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Ungerecjtigkeit - die zweite

Begonnen von sebi_der_zivi, 27. Juli 2006, 09:00:18

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hush

Zitat von: meisterjäger am 27. Juli 2006, 12:32:34
Ich finde diese Diskussion mittleweile auch ein wenig sinnlos. Es ergibt sich kein wirklicher kompromiss und die stichhaltigen Argumente sind bereits ausgetauscht worden. Also belasst es doch dabei.

Also, Sebi, um die "Ungerechtigkeit" mal richtig anzugreifen, ziehe entweder vor Gericht, oder kläre das mit der Legislative und nicht mit Soldaten. Man wird nämlich auch aus dem Grund Soldat, weil man die Wehrplicht nicht als Ungerechtigkeit sieht! So gilt nunmal für uns (Zitat von schlammi bzw. Theoderich dem Grossen) Pro Patria...

Nun noch meine Meinung zu der "James Ryan" Geschichte. Es geht dabei nicht um irgenein Gesetz, dass gilt, sondern das ist einzig und allein eine ethische und moralische Festlegung, die natürlich durch ein Gesetz zementiert wird.

wir reden ja nur mal drüber...bin ja grad erst dazugekommen :P ;D

zu den letzten beiden punkten:   ....amen
Der Krieg erzieht die Sinne, ruft den Willen auf den Plan, vervollkommnet die körperliche Verfassung und bringt Männer in gefährlichen Augenblicken so plötzlich und eng zusammen, dass Mann an Mann sich messen muß

Ralph Waldo Emerson

Timid

#16
Und auf ein neues ...  ::)

Zitat von: sebi_der_zivi am 27. Juli 2006, 09:00:181. Warum müssen / können Frauen keinen Wehr- oder Zivildienst leisten ?

- Weil die durchschnittliche Frau körperlich weniger leistungsfähig ist als der durchschnittliche Mann. (Was übrigens, entgegen deiner Beiträge in dem ersten Thread, Frauen bei den Streitkräften nicht ausschließt ...)
- Weil für den Wehrdienst nur und ausschließlich Männer herangezogen werden dürfen. Damit können Frauen auch keinen Zivil- oder Ersatzdienst ableisten.
- Weil nach Artikel 12a(4) des Grundgesetzes die Verpflichtung von Frauen zum Dienst an der Waffe in jedem Fall verfassungswidrig ist! (Was ebenfalls den freiwilligen Dienst von Frauen in den Streitkräften nicht ausschließt.)

Zitat2. Warum muss keinen Wehrdienst leisten, wer zwei Brüder hat, die dies bereits taten ?

Warum wird Familien, die mehr als 3 Kinder haben, ab dem vierten Kind höheres Kindergeld gezahlt? Warum übernimmt der Bundespräsident bei dem 7. Kind einer Familie die Patenschaft? Vielleicht, damit Familien mit mehr Kindern stärker gefördert werden, und als Ansporn für junge Familien, mehr Kinder zu zeugen. Vielleicht deshalb auch die 2-Brüder-Regelung?

Und eventuell sind das alles nur Folgen des Artikels 6 des Grundgesetzes, laut dem Ehe und Familie "unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen".

Zitat2. Warum muss jemand, der SaZ, THWler, FWler, etc. wird nicht gezogen ?

- Weil ein SAZ i.A. mehr als 9 Monate Dienst bei den Streitkräften tut. Ist dem nicht so, muss er entweder als Wehrdienstleistender bis zum Ende des 9. Monats dabei bleiben, andernfalls als Zivil- oder Ersatzdienstleistender die Mindestdienstdauer erfüllen. Wobei auch hier die Dienstzeit bei der Bundeswehr voll angerechnet wird.
- Weil Ersatzdienst bei THW, FFW etc. möglich ist und der Ersatzdienstleistende dort für volle 6 Jahre zum Dienst verpflichtet ist. Er verteilt die 9 Monate einfach anders.

Zitat3. Warum muss ein Priester - oder einer, der's werden will - nicht zumindest Zivildienst leisten ?

Das steht wo?

Zitat4. Warum ist ausgemustert, wer Vater ist oder eine Zahnspange trägt ?
(Neue Musterungskriterien)

Quelle?

- Wer Vater ist, steht unter besonderem Schutz nach Artikel 6 GG.
- Er hat damit, wie der Name "Vater" schon aussagt, ein Kind zu ernähren - und da er etwa maximal 23 Jahre alt sein wird, und seine Frau i.A. nicht älter ist, wird die Familie normalerweise vom noch recht kargen Gehalt des Vaters leben müssen.
- In einem solchen Falle wäre eine Heranziehung zu Wehr- oder Ersatzdienst aus finanzieller Sicht existenzbedrohend! Wie es auch in anderen Fällen möglich ist, aus diesem Grund (Bedrohung der Existenz etwa eines Betriebes durch die Einberufung eines Mitarbeiters) vom Wehrdienst zurückgestellt oder befreit zu werden.
- "Schlechte Zähne" ist nicht erst seit kurzem ein Grund für eine dauerhafte oder vorübergehende Dienstuntauglichkeit ...

Zu der Frage mit den Drogen: Könnte es sein, dass Drogen illegal sind? Könnte es weiter sein, dass ein Wehr- oder Ersatzdienstleistender mit Waffen/Pflegebedürftigen etc. zu tun hat? Könnte es sein, dass das alles KEIN Einsatzgebiet für einen Drogenabhängigen ist? Könnte es auch noch sein, dass nur derjenige ausgemustert wird, der Drogenabhängig ist - der "Einzelkonsument" hingegen sehr wohl zum Dienst herangezogen werden kann?
Ach ja: Auch, wer bei der Bundeswehr ist und des Drogenkonsums überführt wird, kann sich recht sicher sein, dass er die längste Zeit Soldat war - wie auch bei Polizisten usw..

ZitatIm Jahre 2005 gab es 506000 18-jährige Männer. Davon waren 454000 weder ausländischer Staatsbürgerschaft oder schwerbehindert, also prinzipiell wehrdienstfähig.
Gezogen wurden zum Wehr- und Zivildienst allerdings schlappe 147000.
Das macht eine Quote von 32 %.

::)  Und nochmal: Stimmt nicht. Denn du vergisst mit schöner Regelmäßigkeit die Ausgemusterten (etwa 120.000 an den Kreiswehrersatzämtern, etliche tausende bei den Einstellungstests als SAZ), einige zehntausend Ersatzdienstleistende (die NICHT zu den Zivildienstleistenden zählen), Familienväter, tausende bis zehntausende Personen, die bei den Polizeibehörden und anderen sicherheitsrelevanten Dienststellen der BRD dienen ... Schon sind es weit unter 300.000 Männer, die für den Wehrdienst zur Verfügung gestanden hätten ...

Und darüber hinaus soll die Zahl der Dienstposten für Wehrdienstleistende bei der Bundeswehr zukünftig erhöht werden.


ZitatNeue Argumente brauch ich gar nicht, weil meine bisherigen noch nirgends widerlegt wurden - zumindest die nicht, die oben stehen.

Was jetzt, nochmals, geschehen ist ...
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sebi_der_zivi

ZitatIch hab zwar nicht alles gelesen, aber ich geb trotzdem mal meinen Senf dazu:

Es gibt viele Ungerechtigkeiten, aber sich darüber immer und immer aufzuregen schadet nur dir!
Lass das doch einfach sein.
Wenn ich mir bei jeder Ungerechtigkkeit sage "is halt so", und das jeder tut, wird's nie besser.
ZitatIch finde diese Diskussion mittleweile auch ein wenig sinnlos. Es ergibt sich kein wirklicher kompromiss und die stichhaltigen Argumente sind bereits ausgetauscht worden. Also belasst es doch dabei.
Naja, es gibt genug Punkte, die noch offen sind.
ZitatAlso, Sebi, um die "Ungerechtigkeit" mal richtig anzugreifen, ziehe entweder vor Gericht, oder kläre das mit der Legislative und nicht mit Soldaten.
vor Gericht ist bereits ein anderer gezogen. Das brauch ich also gar nicht mehr.
Sollte der Erfolg haben, was gar nicht so unwarscheinlich ist, - keine Bange - häng ich mich dran.  ;)
ZitatMan wird nämlich auch aus dem Grund Soldat, weil man die Wehrplicht nicht als Ungerechtigkeit sieht! So gilt nunmal für uns (Zitat von schlammi bzw. Theoderich dem Grossen) Pro Patria...
Ich sehe weder die BW, noch die Wehrpflicht an sich als Ungerecht. Ich sehe ihr aktuelle Ausführung als Willkür - und das dürfen auch Soldaten.
ZitatNun noch meine Meinung zu der "James Ryan" Geschichte. Es geht dabei nicht um irgenein Gesetz, dass gilt, sondern das ist einzig und allein eine ethische und moralische Festlegung, die natürlich durch ein Gesetz zementiert wird.
Wie schon mal gesagt, wenn diese eth-mor. Festlegung ernst gemeint wär, müsste man jeden erstgeborenen Sohn in Ruhe lassen und alle andern ziehen. Nur so verbleibt im Zweifel jeder Familie ein männlicher Nachkomme.
Diese Ansicht ist mir zwar grundsätzlich viel zu pathetisch und ich teile sie keineswegs, aber man kann sie ja vertreten. Dann aber müsste man es anders umsetzen, um seinem eigenen Anspruch gerecht zu werden.
ZitatDas wars von mir zu diesem Thema, Numquam Desperare, gruss Meisterjaeger!
Deinen Standpunkt zur Zwei-Brüder-regelung kennen wir nun. Und was ist mit den andern Punkten ?

schlammtreiber

Zitat von: sebi_der_zivi am 27. Juli 2006, 11:46:24
Also doch ungerecht ==> Gesetzesänderung und abschaffen.

Fährt man auf dieser Argumentationsschiene fort, kommt man zu der Erkenntnis auch das Strafgesetzbuch und die Polizei abschaffen zu müssen  ;D
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sebi_der_zivi

Tja, Timid, als du deinen beitrag gepostet hast, war ich grad am schreiben. Daher erst jetzt die Antwort:
Zitat- Weil die durchschnittliche Frau körperlich weniger leistungsfähig ist als der durchschnittliche Mann. (Was übrigens, entgegen deiner Beiträge in dem ersten Thread, Frauen bei den Streitkräften nicht ausschließt ...)
- Weil für den Wehrdienst nur und ausschließlich Männer herangezogen werden dürfen. Damit können Frauen auch keinen Zivil- oder Ersatzdienst ableisten.
- Weil nach Artikel 12a(4) des Grundgesetzes die Verpflichtung von Frauen zum Dienst an der Waffe in jedem Fall verfassungswidrig ist! (Was ebenfalls den freiwilligen Dienst von Frauen in den Streitkräften nicht ausschließt.)
Das in der verfassung eine Beschränkung auf Männer steht, habe ich nie in Abrede gestellt. Dies ist auch vom BVerfG abgesegnet. Legal ist es also - das will ich nicht bezweifeln.
Aber nicht alles, was legal ist, ist auch gerecht.
Fakt ist, dass es in vielerlei Hinsicht einen Vorteil bedueten (kann) keinen Dienst geleistet zu haben. Diesen Vorteil streichen Frauen generell ein.
Und an der mangelnden körperlichen Leistungsfähigkeit von Frauen im Allgemeinen hege ich weiterhin meine Zweifel.
Es gibt viele Armeen der Welt, in denen auch Frauen dienen (die BW ja inzwischen auch). Und es gibt sogar Staaten mit Wehrpflicht für Frauen. Aktuell wär hier Israel.
Frauen sind also durchaus in der Lage - individuelle tauglichkeit natürlich vorrausgesetzt.
ZitatWarum wird Familien, die mehr als 3 Kinder haben, ab dem vierten Kind höheres Kindergeld gezahlt? Warum übernimmt der Bundespräsident bei dem 7. Kind einer Familie die Patenschaft? Vielleicht, damit Familien mit mehr Kindern stärker gefördert werden, und als Ansporn für junge Familien, mehr Kinder zu zeugen. Vielleicht deshalb auch die 2-Brüder-Regelung?
Ok, Familienförderung wär'n Argument. Aber die kann auch durch bessere Betreuungsangebote bestehen. Denn 18 Jahre lang hat die Familie von dieser Förderung nichts.
Und ich bin weiter der ansicht, dass es eine Pflicht des einzelnen ist - und nicht der Familie.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich Leute sagen "hey, wir haben schon zwei Söhne. Wenn wir jetzt noch einen kriegen, dann ist das super, weil der muss nicht zum Bund" ;)
ZitatUnd eventuell sind das alles nur Folgen des Artikels 6 des Grundgesetzes, laut dem Ehe und Familie "unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen".
Auch Familien mit einem oder zwei Söhnen sind Familien. Auch Familien mit acht Töchtern und einem Sohn (der arme  ;D, sind Familien.

Zitat- Weil ein SAZ i.A. mehr als 9 Monate Dienst bei den Streitkräften tut. Ist dem nicht so, muss er entweder als Wehrdienstleistender bis zum Ende des 9. Monats dabei bleiben, andernfalls als Zivil- oder Ersatzdienstleistender die Mindestdienstdauer erfüllen. Wobei auch hier die Dienstzeit bei der Bundeswehr voll angerechnet wird.
Ja, er leistet unzweifelhast Dienst. Aber er bekommt ab dem ersten Monat den "normalen" SaZ-Sold und nicht erst ab dem 10. Und der liegt nicht nur unwesentlich höher, als GWDL-Sold, oder ?
Das ist der Unterschied. Er kann direkt zu normalen Konditionen in seinen Traumberuf, was du und ich nicht konnten.
Zitat- Weil Ersatzdienst bei THW, FFW etc. möglich ist und der Ersatzdienstleistende dort für volle 6 Jahre zum Dienst verpflichtet ist. Er verteilt die 9 Monate einfach anders.
Und ist zu üblichen Konditionen dabei - siehe SaZ.
ZitatDas steht wo?
Im Wehrpflichtgesetz:
§ 11, abs 1, Satz 1 & 2.
Ok, es reicht nicht zu sagen "hey, ich werd in dreißig jahren mal Priester", aber wer zu seinem achtzehnten ins Kloster eintritt, o.ä. ist nicht dabei.
ZitatQuelle?
Zweifelst du anscheinend gar nicht dran (siehe folgende Antwort), ansonsten Wehrpflichtneuregelungsgesetz, oder wie auch immer es wötlich heißt, aus'm letzten jahr.
Zitat- Wer Vater ist, steht unter besonderem Schutz nach Artikel 6 GG.
- Er hat damit, wie der Name "Vater" schon aussagt, ein Kind zu ernähren - und da er etwa maximal 23 Jahre alt sein wird, und seine Frau i.A. nicht älter ist, wird die Familie normalerweise vom noch recht kargen Gehalt des Vaters leben müssen.
- In einem solchen Falle wäre eine Heranziehung zu Wehr- oder Ersatzdienst aus finanzieller Sicht existenzbedrohend! Wie es auch in anderen Fällen möglich ist, aus diesem Grund (Bedrohung der Existenz etwa eines Betriebes durch die Einberufung eines Mitarbeiters) vom Wehrdienst zurückgestellt oder befreit zu werden.
Ja, Väter und ihre Familien verdienen Schutz. Aber erstens wäre auch ein arbeitender Vater nicht rund um die Uhr bei seinem Sproß, sondern so, wie es ein Zivi mit Heimschlaferlaubnis könnte. Und zweitens springt für den Unterhalt die Unterhaltssicherungsbehörde ein (auch bei Frau und Kind).
Und wie sieht es mit Verheirateten OHNE Kind aus ?
Die sind auch draußen. Warum ?
Zitat- "Schlechte Zähne" ist nicht erst seit kurzem ein Grund für eine dauerhafte oder vorübergehende Dienstuntauglichkeit ...
Eine Zahnspange beduetet nicht schlechte Zähne zu haben. Jemand, bei dem das Gebiß fast rausfällt, und der daher alle Nase lang dienstuntauglich wird, den braucht die BW ja wahrlich nicht nehmen. aber ein "Klammerträger" kann doch auch Dienst tun (arbeiten geht ja auch).
ZitatZu der Frage mit den Drogen: Könnte es sein, dass Drogen illegal sind? Könnte es weiter sein, dass ein Wehr- oder Ersatzdienstleistender mit Waffen/Pflegebedürftigen etc. zu tun hat? Könnte es sein, dass das alles KEIN Einsatzgebiet für einen Drogenabhängigen ist? Könnte es auch noch sein, dass nur derjenige ausgemustert wird, der Drogenabhängig ist - der "Einzelkonsument" hingegen sehr wohl zum Dienst herangezogen werden kann?
Ach ja: Auch, wer bei der Bundeswehr ist und des Drogenkonsums überführt wird, kann sich recht sicher sein, dass er die längste Zeit Soldat war - wie auch bei Polizisten usw..
Korrekt. Die Drogen hab ich auch ohne lange Überredung rausgenommen. Welcher Affe mich dabei geritten hat, weiß ich nicht (nicht beim Rausnehmen, sondern davor).
Jemand, der Drogenabhängig ist sollte i.d.T. besser nicht mit Waffen oder hilfsbedürftigen Personen umgehen.
Ich war scheinbar einfach nur sauer, weil jemand, der sonst nie Drogen nimmt, sich vor der Musterung nen Joint geraucht hat und dann untauglich wurde. Sowas ärgert mich, aber es lässt sich eben leider nicht unterbinden.
ZitatUnd nochmal: Stimmt nicht. Denn du vergisst mit schöner Regelmäßigkeit die Ausgemusterten (etwa 120.000 an den Kreiswehrersatzämtern, etliche tausende bei den Einstellungstests als SAZ), einige zehntausend Ersatzdienstleistende (die NICHT zu den Zivildienstleistenden zählen), Familienväter, tausende bis zehntausende Personen, die bei den Polizeibehörden und anderen sicherheitsrelevanten Dienststellen der BRD dienen ... Schon sind es weit unter 300.000 Männer, die für den Wehrdienst zur Verfügung gestanden hätten ...
Bei der Frage, ob 2005 nun 454000 oder 300000 zum Wehrdienst zur verfügung standen, müsste man vorher endgültig klären, was mit den SaZ, etc. ist (hier haben wir zwei verschiedene Ansichten).
Fakt ist aber, dass es 1997 277000 Männer waren, die Wehr- oder Zivildienst leisteten. 2005 waren es 147000. Das macht knapp die Hälfte.
Was ist mit den andern geschehen ?
Die hab ich ja nicht irgendwie geschickt wegargumentiert, die müssen ja irgendwo irgendwas machen, oder nicht ?
Es ist nicht sonderlich gerecht, wenn von allen 18-jährigen nur ein Drittel Wehr- oder Zivildienst machen muss. Und wenn vor nicht mal 10 Jahren noch doppelt soviele dies tun mussten.
Bei dieser Betrachtung ist völlig wurscht, welche Wehrdienstausnahmen letzendlich gerechtfertigt sind und welche nicht.

Zur Zukunft der Wehrpflicht:

ZitatLaut Mitteilung der Wehrbereichsverwaltung West vom 08.04.2004 im Verfahren Verwaltungsgericht Köln 8 K 154/04 / BVerwG 6 C 9.04 wird die Zahl der jährlichen Einberufungen zum Grundwehrdienst bzw. anschließenden freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst aus Bedarfsgründen in den kommenden Jahren weiter zurückgehen. Es wird von 50.000 Stellen für Wehrpflichtige, aufgeteilt in 30.000 Stellen für GWDL und 25.000 Stellen für FWDL, ausgegangen; die Zahl der Einberufungen soll sich auf rund 58.000 p.a. einpendeln.  18

Der niedrigere Bedarf der Bundeswehr an Wehrpflichten führte zunächst dazu, dass die Beklagte Einberufungsrichtlinien erließ, die ab 01.07.2003 in Kraft waren und vorsahen den Verzicht auf Einberufung von Wehrpflichtigen, die älter als 23 Jahre waren und von Wehrpflichtigen mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag sowie die Nichtheranziehung von verheirateten Wehrpflichtigen und von Wehrpflichtigen, die in der Musterung den Verwendungsgrad T 3 (verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten) gem. § 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG erhielten.  
Zitat aus dem ach so schönen Kölner Urteil.
Hier teilt die WBV-W mit, dass die Zahl an GWDL SINKEN soll.
Und die Richter kommen zu der Erkenntnis, dass die neuen Einberufungskriterien (nicht über 23, nicht verheiratet, nicht T3, etc.) wegen der Bedarfslage erstellt wurden.
Die Bedarfslage der BW darf aber nicht alleine  entscheiden, wer Wehrdienst machen muss und wer nicht. Bei sowas muss es gerecht zugehen.


ringo

ui...also wurde schon viel gesagt... und sind auch teilweise richtige überlegungen von unserm zivi dabei....


jedoch möchte ich in einem Punkt entscheidend widersprechen:

familien haben es in deutschland mittlerweile schwer genug und da ist es gerade bei jungen familien richtig dass die väter dann nicht neun monate mit gwd sold und abwesenheit die familie so "prima unterstützen" !

bei der heutigen geburtenrate sollte man es unterstützen dass junge männer die sich früh für eine familie entscheiden nicht die unsinnigen neun monate verbringen müssen. Ein ehrenamtlicher ersatzdienst wäre natürlich wünschenswert. jedoch wäre es kein ehrenamt mehr wenn man dazu gezwungen würde und die erfahrung zeigt dass "zwangsverpflichtete ehrenamtliche" (ja sowas gibts ;) ) null nutzen in ihrer tätigkeit bringen

mailman

Ich frage mich wann hier zu ist...

Chuckie85

Ich frage mich, ob die hier schreibenden keine Arbeit oder bei dem Wetter sonst nix Besseres zu tun haben...  ;)

sebi_der_zivi

Zitatui...also wurde schon viel gesagt... und sind auch teilweise richtige überlegungen von unserm zivi dabei....
Endlich ! Danke !

Zitatjedoch möchte ich in einem Punkt entscheidend widersprechen:

familien haben es in deutschland mittlerweile schwer genug und da ist es gerade bei jungen familien richtig dass die väter dann nicht neun monate mit gwd sold und abwesenheit die familie so "prima unterstützen" !

bei der heutigen geburtenrate sollte man es unterstützen dass junge männer die sich früh für eine familie entscheiden nicht die unsinnigen neun monate verbringen müssen.
Familienförderung will ich auch. Aber ich finde, dass dafür nicht die Wehrpflicht da ist (ob der Vater nun acht STunden auf'm Bau ackert, oder Zivi mit Heimschlaferlaubnis - KDV ist heute einfach - ist, kommt auf's selbe raus).

Bei den andern beiden frag ich mich, wann mal was vernünftiges kommt.

mailman

#24
Zitat von: Chuckie85 am 27. Juli 2006, 17:20:04
Ich frage mich, ob die hier schreibenden keine Arbeit oder bei dem Wetter sonst nix Besseres zu tun haben...  ;)

Wenn du diese Disskusion durch die ganzen (mittlerweile 3) Threads verfolgt hast, dann siehst sich beide Seiten nur minimal herbewegen. Die eine Seite bringt dieses Argument die andere das entsprechende Gegenargument. Und keiner will zugeben das er unrecht hat und der andere Recht.

edit: außerdem mußte der 666. beitrag was besonderes sein ;)

sebi_der_zivi

Dann wird's mal Zeit, dass sich nicht nur ich mich bewege !
Alternativ sind auch überzeugende (!) Gegenargumente willkommen.

peppie

ZitatFamilienförderung will ich auch. Aber ich finde, dass dafür nicht die Wehrpflicht da ist (ob der Vater nun acht STunden auf'm Bau ackert, oder Zivi mit Heimschlaferlaubnis - KDV ist heute einfach - ist, kommt auf's selbe raus).

Und der Verdienstausfall hat auch keine Konsequenzen auf das Leben des Kindes oder? Manchmal sollte man mal das Hirn einschalten bevor man was schreibt.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Timid

#27
Zitat von: sebi_der_zivi am 27. Juli 2006, 14:39:25Aber nicht alles, was legal ist, ist auch gerecht.

Da passt Schlammtreibers letzter Beitrag wie die Faust aufs Auge ... Ich finde es z.B. auch total ungerecht, dass ich nicht einfach dem Eisverkäufer im Kino eines auf die Nase geben darf, weil alleine dafür wenigstens für zwei Minuten die Werbung unterbrochen wird und der Film NOCH später anfängt. Oder dass mich die Kommunen und übergeordneten Behörden an einer Autofahrt mit der Geschwindigkeit, die ICH für angemessen halte, durch diese doofen Geschwindigkeitsbeschränkungen hindern - freie Fahrt für freie Bürger!

Sarkasmus aus.  ::)


Zum Rest habe ich schon mehr als einmal was geschrieben. Da ich keine Lust mehr auf Wiederholungen habe, und bisher auch noch keine wirklich stichhaltigen Argumente kamen (außer "das ist ungerecht"), weshalb irgendwas an diesen Punkten geändert werden sollte, ist die Diskussion für mich damit durch.


@peppieno
ZitatManchmal sollte man mal das Hirn einschalten bevor man was schreibt.

Solche Aussagen müssen allerdings nicht sein!
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peppie

#28
Zitat von: Timid am 27. Juli 2006, 20:50:32
@peppieno
ZitatManchmal sollte man mal das Hirn einschalten bevor man was schreibt.

Solche Aussagen müssen allerdings nicht sein!

Ist doch aber so, ich kann einem Vater doch nicht zumuten für 222€  (Schütze) eine 3 köpfige Familie ernähren lassen zu müssen, wenn er vorher ausgelernt 1300 Netto verdient hat und wegen gesicherter finanzieller Quelle entschieden hat eine Familie zu gründen. DAS wäre NICHT gerecht. Und auf "Gerechtigkeit" baut doch das ganze Thema auf.

Edit: Ich bin zwar FÜR die Wehrpflicht, aber ich bin auch für Ausnahmeregelungen wie eben die 2 Brüder-Regelung sowie die Familienväter regelung.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

schlammtreiber

Zitat von: peppieno am 27. Juli 2006, 21:08:00
Und auf "Gerechtigkeit" baut doch das ganze Thema auf.

Nein, ursprünglich ging es um Motive für die Wehrdienstverweigerung. Im vorletzten Thread. Die Bennenung dieses Threads in Richtung "Ungerechtigkeit" erfolgte durch sebi wohl hauptsächlich deswegen, weil seine gesamte Argumentation nur auf diesen Punkt hinausläuft.

Und das schöne daran ist ja, daß "Gerechtigkeit" kein rationaler Begriff, sondern vielmehr emotional-affektual ist (um mit Max Weber zu sprechen), und darüber hinaus eine sehr verschieden zu interpretierende Norm darstellt. Man ist also nicht widerlegbar, wenn man sich auf "Gerechtigkeit" beruft, da man sie selbst definieren kann.  ;)

Gilt natürlich vice versa.
Semper Communis
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