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Stress/Vernehmung/Versetzung

Begonnen von Rekrut0917, 21. Februar 2018, 10:06:34

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Rekrut0917

Guten Tag Kameraden,
Ich wende mich heute an euch, da ich nicht so recht weiter weiß.
Ich bin Stuffz Fachdienst Aufgabenbereich Waffenkammer.

Zur Vorgeschichte meiner momentanen Lage:
Meine Mutter ist seid längerer Zeit krank und mein Vater ist vor kurzem ebenfalls erkrankt.
Beides war für mich eine enorme Belastung da ich zuhause unter sehr großem Druck stand da ich mich um meine Eltern gekümmert habe und Dienstlich nicht fehlen konnte da wir und der TMP Vorbereitung waren.

Vor 4 Wochen eröffnete mir mein Chef das gegen mich eine Gehaltspfändung vorliegt.
1 Woche später wurde ein Termin mit dem Sozialdienst organisiert und meine wirtschaftliche Lage in Angriff genommen.

Vor 2 Wochen wurde ich des Diebstahl von Wehrmaterial verdächtigt beschuldigt.
Nach einer 5 stündigen Vernehmung inklusive Durchsuchung meiner Stube/ Büro / Auto
Würde ich durch die Feldjäger entlastet

Vor 1 Woche  dann eine Vernehmung als Zeuge.

Diese Woche Versetzung von Waffenkammer in die S4 Abt. Mun.

Ich bin vorstellig geworden Truppenpsychologe/ 2 x Truppenarzt, habe meine momentane Lage erklärt und offengelegt das ich nicht mehr klar komme im Dienst und mir das alles zu viel wurde und das ich eine Behandlung wünsche, da mir aufgefallen ist das ich nicht nur Stressmässig überfordert bin sondern auch leichte Depressionen habe.

Aussage truppenpsychologe: das wird schon wieder, Kopf hoch wenn noch was ist kommste wieder.
Aussage Arzt: das wird wieder Behandlung kann er keine anbieten außer wenn es mein eltern noch schlechter geht mich nach Hause zu schicken
Aussage Arzt 2 : was wollen sie hier sie waren doch gestern schon hier ihn kann hier nicht geholfen werden außer das wir mit ihrem Chef sprechen

Wie soll ich dienstlich bzw privat mit meiner Gesundheit weiter vorgehen?
Kann ich mich gegen die Versetzung wären ? Ich denke mal eher nicht oder ?
Habe ich ein Anspruch drauf eine schriftliche Ausfertigung der Entlastung zu bekommen ?
Muss der Chef mir die Versetzung eröffnen ?

miguhamburg1

Lieber Fragensteller,

erst einmal, Sie sind nicht versetzt worden, sondern vorübergehend zum Dienst an einer anderen Stelle abgeordnet. Wären Sie versetzt oder kommandert worden, dann hätten Sie darüber einen schriftlichen Bescheid (im ersten Fall vom BAPers, im zweiten Fall von Ihrer Einheit) erhalten müssen.

Von hier aus betrachtet, sind es ja nun drei unterschiedliche Sachverhalte, die Sie belasten:

1.  Die Erkrankung Ihrer Eltern, die Sie pflegen.
2.  Ihre finanzielle Situation mit Gehaltspfändung.
3.  Der offenkundig ausgeräumte Verdacht, Sie hätten Wehrmaterial Ihres Zugriffs aus der Waffenkammer entwendet und Ihr derzeituger Einsatz im Bataillonsstab/S 4.

Alles drei zusammen kann natürlich schon belasten. Allerdings sollten Sie diese Belastungen und ihre Folgen bei denen andressieren, die Ihnen helfen können:

1. und 3. Hierfür ist Ihr erster und wichtigster Ansprechpartner Ihr Kompaniechef/Disziplinarvorgesetzter. Bei ihm sollten Sie ein Gespräch in eigener Sache anmelden, für das Sie sich dann gut vorbereiten. Sprechen Sie mit ihm über Ihre familiäre Belastung mit der Sorge und Pflegeunterstützung Ihrer Eltern und welche Folgen dies bei Ihnen hat. Nur Ihr Disziplinarvorgesetzter kann Ihnen ggf. dienstliche Erleichterungen einräumen oder Wege aufzeigen, wie Sie Ihren Dienst mit den Pflegebedürfnissen überein bekommen. Fragen Soie ihn auch, warum Sie nun im S4-Bereich eingesetzt werden, wo doch der Verdacht, Sie hätten Wehrmaterial aus der Waffenkammer entwendet hätten, ausgeräumt ist. Tragen Sie ihm vor, dass Sie natürlich gerne wieder Dienst in der Waffenkammer tun möchten.

2.  Für diese Frage ist der Sozialdienst zuständig, den Sie diesbezüglicheinschalten sollten.

In Bezug auf die gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die Sie spüren: Hier ist tatsächlich der Truppenarzt für Sie zuständig. Wenn Sie meinen, dass er Ihre Beschwerden nicht so ernst genommen hat, dass er eine fachmedizinische Begutachtung verordnet hat oder Ihnen anderweitig hilft, haben Sie doch die Möglichkeit, bei seinem Leiter SanVersorgungszentrum Wehrbeschwerde einzulegen. Der wird sich Ihres Falls dann schin annehmen.

bayern bazi

im "Notfall" könnte auch ein  Gespräch mit dem Pfarrer helfen ;)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

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