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Vorgesetztenverordnung §4

Begonnen von Bharaal, 31. Januar 2018, 19:54:15

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Bharaal

Guten Abend,

Sind Lehrgangsteilnehmer auf einem Lehrgang der in einer Zivilen Einrichtung statt findet einander Vorgesetzt aufgrund §4VorgV auch wenn sie sich in verschiedenen Lehrgängen befinden? Ich kriegs nicht mehr zusammen.
Danke schonmal!

F_K


Bharaal

Naja die Frage ist: wo beginnt die Einheit? Im Lehrgang oder in der Betreuenden Einheit?

F_K

Einheiten "beginnen" mit der Aufstellung.

Die Zugehörigkeit mit Einstellung / Kommandierung.

Alles schriftlich ...

funker07

Nicht Einheit (Truppengliederung/Organisation) mit Einheit (Kompaniegebäude) verwechseln.
Der Ort (hierbei militärischer Bereich) ist nur für $4(3) VorgV relevant, nicht für §4(1) und (2).
Ob beide in einer Einheit sind, ergibt sich aus der Kommandierung.

Verschiedene Lehrgänge meint idR verschiedene Hörsäle/Teileinheiten innerhalb einer Einheit (z.B. Inspektion).

F_K

Richtig - und "eine zivile Einrichtung" deutet auf EINEN Ort hin - vermutlich mit einer Betreuungseinheit.

Bharaal

Die kommandierung beider geht an die gleiche betreuungseinrichtung. Diese besteht aus Zivilen und militärischen Personen und ist keine Dienststelle im eigentlichen Sinn. Alles etwas kompliziert.

Ich kann also davon ausgehen, dass ein Vorgesetztenverhältnis besteht, auch wenn sich die beiden nicht innerhalb einer mil. Liegenschaft aufhalten und unterschiedlichen Lehrgängen angehören. Ist dass richtig?

F_K

Du sprichst in Rätseln - Soldaten werden nur an mil. Dienststellen kommandiert - wegen DV und so ...

Wenn dann für beide Dienst ist, ist es so ...

Jens79

Lesen Sie sich doch einfach mal die paar Sätze in der VorgV durch.
Das kann nicht soooo schwer sein....
 

dunstig

Zitat von: F_K am 31. Januar 2018, 22:05:25
Du sprichst in Rätseln - Soldaten werden nur an mil. Dienststellen kommandiert - wegen DV und so ...
Hmm, wie konnte ich dann während des Studiums an ausländische Universitäten und zur Zeit zu IT-Schulungen bei zivilen Bildungsträgern kommandiert werden? ???
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

@ Dunstig:

Der Dienstantrittsort mag ja irgendwo sein, die Betreuungseinheit weit weg, aber dort ist der DV / die Einheit.

Ggf. verändert sich die Einheit nicht, aber es gibt immer genau eine Einheit / DV pro Soldat.

dunstig

Das mag durchaus sein. Entsprechend folgendem Satz

Zitat von: F_K am 31. Januar 2018, 22:05:25
Soldaten werden nur an mil. Dienststellen kommandiert - wegen DV und so ...

in Verbindung mit meinen Kommandierungen
ZitatWird kommandiert von "Dienststelle" zu "zivile Einrichtung"

kann beim Lesen jedoch ein anderer Eindruck entstehen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

miguhamburg1

Die Frage ist doch mehrdeutig gestellt und so allgemein wie hier gar nicht zu beantworten.

1.  Sind die militärischen Lehrgangsteilnehmer der hier angesprochenen verschiedenen Lehrgänge überhaupt derselben Betreuungseinheit und damit demselben DV unterstellt?

2.  Befindet sich die zivile Einrichtung innerhalb einer militärischen Liegenschaft?

3.  Meint der Fragensteller Befehlsbefugnis in und außer Dienst?

Im angesprochenen Fall: Wenn alle militärischen Teilnehmer der verschiedenen Lehrgänge der besagten zivilen Ausbildungsstätte demselben DV unterstehen, dann gilt - so diese Ausbildungsstätte außerhalb einer militärischen Liegenschaft ist -, während der Dienst-/Ausbildungszeit das Vorgesetztenverhältnis der verschiedenen Dienstgradgruppen.

Dennoch versuche ich gerade den Grund der Frage überhaupt nachzuvollziehen: Unter welchen Umständen kann denn in einer zivilen Ausbildungsstätte außerhalb militärischer Anlagen überhaupt ein dienstlicher Zweck vorliegen, dass ein LTn eines anderen Lehrgangs einem anderen LTn überhaupt Befehle erteilt?

bayern bazi

#13
wenn ich die frage richtig gelesn hab ein konstruiertes Beispiel

studentenwohnheim XY  (abgesetzt von der truppe)

einer ist medizinstudent LT (SanOA) und untersteht dem InspSan

einer ist Raumfahrtwissenschaftler OFähnr und  untersteht dem InspLw



kann man jetz auf alles runterbrechen

- ZAW
- zivile LG an schulen mit unterschielichen Richtungen


- Mannschaft / UoP / UmP



wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

miguhamburg1

@ Bazi,

der Vergleich funktioniert so nicht:

1.) SanOA sind zum Studium beurlaubt, sind also während der Semester nicht im Dienst und somit dann auch keine Vorgesetzten.

2.)  Hier wurde von einer Ausbildungsstätte gesprochen und nicht von einem Wohnheim.

Auch davon abgesehen, ist immer noch nicht die Frage beantwortet, welchen dienstlichen Zweck ein Befehl eines militärischen Teilnehmers in Lehrgang A einem anderen militärischen Teilnehmer in Lehrgang B an einer zivilen Ausbildungsstätte außerhalb militärischer Liegenschaften haben könnte.

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