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vergangenen Urlaub stornieren

Begonnen von KpFwTrp, 20. März 2018, 12:21:38

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KpFwTrp

Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden,
ich stehe momentan vor einem Problem was die Stornierung des Erholungsurlaubes angeht.

Problemschilderung:
Momentan ist es der Fall, dass mehrere Storno Anträge von vergangenen (und angetretenen) Urlauben bei uns rein flattern.
Grund ist die Kürzung auf 40 Std der Zeitkonten, die zum 01.04.2018 stattfindet.
Sprich: Soldaten schreiben die Stornos für z.B. 10 Tage Erholungsurlaub vom Jahr 2017 um dann für den Zeitraum Überstunden abzubauen, damit die Stunden abgebaut werden. Der Erholungsurlaub würde in dem Fall noch bis Dez. 2018 gültig sein und erstmal nicht verfallen

Habe nun im Internet, in der Urlaubsverordnung usw. gesucht und gesucht. ABER leider ohne Erfolg. :(
viele Beiträge gefunden wie : wann darf der Chef, Urlaub ablehnen usw.
Trifft alles nicht zu.

FRAGE : darf bereits vergangener (angetretener) Urlaub storniert werden und gegen Stunden ersetzt werden ?
WO steht den das ? wie gesagt: gesucht aber nichts gefunden.



Vielen Dank im Voraus

dunstig

Nur damit ich es richtig verstehe:

Der Urlaub wurde beantragt, vom Chef genehmigt und dann angetreten?

Und nun wollen die Leute, weil sie damals lieber Urlaub eingereicht haben, statt ihre Überstunden abzubauen und diese immer weiter ansparen wollten, das ganze rückwirkend durch Stundenabbau ersetzen?
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck


tank1911

ZitatGrund ist die Kürzung auf 40 Std der Zeitkonten, die zum 01.04.2018 stattfindet.

Auf welcher Grundlage soll das geschehen?

Andi

the rest is silence...

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FoxtrotUniform

Welche Kürzung der Zeitkonten zum 01.04.2018? Zeitguthaben aus dem Vorjahr?

Ansonsten ist alleine der Gedanke skuril, davon ab dass es einen Mindesturlaubsanspruch gibt.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Andi

Zitat von: FoxtrotUniform am 20. März 2018, 12:53:38
Welche Kürzung der Zeitkonten zum 01.04.2018? Zeitguthaben aus dem Vorjahr?

In Dienststellen mit automatischer Arbeitszeiterfassung findet im Normalfall nach Ablauf eines Kalenderjahres zu einem bestimmten Datum eine Kappung der angesammelten Mehrarbeit auf 40 Stunden statt. Grundlage ist die vor Ort getroffene Arbeitszeitvereinbarung zwischen Dienststellenleitung und Personalvertretung.

Gruß Andi
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KpFwTrp

Die Kappung wurde aufgrund der Massigen Überstunden zum Jahreswechsel vom Dienststellenleiter auf den 31.03.18 verschoben.

luckyjoe

Genehmigter, angetretener und auch abgeleisteter Urlaub kann nicht storniert werden. Höchstens wenn es eine Krankschreiben gegeben hätte.

Und das noch aus dem Jahr 2017? Welch Rosinenpickerei........ >:(

KpFwTrp

Ja skuril aber Tatsache.

bin fast vom glauben abgefallen als ich den ersten Antrag auf den Tisch bekommen hab.

KpFwTrp

@luckyjoe : ja bin ich auch der Meinung, ABER wo steht das ?

luckyjoe

Zitat von: KpFwTrp am 20. März 2018, 13:14:51
@luckyjoe : ja bin ich auch der Meinung, ABER wo steht das ?

Wenn das in der Soldatenurlaubsverordnung nicht steht, ist diese Möglichkeit nicht vorgesehen.
Lass dir doch von den Antragstellern einmal erläutern, auf welcher Rechtsgrundlage sie ihren Urlaub Rückwirkend stornieren möchten? Bin auf Antworten gespannt, da es diese nicht gibt.


Was sagen denn Chef und Spieß dazu? Die würde ich nämlich direkt mit ins Boot holen.

KpFwTrp

Als Antwort wird kommen : War schon immer so ! (Rechtsgrundlage Fehlanzeige)

Spieß und Chef sind schon mit im Boot.

Spieß machen wir nicht ;D
Chef machen wir  :(

Kommandeur momentan nicht da  >:(



luckyjoe

Zitat von: KpFwTrp am 20. März 2018, 13:38:48
Als Antwort wird kommen : War schon immer so ! (Rechtsgrundlage Fehlanzeige)

Spieß und Chef sind schon mit im Boot.

Spieß machen wir nicht ;D
Chef machen wir  :(

Kommandeur momentan nicht da  >:(

Dann solidere Spieß mal seinem Chef erklären, was er falsch macht. 1. ist es der Job des Spießes und 2. sollte sich ein guter Spieß auch auskennen.

KpFwTrp

Naja alles kann der Spieß ja nun auch nicht wissen.

Die Aussage Isso wird aber Leider auch nicht reichen bzw. weiterhelfen.
wird dann so ablaufen dass der Kommandeur kommt, sagt machen wir so ,weil steht ja nirgends dass es nicht gemacht werden darf.

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