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Unbeabsichtigt trennungsgeld beantragt

Begonnen von Wolf92, 13. März 2018, 11:30:25

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Wolf92

Moin Kameraden,
Ich hoffe ihr könnt mir etwas helfen.
Ich bin 25 Jahre alt, verheiratet und habe eine Tochter.
Ich habe in mehreren Fällen die TG Anträge falsch ausgefüllt, und dies kommt jetzt auf mich zurück.
Mir wurde nie erklärt, wie man den Antrag richtig ausfüllt, und ich vermute da ich privat viele Probleme hatte, dass ich es deswegen auch falsch ausgefüllt habe weil ich mit den Gedanken wo anders war :-/.
Es droht mir jetzt die Entlassung, aber komischerweise will man jetzt nach meinem Fall belehrungen durchführen. Eine Belehrung die ich nie bekommen habe. Trotzdem sagt man das ich raus fliegen soll. Einen Anwalt habe ich schon eingeschaltet, aber dies dauert immer etwas länger.
Könnt ihr mir sagen was da wirklich auf mich zu kommt ?

OSB

Kannst Du etwas detaillierter ausführen was Du falsch ausgefüllt hast?

Wolf92

Also ich habe doppelt beantragt obwohl ich auf Lehrgang war oder auch Kreuze falsch gesetzt. Dazu kommt das ich wohl auch Familienheimfahrten beantragt habe wo ich eigentlich an dem Tag Urlaub hatte. Wobei man mir gesagt hat das ich einfach immer Anfang des Monats und Ende des Monats das Wochenende nehmen soll das sollte dann immer richtig sein :-/ . Das ganze bezieht sich auf 5 oder 6 Anträgen.

dunstig

ZitatKönnt ihr mir sagen was da wirklich auf mich zu kommt ?
Das wird man hier nicht sagen können, da solche Fälle immer individuell unter Betrachtung des Gesamtzustandes berücksichtigt werden. Bei TG-Betrug kann man aber durchaus mit dem Schlimmsten rechnen.

Meine persönliche Meinung: Man versichert am Ende durch seine Unterschrift, dass die gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Darüber hinaus ist das Ausfüllen des Antrags auch mehr oder weniger selbst erklärend. Wenn man nicht zurecht kommt, sucht man sich Hilfe beim Ausfüllen, bevor man durch seine Unterschrift die Korrektheit der Angaben bescheinigt. Aber dass es nicht richtig sein kann, für Zeiträume doppelt zu kassieren, muss jedem klar sein. Insofern liegt hier eine eindeutige bewusst gemachte Verfehlung vor.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Hendryk

Ich sage ja das ich private Probleme hatte und deswegen diese Fehler gemacht habe. Aber ich war sehr oft bei dem REFÜ wo ich immer wieder etwas ergänzen musste oder sogar den kompletten Antrag neu ausfüllen musste. Und zu dem das es selbstverständlich sei.. Ja für den einen oder anderen aber ich kenne auch sehr viele die sagen geht gar nicht. Ich würde So etwas nie mit Absicht machen da ich gerade auch an meinem Dienstort mit meinem Hausbau zugange bin. Und jetzt muss alles still liegen und ich weiß nicht weiter. Alleine deshalb würde ich das ganze  nicht aufs Spiel setzen.

Ralf

Mehr als alles so zu schildern wie es war und auch einen Anwalt zu nehmen, kannst du eh nicht tun.
Ganz grob kann man sagen, dass es in vergleichbaren Fällen zu einer Entlassung gekommen ist.
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tank1911

Ich habe eine verbandsweise "TG-Kontrolle" in ermittelnder Funktion hinter mir. Die Verhandlungen folgen jetzt noch nach Jahren. Wie viel Geld hat man Ihnen überzahlt? Rechnen Sie wenn wir über hunderte Euro dprecheb mit einer Entlassung, wenn Sie weniger als 4 Jahre dabei sind und mit einer Degradierung wenn nicht. Und hören Sie auf mit Ihrem "private Probleme" Zeug. Ich hatte einen PTBS Sdt dabei der trotzdem degradiert wurde. Man wird wohl annehmen, dass ein erwachsener Mensch in der Lage ist, an den Tagen Kreuze zu setzen, wo man auch Ansprüche hat. Jedenfalls kann ich Ihnen sagen, dass man Sie genau so zerpflücken wird. Also Wahrheit und durch...

FoxtrotUniform

Zitat von: Wolf92 am 13. März 2018, 11:39:38
Also ich habe doppelt beantragt obwohl ich auf Lehrgang war oder auch Kreuze falsch gesetzt. Dazu kommt das ich wohl auch Familienheimfahrten beantragt habe wo ich eigentlich an dem Tag Urlaub hatte. Wobei man mir gesagt hat das ich einfach immer Anfang des Monats und Ende des Monats das Wochenende nehmen soll das sollte dann immer richtig sein :-/ . Das ganze bezieht sich auf 5 oder 6 Anträgen.

Auf der anderen Seite des Schreibtischs hatte ich regelmäßig mit solchen Fällen zu tun. Überwiegend wurden private Probleme als Begründung vorgebracht, dem die zuständigen Stellen in keinem mir bekannten Fall gefolgt sind.


  • Doppelt beantragt obwohl auf Lehrgang: Offensichtlicher Vorsatz
  • Kreuze falsch gesetzt: Schnell feststellbar ob systematisch oder mal einen Fehler gemacht (z.B. bei Fahrgemeinschaften)
  • Familienheimfahrt obwohl im Urlaub: Offensichtlicher Vorsatz
  • Es hat nie jemand erklärt wie man Anträge ausfüllt: Du warst in der Lage den Antrag auszufüllen und einzureichen. Die zuständigen Stellen erteilen Auskünfte und leisten Beratung. Es gibt Ausfüllhilfen zu den Dokumenten. Die Anträge wurde als wahrheitsgemäß unterzeichnet.

Ich bin kein Jurist und kenne zu wenige Fakten, aber man kann ja mal in den Beispielfällen der einschlägigen Literatur blättern und feststellen was in ähnlichen Fällen verhängt wurde. Augenscheinlich geht es hier nur noch darum, ob auch noch eine zivile Verurteilung (und damit einer Vorstrafe) folgt oder es bei einer gerichtlichen Disziplinarmaßnahme sowie der Entfernung aus dem Dienstverhältnis bleibt.
Schade nur, mit dem eigenen Betrug seine Familie mit reinzuziehen.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

KlausP

Unbeabsichtigt TG beantragt? Niemals! Wenn das einmal passiert, könnte ich da mitgehen aber in mehreren unterschiedlich gelagerten Fällen sehe ich da eine Vorsatz. Und damit sind wir beim Betrug.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Zitat von: FoxtrotUniform am 13. März 2018, 12:43:09
  • Familienheimfahrt obwohl im Urlaub: Offensichtlicher Vorsatz

Für was soll der Urlaub dabei ein Indikator sein? Ich habe schon mehrfach in den letzten 15 Jahren Urlaub auch am Standort verbracht und habe dann innerhalb des Urlaubes eine Familienheimfahrt gemacht.
Er kann vielleicht ein Indiz, aber definitiv kein Beweis für irgendetwas sein.

Gruß Andi
the rest is silence...

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FoxtrotUniform

Gut Andi, in dieser Konstellation gebe ich dir recht. War der TE jedoch nicht am Standort, was  unter Umständen schnell ermittelbar ist, wird auch dieser Indikator zu einem belastenden Beweis.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Andi

Ja, was das angeht fände ich es durchaus gut, wenn die ReFü da öfter mal Stichproben bei den Einheiten hinsichtlich der An-/Abwesenheiten machen würden. Aber dafür ist halt grundsätzlich kein Personal da.

Gruß Andi
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