aber man muss es nicht immer als sinnvoll erachten. Um mehr geht's mir nicht.

FoxtrotUniform

Zitat von: justice005 am 24. Januar 2018, 19:56:19
Häh??

In 51 WDO geht es um die Disziplinarbuße. Was willst du mir sagen???
...dass die "falsche" Disziplinarmaße gewählt wurde und eine Disziplinarbuße - möglicherweise - nicht das Problem der Vollstreckung in Anwesenheit impliziert hätte.

(Aber mit Fokus auf den zwinkernden Smiley in meinem Kommentar).
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

miguhamburg1

Lieber FU, der DV der Soldatin hatte rein rechtlich überhaupt keine Möglichkeit, überhaupt eine DM zu verhängen!

Die Soldatin war aufgrund des Beschäftigungsverbots vom Dienst freigestellt. Sie allein für die nötigen Vernehmungen in den Dienst zu zitieren, war ein Verstoß gegen die erlassene Regelung und kann sogar als Nötigung ausgelegt werden. Er hat also selbst Dienstpflichtverletzungen begangen. Ohne Vernehmung als Soldat und ohne rechtliches Schlussgehör keine Disziplinarmaßnahme.

Mithin hat die Soldatin gute Gründe, Wehrbeschwerde gegen die verhängte DM einzulegen und ebenfalls wegen des Befehls, am Antreten in Uniform teilzunehmen. Das allein würde ich an ihrer Stelle allein aufgrund des Aussetzens der Vollstreckung. Ich würde ggf. auch weitere Beschwerde und Klage beim TrDstGer erheben, falls diese DM nicht aufgehoben wird.

Hier um des lieben Friedens Willen auf deine Rechte zu verzichten, entspricht weder dem Leitbild der Inneren Führubg, noch dem eigenen Selbstbewusstsein.

Andi8111

Grundsätzlich halte ich es nicht für richtig, Unrecht mit Unrecht zu bekämpfen. Aber ich kann den DV einkleinwenig verstehen... Wie bekommt man die Lumpen sonst noch zu fassen. Kindkrank, Elternzeit, Mutterschutz, KzH, standortfremde Krankmeldung etc... Und wenn die ne Woche unerlaubt abwesend sind, darf man nichtmal die Feldjäger schicken...

miguhamburg1

Lieber Andi8111, ich kann auch Manches verstehen. Aber im hier diskutierten Fall hat der DV - unabhängig vom tatsächlichen Vorfall - seinen Ermessensspielraum rechtswidrig übertreten. Und wir sind doch einig darin, dass auch DV Gesetze, Vorschriften und Erlasse einzuhalten haben, oder?

Auch, was hier gerne unterstellt wird, hält der geübten Praxis nicht stand: Bei Verweisen oder strengen Verweisen werden die RB nur in Ausnahmen einbezogen. Und hätte es besagter DV getan, hätte ihn der RB ganz sicher davon abgeraten, überhaupt zu ermitteln, weil er damit gegenüber der Solfatin mit etwas Pech der Nötigubg bezichtigt wird.

FoxtrotUniform

Mig, mir ging es um die Vollstreckung bezogen auf die Anwesenheitspflicht (nach Dr. K. Dau) des Soldaten bei einfachen Disziplinarmaßnahmen! Unabhängig davon, ob - wie hier nicht der Fall - die Ermittlung rechtens war oder nicht.
Der Sachverhalt ist augenscheinlich (d.h. davon ausgehend, dass die Schilderungen des Sachverhalts seitens TE zutreffend sind) offensichtlich.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

MMG-2.0


miguhamburg1

Mit welcher Begründung sollten sie bei einer vom Dienst freigestellten schwangerin Soldatin mit Beschäftigungsverbot erlaubt sein - um sie dann dort zu nötigen, sich mit dienstlichen Dingen zu beschäftigen (das war ja wohl implizit gemeint, MMG?)?

Die Soldatin ist ja micht verpflichtet, bei sich zu Hause zu sein. Sie ist ja auch nicht krank. Sie kann ihre Zeit ja verbringen, wo sie möchte. Insofern wäre ein ,,Besuch" ihres DV auch vollkommen sinnentleert.

justice005

Mich erschreckt hier bei vielen Kommentaren wirklich die Geisteshaltung, die bei manchen dahinter steckt.

Da war früher wirklich einiges besser. Solche Auswüchse bei Disziplinarvorgesetzten, gepaart mit fachlicher Inkompetenz gab es so früher nicht. Wenn ein DV einerseits menschlich und charakterlich vernünftig ist und andererseits fachlich und rechtlich kompetent ist, dann kann er solche Situationen spielend bewältigen, ohne selbst Dienstpflichtverletzungen zu begehen.

Das scheint heute immer weniger möglich zu sein.

Ralf

Und ich dachte, eine sachgerechte Abwägung wie wer menschlich und charakterlich ist, macht man erst, wenn man alle Argumente und beide Seiten kennt. Oder werden "Urteile" heute bereits bei einseitiger Kenntnis gefällt?
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

tank1911

Wenn ich schon "früher" lese, schreckt mich an Ihren Kommentaren gar nichts mehr ab. (und dass nur weil Sie nicht auf der sachlichen Ebene bleiben können.)

Ich weiß ja nicht wie weit Ihr "früher" weg ist, aber ich gebe Ihnen da trotzdem Recht, was das Bewältigen von Situationen angeht, da vieles auch noch nicht "überregelt" und mit diversen Kontrollinstanzen hinterlegt war.
Was die Geisteshaltung angeht und um mal wieder sachlich zu werden. Ich sehe hier zwei Haltungen.

1. Die (bis jetzt einseitig) festgestellten Rahmenbedingungen reglementieren den DV so, dass dieser hier ggf. selbst Pflichtverletzungen begangen hat. Ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass dies, wenn so geschehen, wider besseren Wissens vorsätzlich durchgeführt wird. Der Tenor "dummer DV", "arme Soldatin" ist daher vielleicht nicht angemessen.

2. Die Haltung der ich folge sieht nunmal so aus, dass die hier beschriebene Situation überhaupt nur entsteht, weil es hier eine Lücke in der Ausübung der DBefugnis gibt. Wenn ein DVergehen begangen wurde, muss dies auch ermittelt und ggf. geahndet werden. Die hier vertretende und teilweise bejubelte Meinung, dass hier das MuSchG vor der WDO kommt, mag ja rechtens sein, man muss es aber nicht gut finden, zumal genau die Tatsache scheinbar bei einem nicht so sattelfesten DV zu dem hier präsentierten Ergebnis führt.

Ich spiele den Fall gerade wie gesagt mit meinem RB durch und werde entsprechende, wenn auch negative Ergebnisse gerne posten, denn mir geht es hier darum, dass man sich austauscht und weiterbildet und nicht auf die Füße tritt  :)

MMG-2.0

Zitat von: miguhamburg1 am 25. Januar 2018, 07:32:56
Mit welcher Begründung sollten sie bei einer vom Dienst freigestellten schwangerin Soldatin mit Beschäftigungsverbot erlaubt sein - um sie dann dort zu nötigen, sich mit dienstlichen Dingen zu beschäftigen (das war ja wohl implizit gemeint, MMG?)?
[...]
Es war die Rede von Lumpen gem. @Andi811. Ich zähle Schwangere nicht dazu - sie etwa?

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau