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UKV

Begonnen von Roy K., 19. Februar 2018, 19:30:44

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Roy K.

Grüß Gott Kameraden,

ich habe mal eine frage und hoffe mir kann jemand helfen.
Es geht um folgendes, meine Frau beginnt zum 01.04. ihren Dienst und wir ziehen schon zum 01.03. an ihren Standort das sich unser kleiner Sohn noch einen Monat einleben kann bevor Mama nur noch paar stunden am tag da ist. Da ihr das Arbeitsamt eine Kostenübernahme für ihren Umzug abgelehnt hat weil sie ja in ein Beamtenverhältnis wechselt tut sich folgende frage auf. Hat sie Anspruch auf eine UKV auch wenn sie schon vorher an ihren Standort zieht???
Ihre jetzige Wohnung wurde von der Bundeswehr anerkannt.

Mit kameradschaftlichen Gruß

Roy K.

LwPersFw

Steht dieser Text auf der Aufforderung zum Dienstantritt ?:

"Ihnen wird als Verheiratete(r) oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden(r) bzw.
Unverheiratete(m) mit Wohnung im Sinne des § 10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz (BUKG) die
Umzugskostenvergütung mit Blick auf die kurze Verwendungszeit am Einstellungsort nicht zugesagt."



Wenn nicht... was steht genau bei Ihrer Frau ?
Vor allem...steht dort etwas von Wirksamkeit ?
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Roy K.

also wir sind nicht verheiratet, aber auf ihrer Bescheinigung zur Bestätigung und Berücksichtigung einer Wohnung nach §10 BUKG steht weiter unten: Die o. a. Wohnung kann anlässlich der Einstellung/Wiedereinstellung in die Bundeswehr umzugskostenrechtlich berücksichtigt werden.

LwPersFw

Entscheidend ist... was steht zum Punkt Umzugskostenvergütung UKV auf der Aufforderung zum Dienstantritt?
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Roy K.

ok also müssen wir warten bis sie ihre Einberufung bekommt?

LwPersFw

Es soll am 01.04. losgehen... und sie hat noch keine Aufforderung zum Dienstantritt? Da sollte sie einmal nachfragen... 

Dessen ungeachtet... 

Normalerweise wird heutzutage die UKV für Berechtigte, wie Ihre Freundin, nicht zugesagt. D.h. sie wäre zunächst Trennungsgeldempfänger.

Sie kann das KC aber auch bitten, die UKV zuzusagen.

Das wird aber trotzdem nicht helfen, weil die Wirksamkeit der Zusage an das Ende der Probezeit, oder Eignungsübung gekoppelt ist.

Und ohne wirksame Zusage ... wird kein Umzug bezahlt.

Außerdem löst sie ja den Hausstand vor Einstellung auf...


Aus meiner Sicht bleibt nur ... alle Rechnungen bzgl. des Umzugs gut aufheben... und dann bei der Steuererklärung absetzen.

Machen Sie sich schlau was alles als Werbungskosten absetzbar ist, damit Sie auch an die nötigen Nachweise denken...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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