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Reisekosten und Entfernungspauschale

Begonnen von SherH, 30. Januar 2018, 20:09:46

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Tasty

Er hatte gefragt, was/wieviel er bei der Steuererklärung absetzen kann, darum habe ich mit Bezug auf Werbungskosten geantwortet und nicht, ob/wieviel nach TGV erstattet wird.

wolverine

Reisekosten irgendwo anzusetzen, die nicht entstanden sind, klingt für mich strafrechtlich zumindest heikel. Bei Erstattungen riecht das nach Betrug/ erschleichen von Leistungen und steuerrechtlich nach Verkürzung.
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Tasty

Zitat von: wolverine am 31. Januar 2018, 16:54:38
Reisekosten irgendwo anzusetzen, die nicht entstanden sind, klingt für mich strafrechtlich zumindest heikel. Bei Erstattungen riecht das nach Betrug/ erschleichen von Leistungen und steuerrechtlich nach Verkürzung.

Wie bitte???
Die Entfernungspauschale von 30ct pro Entfernungskilometer für Wege zur Arbeit und Familienheimfahrten steht unabhängig vom genutzten Beförderungsmittel und den dafür entstandenen Kosten zu. Selbst wenn Du zu Fuss gehst oder Dein Nachbar Dich jeden Tag kostenlos mitnimmt.
Das ist ja wohl das letzte, andere n hier auch noch Betrug zu unterstellen.

Mich bestätigt das wieder in der Auffassung, dass manche hier ihren Kameraden anscheinend nicht mal das schwarze unter den Fingernägeln gönnen. 👎🏽


wolverine

Ach Tasty ::), ich weiß jetzt schon, dass ich eigentlich gar nicht auf diese Unqualifiziertheit reagieren sollte; ist wahrscheinlich jetzt schon verschwendete Zeit und Mühe und ich werde es bestimmt gleich bereuen. ::)

Wer mich nur ein ganz klein wenig kennt, der weiß, dass Sozialneid nun wirklich nicht meine bestimmende Charaktereigenschaft ist. Kann jeder behaupten, das weiß ich. Bei mir stimmt's; das weiß ich auch. Ob es geglaubt wird? Ist mir letzten Endes auch egal!

Wer meinen Beitrag verständig ließt, sieht, dass ich unserem Fragesteller bestimmt nicht 30 Cent/ km missgönne, obwohl er zu Fuß zur Arbeit geht.

Aber ich habe schon Entlassungsverfahren erlebt, weil Soldaten einzeln Reisekosten abgerechnet haben, obwohl sie eine Fahrgemeinschaft gebildet hatten.
Die Bw stellt mittlerweile Günstigkeitsberechnungen an und wenn diese ergibt, dass eine Bahncard 100 eben weniger kostet als die Reisekosten über den Zeitraum der Dienstleistung, dann wird eben diese erstattet.

Hier könnte man dagegen Beiträge so verstehen, dass eine Bahncard beschafft und trotzdem Reisekosten einzeln abgerechnet werden. Sobald der Punkt der Vermögenschädigung des Dienstherrn erreicht ist, beginnt die von mir angemahnte Strafbarkeit.
Und im Steuerrecht ist es dort, wo Fahrtkosten geltend gemacht werden, obwohl es Erstattungen durch den Arbeitgeber gegeben hat, welche nicht gegengerechnet oder angegeben wurden.

Und nun soll es das für mich gewesen sein. Macht daraus, was ihr wollt. Ich tanze derweil einen Feigstanz weil ich wieder irgendeinem Kind die Bonbons abgeluckst und einem Beamten sein Trennungsgeld geneidet habe. ::)
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Tasty

Zitat von: wolverine am 31. Januar 2018, 21:53:16
Aber ich habe schon Entlassungsverfahren erlebt, weil Soldaten einzeln Reisekosten abgerechnet haben, obwohl sie eine Fahrgemeinschaft gebildet hatten.
Die Bw stellt mittlerweile Günstigkeitsberechnungen an und wenn diese ergibt, dass eine Bahncard 100 eben weniger kostet als die Reisekosten über den Zeitraum der Dienstleistung, dann wird eben diese erstattet.

Hier könnte man dagegen Beiträge so verstehen, dass eine Bahncard beschafft und trotzdem Reisekosten einzeln abgerechnet werden. 

Nein, grundlegendes Missverständnis, es ging gar nicht um Reisekosten und auch nicht um Geltendmachung gegenüber dem Dienstherrn sondern einzig um die Berücksichtigung von Werbungskosten, sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach.
Dass Erstattungen des Arbeitgebers gegenzurechnen sind ist wohl selbstverständlich und nicht weiter erwähnenswert.

Ich finde es schade, dass jungen, unerfahrenen Kameraden nicht konstruktiv geholfen wird auch in Randgebieten des Berufslebens Fuß zu fassen und sie statt dessen mit so haltlosen Vorwürfen brüskiert werden.

BulleMölders

Zitat von: Tasty am 31. Januar 2018, 22:08:16
Dass Erstattungen des Arbeitgebers gegenzurechnen sind ist wohl selbstverständlich und nicht weiter erwähnenswert.

Wenn du so viele Steuererklärungen bearbeitet hättest wie ich, wo das nicht der Fall war, dann würdest du das nicht sagen.

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