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Beurteilung in Ziviler Bewerbung mitgeben?

Begonnen von Bewerbungsfrage, 06. März 2018, 16:05:59

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Bewerbungsfrage

Moin,

Kurze Frage. Kann man bedenkenlos mil. Beurteilungen an Bewerbung im zivilen Bereich als Referenz anheften, oder ist das vorschriftswidrig?

Danke im Voraus :)

F_K


Bewerbungsfrage

Zitat von: F_K am 06. März 2018, 16:13:50
Für zivile Bewerbungen gibt es ein Dienstzeugnis.

Wunderbar, danke schonmal, war aber nicht meine Frage.

F_K

Eine ausgefüllte Beurteilung ist nach meinem Verständnis nicht öffentlich, und unterliegt damit der Verschwiegenheitspflicht - ich hätte da erhebliche Bedenken - eben auch, weil es ja ein offizielles Dokument genau für diesen Fall gibt.

Bewerbungsfrage


Bubbes

Zitat von: F_K am 06. März 2018, 16:30:50
Eine ausgefüllte Beurteilung ist nach meinem Verständnis nicht öffentlich, und unterliegt damit der Verschwiegenheitspflicht - ich hätte da erhebliche Bedenken - eben auch, weil es ja ein offizielles Dokument genau für diesen Fall gibt.

Im Zweifel steht da aber nichts anderes drin, als in einem ausführlichen (und vor allem ordentlich geschriebenen) Dienstzeugnis. Ich würde es viel eher deswegen weglassen, da viele Betriebe mit dem Bundeswehr-Deutsch und dem "Kram" aus der Beurteilung nichts anfangen können. In meinen Augen (nach ein paar Jahren im zivilen Leben) ist das eher kontraproduktiv. Deswegen lieber auf das Dienstzeugnis setzen.
Springerlehrgang 1997 :: 20 Jahre Hopptausendzwotausend....

F_K

Form und Inhalt sind unterschiedlich - da stehen definitiv andere Dinge drin.

miguhamburg1

Die Beurteilung ist genausowenig VS-eingestuft wie das Dienstzeugnis. Es unterliegt nur den Bestimmungen des BDSG, Schutzbereich 2/3 - das heißt, niemand außer dem Beurteilten dürfte dies Dritten einfach so überlassen, die damit dienstlich nichts zu tun haben.

Wenn also der Fragensteller meint, dass die Beurteilung Angaben enthält, die für einen zivilen Arbeitgeber sinnvolle, verständliche und hilfreiche Angaben enthält, die ihm bei der Bewerbung nützlich sein könnten, spricht überhaupt nichts dagegen, dass er diese Beurteilung als Anlage seiner Bewerbung beifügt.

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