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Einstieg mit dem BA of Laws

Begonnen von Fightclub, 29. Dezember 2017, 16:15:40

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Fightclub

Hallo Gemeinde,
bin noch recht neu hier und hatte gestern schon mal einwenig gelesen.

Meine Frage richtet sich auf den zivilen Bereich der Bundeswehr.
Mein letzter Abschluss ist der Bachelor of Laws (Rechtswissenschaft - Sozialjurist (jedoch kein klassischer Volljurist) und habe davor Bürokaufmann gelernt (jedoch nur Ausbildung, diese abgeschlossen 3 jahre Standard) dann Fachabitur nachgeholt und dann zum Studium).
Zur Zeit arbeite ich seid Oktober im öffentlichem Dienst jedoch eher in Richtung IT.

Würde jedoch lieber im Personalbereich /Verwaltungs od auch Sozialdienst arbeiten.
Hatte die Tage auch schon bezüglich Karriere BW geschaut aber war da einwenig am Zweifeln, da ich bei der Annahme bin, dass bei dem Verwaltungswirt, meine Qualifikationen nicht ganz den Anforderungen entsprechend. So würde dann eher für mich der m.n.t Dienst  anstatt der g.n.t Dienst in Frage kommen oder?

Vielleicht kanm mir ja noch jemand eins, zwei Sachen darüber berichten.

Schon mal Vielen Dank und einen guten Start in's neue Jahr gewünscht,

Shinee7

Also, mit deinem Bachelor Abschluss kannst du auch in den "Höheren Dienst" gehen. Da der mittlere Dienst eher die Zielgruppe: Realschulabschluss hat und der gehobene Dienst hat die jenigen mit Fachabitur und Abitur als Zielgruppe.

M05W12S69

Wie jetzt?

Seit wann reicht denn ein Bachelor aus, um in den höheren Dienst zu kommen????

Hello2018

Ja, genau man kommt nur mit einem Master in den höheren Dienst. Also mit dem Bachelor könntest du ja in den Direkteinstieg gntD gehen. Dieser eignet sich am besten für dich... siehe hier https://www.bundeswehrkarriere.de/blob/42880/1c1d4ab4520a6e6027fda468a8593ba4/ausschreibung-direkteinstellung-gntd--04-17-direkt--data.pdf

:) ;D

woodstock

Für den Direkteinstieg fehlt meines Wissens ein verwendbares Studienfach.
Die nötige Berufserfahrung zur Anrechnung wäre im Bereich IT im öffentlichen Dienst zwar erreichbar, aber der Bachelor ist nicht angeführt.
Oder irre ich?

M05W12S69

Der Bachelor of Law ist ja in einigen Bundesländern das Konstrukt des Bologna-Prozesses und ist aus dem Diplom-Verwaltungswirt (FH) abgeleitet, also für den Direkteinstieg gntD sollte dieser Abschluss zielführend sein...

Fightclub

Hey,
Vielen Dank  für eure Antworten!
Das mit dem Master hab ich auch schon gelesen,  dass nur mit diesem akademischen Titel, der höhere Dienst angestrebt werden kann.

Ich werde mich dann zur gegebener Zeit, nochamal an die Karriereberatung wenden und hier dann mal berichten.
Des weiteren ein Lob an das Forum, an die Macher und  Mitmacher.

Bleibt Gesund und kommt gut in s neue 2018.  8)


BWDSF

also um es aufzulösen, es geht definitiv - Bachelor of Laws IST förderlich für den gehobenen nichttechnischen Dienst.
Als Bachelor of Laws sollte man auch akademischen Titel und Grad unterscheiden können ;)

Martin Sch:

Hallo,

Ich haben ebenfalls den Bachelor of Law(Wirtschaftsrechrsrecht) und zzgl. 2.5 Jahre BE in der freien Wirtschaft im Personalbereich. Ich bin im direkteinstieg verbeamtet worden. BAPersBw. Es handelt sich um den zivilen gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst. Juristen haben grds. Sehr gute Chancen


M05W12S69

https://www.bundeswehrkarriere.de/karriere/beamter-jurist/37540

Dauer-Stellenausschreibung inzwischen....

dunstig

Naja, wobei dort ja das 2. Staatsexamen gefordert ist, während es hier um den Bachelor geht.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

M05W12S69

Absolut richtig, deswegen heißen die mit dem 2. StEx ja auch Volljuristen, alles andere (Bachelor of Law, Dipl.-Wirtschaftsjuristen, Dipl.-Verwaltungswirte, etc.) sind dann Juristen....

Juristen = gehobener Dienst
Volljuristen = höherer Dienst

TomTom2017

Nur mit dem Unterschied: Volljurist ist ein geschützter Begriff, Jurist dagegen nicht, d.h. jeder kann sich Jurist nennen.  ;)

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