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Zivile Ausbildung nicht bestanden

Begonnen von neu9988, 01. April 2018, 20:05:24

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neu9988

Hallo, ich absolviere zurzeit eine Lehre als Koch. Die schriftliche Prüfung steht bei mir bald an leider habe ich ein Problem in einem Prfüfungsfach. Sollte ich die Ausbildung nicht bestehen, besteht trz die Möglichkeit zum Bund zu gehen ? Oder muss ich etwas melden ?

Vertag bzw, SaZ Steht seit September 2017 fest. Am 3.9 soll es bei mir los gehen. Mit freundlichen Grüßen Chris

Ralf

Ja, jede Änderung ist zu melden, das hast du unterschrieben.
Ob das dann ausschlaggebend für die Einstellung ist, hängt von der Laufbahn und dem Dienstposten ab.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

BSG1966

ggf können Sie die nicht bestandene Prüfung ja auch nachholen?!

neu9988

SaZ 8 Jahre, Manschaftslaufbahn soll als IT und Kraftfahrer eingesetzt werden.

Die Prüfung ist nur halbjährlich nachzuholen.

Mit freundlichen Grüßen

KlausP

So lange der erworbene Berufsabschluß nicht Voraussetzng für eine Einstellung mit höherem Dienstgrad ist wird es sich nicht auf Ihre Einstellung auswirken. Und in der Mannschaftslaufbahn ist kein bestimmter Beruf gefordert.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

FoxtrotUniform

Nicht so negativ, auf den Hosenboden setzen, dabn klappt das schon mit der Prüfung. Und falls widererwartend was schief geht, unbedingt  im zweiten Anlaufen probieren.

Unabhängig von der Bundeswehr hat man dann etwas handfestes in der Tasche und der Lebenslauf sieht vernünftig aus.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

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