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Auslassen der GA bei Dienstantritt

Begonnen von lennble, 13. März 2018, 16:18:13

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lennble

Hallo zusammen,

ursprünglich sollte ich meine GA am 3.4. an einer UsLw als FA antreten (anschließende Verwendung als PersFw). Ich bin Wiedereinsteller, da ich 2004 meinen Wehrdienst über 9 Monate verrichtet habe. Nun bekomme ich heute einen Anruf von meiner Einplanerin aus dem KarrC, welche mir eröffnet, dass die Lw eine neue Regelung hätte, welche Wiedereinsteller dazu bringt, nicht mehr an der GA teilnehmen zu müssen.

Da meine damalige AGA nun schon gut 14 Jahre her ist, finde ich das etwas wenig durchdacht. Alles was damals in Sachen Waffen, Sanitätsdienst, Wachdienst, etc durchgenommen wurde, sitzt natürlich, nach all den Jahren, bei mir nicht mehr. Geschweige denn, wie ich korrekt Meldung erstatte und ähnliche Dinge, die ein Soldat aus dem FF beherrschen muss. Diesen Einwand brachte ich der Einplanerin auch entgegen, aber sie sagte nur das "Die Bundeswehr momentan kein Interesse daran hat, dass Sie Ihre Grundausbildung wiederholen".

Kann mich einer Aufklären, was das für eine neue Regelung sein soll?

F_K

Luftwaffe und melden?

Die BW hat Herausforderungen mit Lehrgangsplätzen - und versucht daher, unnötige Lehrgänge zu vermeiden - fehlende Inhalte (NSAK, EEH A, ...) werden ggf. durch die Einheit bachgesteuert.

lennble

Zitat von: F_K am 13. März 2018, 16:35:56
Luftwaffe und melden?

Als werdender Soldat ist es auch mein eigener Anspruch, mich korrekt melden zu können. Ganz unabhängig von der Teilstreitkraft.

KlausP

Zitat... Kann mich einer Aufklären, was das für eine neue Regelung sein soll? ...

Das hängt mit der Überlastung der (Grund-)Ausbildungseinrichtungen zusammen. Deshalb verzichtet man darauf, wo immer möglich Wiedereinsteller noch mal von vorne anfangen zu lassen. Es betrifft auch nur Wiedereinsteller.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Völlig korrekt. Die Vbde steuern dann die noch benötigte Ausbildung dezentral, bspw. neues Schießausbildungskonzept, Ersthelfer A etc.
Und du hast ja noch weitere Lehrgänge, FL1, FL 2 und FL 3.
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Pionec

Zitat von: KlausP am 13. März 2018, 16:53:56
Das hängt mit der Überlastung der (Grund-)Ausbildungseinrichtungen zusammen. Deshalb verzichtet man darauf, wo immer möglich Wiedereinsteller noch mal von vorne anfangen zu lassen. Es betrifft auch nur Wiedereinsteller.
ist es bei der Regelung egal, wie lange die damalige AGA her ist oder gibt es dort auch Abstufungen?

Ralf

Achtung, hier nicht die unterschiedlichen Ausbildungswege verwechseln. Wir sprechen gerade von Luftwaffe. Soldaten, die bereits über eine in der Bundeswehr erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung, Allgemeine Soldatische Ausbildung Teil I und II oder Allgemeine Streitkräftegemeinsame Soldatische Ausbildung Modul I und II verfügen (z.B. bei Laufbahn-/TSK-Wechsel, WE, Einstellung ziviler Angehöriger der Streitkräfte oder Reservisten außerhalb des Wehrdienstes) werden direkt in den Verband eingestellt. Das hat nichts mit dem Alter der Ausbildung zu tun.
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Pionec

Richtig, ich gehe auch zur Luftwaffe, auch als Wiedereinsteller. Meine "AGA" ist dann allerdings schon 18 jahre her, daher meine Frage.

F_K


Ralf

Ich bin mal gespannt, ob sich andere TSK dem Verfahren auch noch anschließen werden bzw. müssen mit Blick auf die Erhöhung der Einstellungen im 2.Hj zur Kompensation der Verluste aufgrund Einführung E-Recruiting.
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KlausP

Hat die Einführung von E-Recruiting solche schweren Probleme verursacht?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

FoxtrotUniform



Zitat von: F_K am 13. März 2018, 16:35:56
Luftwaffe und melden?

Einfach mal vorbeikommen und live & in Farbe anschauen / bei mir mitmachen.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

OStFw

Hallo, als FA machen Sie keine GA sondern einen UGL (Unteroffiziergrundlehrgang).
Dieser ist Bestandteil der Feldwebelausbildung in der Lw.
Sollte sich da vor kurzen was geändert haben ... sorry.
Der UGL findet an der USLwin Heide statt...die weitere Ausbildung im Mutterhaus in Appen.

LG

Ralf

Nein, da hat sich nichts geändert, dem ist immer noch so, allerdings macht er als Wiedereinsteller auch keinen UGL.

Zitat von: KlausP am 13. März 2018, 17:39:36
Hat die Einführung von E-Recruiting solche schweren Probleme verursacht?
Ja, da sind vierstellige Anzahlen an Einstellungen nicht erfolgt.
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OStFw

Nachbrenner

http://www.luftwaffe.de/portal/a/luftwaffe/start/org/ausb/uslw/auftrag/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MfMIsXQw8DX29TS0tnTxNDM31wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmOHoGWqqH6wfpR-VlViWWKFXkF9UkpNaopeYDHKhfmRGYl5KTmpAfrIjRKAgN6LcoNxREQDWUXsy/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922LV9D0I1MK599BAIU5


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