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Trennungsgeld/ Zuschuss Wohnung

Begonnen von Simone schmitz, 10. Februar 2018, 08:08:54

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Simone schmitz

Guten Morgen,

Mein Ehemann ist trennungsgeld berechtigt.
Er wird wohl Berufssoldat. Ich habe mal gehört, dass man zusätzlich zum Trennungsgeld noch Wohngeld für die Dienstwohnung bekommen kann. Ist das richtig? Ein Umzug der Familie kommt für uns nicht in Frage. 

Vielen Dank für eure Hilfe 

KlausP

Wenn er sich am Standort eine Wohnung nehmen muss weil ihm keine dienstliche Unterkunft in der Kaserne bereitgestellt werden kann, zahlt die BW dafür die Miete. Mehr gibt es nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Simone schmitz

Danke, also ist trennungsgeld = Miete oder trennungsgeld + Miete?

Rollo83

Trennungsgeld sind bei Ihnen da verheiratet diese 10,xx Euro.
Quasi der erhöhte Satz der 3 Mahlzeiten.

Reisebeihilfen alle 14 Tage.

Trennungsübernachtungsgeld Satz X (abhängig vom Ort) für die Unterkunft.

KlausP

Zitat von: Simone schmitz am 10. Februar 2018, 08:47:45
Danke, also ist trennungsgeld = Miete oder trennungsgeld + Miete?

Tut mir leid, aber das verstehe ich nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LoggiSU

Man bekommt Trennungsgeld, Reisebeihilfe UND einen Mietzuschuß.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

Ralf

Er könnte sich auch einen Beratungstermin im BwDLZ ausmachen und sich genau auf seine Situation hin beraten lassen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Zitat von: KlausP am 10. Februar 2018, 08:16:26
Wenn er sich am Standort eine Wohnung nehmen muss weil ihm keine dienstliche Unterkunft in der Kaserne bereitgestellt werden kann, zahlt die BW dafür die Miete. Mehr gibt es nicht.


Dies ist doch die korrekte Antwort.

Es gibt das sog. Trennungstagegeld + Reisebeihilfen.

Für den Fall das dem Soldaten dann keine unentgeltliche Unterkunft gestellt werden kann...

... kann er sich in einem standortabhängigen Kostenrahmen z.B. ein möbliertes Zimmer mieten... oder eine kleine Wohnung....
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Im Anhang eine aktuelle Info des BVA zum Thema TG

Stand : Januar 2018

[gelöscht durch Administrator]
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KlausP

Mir ist immer noch nicht ganz klar, welche "Miete" die TE nun genau meint. Die für die "Pendlerwohnung" ihres Mannes am Standort oder die für die Familienwohnung am Heimatort?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LoggiSU

Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

Rollo83

@LwPerser

Gibts da grundlegende Änderungen so das ich mir das Ganze mal genauer durch lesen sollte ?

LwPersFw

Zitat von: Rollo83 am 13. Februar 2018, 17:23:33
@LwPerser

Gibts da grundlegende Änderungen so das ich mir das Ganze mal genauer durch lesen sollte ?

Mir ist nichts Besonderes aufgefallen...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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