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Reinigung der Ausrüstung durch den Dienstherrn

Begonnen von SebastianD, 22. März 2018, 14:51:08

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SebastianD

Guten Tag liebe Kameraden und Kameradinnen,
wie das Thema schon heißt beschäftigt mich die Frage der Reinigung der Ausrüstung.

Im speziellen hier geht es mir um die Vektorenschutzbekleidung. Im Rahmen des RS Einsatzes wurde ich Ausgekleidet und auf einem Übungsplatzaufenthaltes wurde befohlen diese auch zu tragen (Um sie zu testen und auch mit der Ausrüstung mal zu Arbeiten). Alles gut und schön.
In den Reinigungshinweisen steht ganz klar geschrieben, dass es mir untersagt ist diese Bekleidung in privaten haushalten zu waschen und diese nur mit den aufgeführtem Waschmittel zu reinigen (Name und Versorgunsnummer steht drauf). Nun wurde verlangt das ich sie selber Zuhause waschen solle. Ich verwies auf den Reinigungshinweis und nach langem tottern, soll es nun doch über den MBF laufen. Dies sollte ich dann aber selbst bezahlen mit der Begründung das war schon immer so und ich könne es ja sowieso bei der Steuer absetzen. Jedoch laut "B2-1036/0-0-1
seite 13 nr. 222-223" ist dieses doch unentgeltlich.

Nun bitte ich um euren Rat, vlt hat jemand mehr Ahnung oder mal dieselbe Situation.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
OStGefr

dunstig

Beschwerde schreiben, dann wird der Sachverhalt von den zuständigen Stellen geklärt.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

BSG1966

Zitat von: SebastianD am 22. März 2018, 14:51:08
das war schon immer so und ich könne es ja sowieso bei der Steuer absetzen.

geil  ;D

Nun, dass das Absetzen von der Steuer nicht bedeutet dass es umsonst ist, sollte demjenigen vielleicht mal erklärt werden.

Aber ja. Beschwerde heißt das Zauberwort.

SebastianD

Danke für eure schnellen Antworten, aber Beschwerden oder gar Eingaben sind für mich immer erst die letzten Mittel. Das möchte ich ja eigtl Umgehen.
OStGefr

KlausP

Die Aussage, dass Sie die Reinigung bezahlen sollen, ist definitiv falsch! Alle Stücke der Feldbekleidung sind auf Kosten des Dienstherrn zu reinigen, lediglich selbst beschaffte Friedenszusatzausstattung (z.B. die der Teil-/Selbsteinkleider) fällt nicht darunter. Wenn Ihnen Ihr Versorger in der Einheit diese Auskunft erteilt haben sollte hat er entweder keine Ahnung oder ist schlicht zu faul.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

SebastianD

Zitat von: KlausP am 22. März 2018, 15:02:08
Wenn Ihnen Ihr Versorger in der Einheit diese Auskunft erteilt haben sollte hat er entweder keine Ahnung oder ist schlicht zu faul.

Dafür ist er leider bekannt.

Auch Ihnen vielen Dank für die schnelle Antwort.
OStGefr

dunstig

Zitat von: SebastianD am 22. März 2018, 15:03:53
Zitat von: KlausP am 22. März 2018, 15:02:08
(...) hat er entweder keine Ahnung oder ist schlicht zu faul.
Dafür ist er leider bekannt.
Noch ein Grund mehr nach einer solch erteilten Absage zur Beschwerde zu greifen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

LwPersFw

Lesen Sie auch einmal die A1-1000/0-7000 , Abschnitt 3.11 ff

Bereits die Einleitung ist eindeutig:

"3.13 Anspruch auf Reinigung

Die Soldatin bzw. der Soldat hat grundsätzlich Anspruch auf kostenlose Gestellung der Bekleidung (§ 30 SG, § 5 WSG, § 69 Abs. 1 BBesG)."


"Dies schließt die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen ein. Soweit der Träger bzw. die Trägerin seine
bzw. ihre Bekleidung nicht selbst zu pflegen hat (Erhaltungsstufe 1, Nr. 3017), ist deshalb die
Bekleidung zulasten des Bundes instand zu halten. Hierzu gehört das Waschen und chemisch
reinigen.
Die Art der Reinigung wird ausschließlich durch das Material und die Ausrüstung des
Bekleidungsstückes oder die Art der Verschmutzung bestimmt."



Und waschen, erst recht mit speziellen Waschmitteln, gehört nicht zur Erhaltungsstufe 1 !

Erhaltungsstufe 1:

• das Annähen von Knöpfen, Haken und Schnallen,
• das Stopfen von Wollsachen und Wirkwaren,
• kleine Näharbeiten (z. B. Wiederannähen losgelösten Futters) sowie
• das Zerlegen und Zusammensetzen von Bekleidungssystemen in ihre lösbaren Bestandteile vor/nach Abgabe/aus Vertragswäschereien.

Reden Sie nicht mehr mit dem Bearbeiter.

Bitten Sie Spieß, ggf. Chef um Klärung dieser Angelegenheit.


Es gibt nur einen Punkt der beachtet werden muss:

"Nicht zulasten des Bundes dürfen gereinigt werden:

Leibwäsche gemäß Ziffer Nr. 1007 und dazugehörige Artikel von Gehaltsempfängern (SaZ,
Berufssoldaten bzw. Berufssoldatinnen und ihnen Gleichgestellte), die diesen nicht fiskalisch
bereitgestellt wurde"
   Was Leibwäsche ist ... Aufzählung in Nr. 1009

Darunter fällt aber definitiv nicht der Feldanzug.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen


ulli76

Wo genau hast du denn versucht die Klamotten abzugeben. Am Servicepoint der LH ist doch normalerweise auch die Station für die Dienstwäsche.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Zitat von: ulli76 am 22. März 2018, 21:10:38
Wo genau hast du denn versucht die Klamotten abzugeben. Am Servicepoint der LH ist doch normalerweise auch die Station für die Dienstwäsche.

Nicht unbedingt, den gibt es ja nicht an jedem Standort. Bei uns war das immer die MatGrp. Und in der Kompanie war der Versorger dafür zuständig, bei dem (oder dem Wäschekammermuckel) wurden die Wäschebeutel mit dem ausgefüllten Wäschezettel abgegeben und auch wieder abgeholt. Wir hatten immer zwei Termine in der Woche, jeweils einen Tag, bevor die Wäscherei die Klamotten von der MatGrp abgeholt hat (war bei uns, glaube ich, dienstags und freitags), demzufolge für die Kp montags und donnerstags.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Bubbes

Zitatdas war schon immer so und ich könne es ja sowieso bei der Steuer absetzen.

Der Fall ist eindeutig: DER HISTORISCHE BEWEIS!!!!
Springerlehrgang 1997 :: 20 Jahre Hopptausendzwotausend....

KlausP

Zitat von: Bubbes am 22. März 2018, 21:32:33
Zitatdas war schon immer so und ich könne es ja sowieso bei der Steuer absetzen.

Der Fall ist eindeutig: DER HISTORISCHE BEWEIS!!!!

... oder die drei deutschen Bildungsgrundsätze:

- das war schon immer so
- das war noch nie so
- da kann ja jeder kommen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

SebastianD

OStGefr

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