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Fristlose Kündigung wegen Verdacht einer Straftat

Begonnen von Nina488, 27. März 2018, 19:58:02

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Nina488

Hallo, ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Es geht um einen Freund, der Soldat auf Zeit ist und sich im 3. Jahr befindet. Er wird beschuldigt, an einer Straftat außerhalb des Dienstes von vor einem Jahr beteiligt gewesen zu sein. Ein Soldat kann ja in solchen Fällen während der ersten 4 Dienstjahre fristlos entlassen werden. Nun hat er eine Entlassungseinleitung bekommen, obwohl gar keine Beweise vorliegen. Er hat mit dieser Straftat nichts zu tun, es handelt sich lediglich um einen Verdacht. Kann er trotzdem entlassen werden?

dunstig

Im Zuge des Entlassungsverfahren wird der ,,Freund" doch angehört. Da kann er seine Bedenken doch zum Ausdruck bringen. Darüber hinaus muss keine Verurteilung vorliegen, damit jemand entlassen werden kann. Und sollte er sich ungerecht behandelt fühlen durch die Entlassung, dann gibt es doch die Rechtsbehelfsbelehrung, wodurch er gegen die Entlassung angehen kann.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

ulli76

Wie hat der Chef denn überhaupt davon erfahren?
Und was hat der Freund verbrochen?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Nina488

Es muss keine Verurteilung vorliegen, damit jemand entlassen werden kann... heißt er kann tatsächlich entlassen werden, ohne handfeste Beweise? Nur aufgrund eines Verdachtes?

Es geht um Körperverletzung.

dunstig

Es kommt auf die genauen Umstände an. Aber ja, das kann passieren. Aber mit solch vagen Angaben kann man hier nicht mehr tun, als in die Kristallkugel zu schauen.

Aber wie gesagt, bis dahin wird er noch angehört und ganz am Ende kann er auch Rechtsmittel gegen die Entlassung einlegen, wenn er der Meinung ist, dass diese zu unrecht erfolgte.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Nina488

Weiß jemand wie lange so ein Entlassungsverfahren dauert?
Sein Anwalt hat wohl die Akten bei der Staatsanwaltschaft angefordert, so lange muss er jetzt abwarten.

F_K

Wie ist denn genau der Sachstand?

Wenn es schon einen "Beschuldigten" gibt, ist nicht nur die Polizei überzeugt, sondern auch die Staatsanwaltschaft.

Es liegen also sehr wohl Beweise vor (auch eine Aussage ist ein Beweis).

Andi

Die Frage ist zum einen nach welchem Paragraphen er entlassen werden soll und zum anderen welche Dienstpflichtverletzungen ihm vorgeworfen werden. Letzteres kann natürlich mit dem Vorwurf einer Straftat zu tun haben, muss aber nicht

Gruß Andi
the rest is silence...

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TomTom2017

Zitat von: Nina488 am 27. März 2018, 20:12:45
Es muss keine Verurteilung vorliegen, damit jemand entlassen werden kann... heißt er kann tatsächlich entlassen werden, ohne handfeste Beweise? Nur aufgrund eines Verdachtes?
Ein Verurteilung kann aus unterschiedlichen Gründen unterbleiben - auch, wenn man die Tat begangen hat. Beispiel: Schuldunfähigkeit (Klassiker: Alkohol), Einstellung gegen Auflagen, ...

Wegen einer bloßen Behauptung ohne Substanz eines mutmaßlichen Geschädigten wird bei uns keiner verurteilt und auch demnach nicht entlassen - und wenn doch, haben Rechtsmittel gute Aussicht auf Erfolg. Aber "handfeste Beweise" braucht man nicht unbedingt, auch sogenannte "Aussage gegen Aussage"-Situationen können für den Beschuldigten bzw. Angeklagten negativ ausgehen. Kommt halt sehr stark auf den Sachverhalt an.

Und aus dem zivilen Arbeitsleben sind Verdachtskündigungen durchaus möglich.






TomTom2017

Zitat von: F_K am 27. März 2018, 20:44:34
Wenn es schon einen "Beschuldigten" gibt, ist nicht nur die Polizei überzeugt, sondern auch die Staatsanwaltschaft.
Das stimmt leider nicht ganz. Körperverletzungsdelikte werden eigenständig von der Polizei ermittelt, regelmäßig wird dann dem mutmaßlichen Täter den Beschuldigtenstatus eröffnet (§ 163a IV StPO), schon allein, um nicht in die Gefahr eines Beweisverwertungsverbots zu kommen, sollte er sich doch zur Sache äußern (BGH Urt. v. 27.02.1992, Az.: 5 StR 190/91). Nachdem der Sachverhalt ausermittelt wurde, gehen die Akten an die StA.

Das alles sagt aber noch gar nichts darüber aus, ob die Polizei bzw. die StA von der Sache "überzeugt" ist. Und wenn: Ich habe nicht selten in der Hauptverhandlung überzeugte Staatsanwälte gesehen, die nach der Hauptverhandlung nicht mehr so überzeugt waren oder das Gericht eine andere Auffassung vertreten hat.

F_K

Noch gillt die Unschuldsvermutung - aber der Vorgang liegt schon bei der StA.

Die Sachverhaltsdarstellung ist einfach zu dünn.

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