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Bahnberechtigungsausweis ungültig

Begonnen von Flosch, 20. April 2018, 13:17:39

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Flosch

Moin,

Ich wollte Mal nachfragen ob die Bahnausweise für FWDL neuerdings ungültig sind ?

Mein DB Autokraft Busfahrer ließ mich nicht mitfahren da angeblich die Ausweise für FWDL / GWDL ungültig sind seid Abschaffung der Wehrpflicht.
Da stellt sich mir die Frage wieso diese dann noch ausgegeben werden ?


Mit kameradschaftlichen grüßen

Flosch

KillBurn93

Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)


dunstig

Es gibt gewisse Einschränkungen, was das nutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrten im selben Verkehrsverbund angeht.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Flosch

Nun ich fahre die selbe Strecke wie die letzten 6 Monate auch und hatte auch noch nie Probleme damit.
Autokraft gehört ja auch zur DB.

Vielleicht einfach ein schlecht aufgeklärter Fahrer...

StOPfr

Entscheidend ist nicht, dass Autokraft oder eine solche Strecke zur DB gehören (S-Bahn Hamburg z.B. auch), aber innerhalb eines Verkehrsverbundes gelten die Ausweise nicht. Vielleicht haben andere Fahrer vorher nicht darauf geachtet oder es nicht gewusst  ;).   
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Flosch

Das ist mir bewusst. Aber Berlin hat definitiv einen anderen Verkehrsverbund als Eckernförde.

Ich frag Montag mal im S1 an, ob die was wissen.

funker07

Innerhalb von Verkehrsverbünden konnte man damit auch zu Wehrpflichtzeiten nicht fahren.
Wenn du einen Zug z.B. zum Hauptbahnhof nimmst und dann erst umsteigst, kann der erste Zug innerhalb des Verkehrsverbundes und damit zu zahlen (Geld bekommste später vom Bund wieder) sein.

Die Aussage, dass die Ausweise mit Abschaffung (korrekterweise Aussetzung) ungültig geworden sind, ist Blödsinn. Für FWDL gilt weiterhin die gleiche Rechtslage.
Da hat wohl irgendjemand mal was aufgeschnappt und/oder glaubt an irgendwelche Scheißhausparolen.

Wende dich an den Verkehrsbetrieb und bitte darum, dass man dir die Gültigkeit bestätigt und den Fahrer nachschult.

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