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Standortschließungen Aktualisiert

Begonnen von LwPersFw, 01. Juni 2018, 17:46:34

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LwPersFw

Das BMVg hat eine aktualisierte Übersicht zu Standortschließungen veröffentlicht...

siehe Anhang

[gelöscht durch Administrator]
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

StierNRW

Da steht aber bei vielen Liegenschaften "ausgesetzt", "aufgehoben" oder "verschoben auf voraussichtlich".

Ich meine, ich begrüße das natürlich :) Nur für mich liest sich das so, als ob die Bw in Zukunft wieder mehr Liegenschaften braucht.


Ralf

Das wird sich zeigen, wie die KdB ausfällt, was das vorl. Fähigkeitsprofil fordert und wie die Finanzausstattung sein wird.
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Andi

Das Problem ist halt: Was weg ist, ist weg und lässt sicht nur langwierig, schwierig oder gar nicht mehr wieder aufbauen. Deswegen hat man erst mal die Bremse gezogen.
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Rollo83

Da muss natürlich erst mal richtig Geld in die Hand genommen werden wenn man den einen oder anderen standort wieder reaktivieren möchte der schon länger zu ist.
Wenn ich da an Düsseldorf denke, attraktiver Standort, aber schon seit Jahren geschlossen und quasi auch verfallen. Da kann man eigentlich nur komplett abreißen und neu bauen.
Ich würde es definitiv begrüßen aber mir fehlt da absolut der Glaube und das jetzt nicht nur für den Standort Düsseldorf.

miguhamburg1

Was viele Leute nicht wissen: Eine militärische Liegenschaft befindet sich NICHT in der Entscheidungs- und Planungshoheit der örtlichen Bauaufsichtsbehörden (also im Wesentlichen Flächennutzungs- und Bebauungspläne). Mit anderen Worten: Wie die Bundeswehr die Liegenschaft nutzt, ist ausschließlich ihr selbst überlassen. Das betrifft sowohl die Art, Anordung und Bausweise von Gebäuden, als auch die Nutzung der Flächen.

Aus diesem Grund ist es wichtig, die Liegenschaften im Bestand zu behalten, um ggf. die fortgesetzte oder neue Nutzung überhaupt realisieren zu können, ohne langwierige und örtlich-politisch wohl kaum erfolgreiche Planungsprozesse mit ungewissem Ausgang auslösen zu müssen, falls die Liegenschaft einmal endgültig abgegeben wurde. Deshalb spielt es auch nur eine untergeordnete Rolle, in welchem Zustand die Bestandsgebäude sind.


Andi

Gehören die Gelände auch, aber sie haben einen geschützen Bestand an Funktionen, Gebäuden und Bauwerken. Was an Dritte abgegeben wird fällt unwiderruflich wieder unter das Landesbaurecht und eine Wiederinbetriebnahme durch die Bundeswehr ist nicht ohne weiteres möglich, wenn überhaupt.

Gruß Andi
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miguhamburg1

Der Eigentümer sämtlicher Bundeswehrliegenschaften ist die Bundesrepublik Deutschland und die hat die Eigentümeraufgaben an die BIMA übertragen. Unabhängig davon ist der Nutzer dieser Liegenschaften (ob nun Truppenunterkunft, Bürogebäude, Krankenhaus, Standortschießanlage, Tanklager, Depot oder Truppenübungsplatz) die Bundeswehr, die selbst über die Verwendung dieser Liegenschaften entscheidet, ohne dass die örtlichen Baubehörden irgendeinen Einfluss hierauf haben.

Deshalb ist es so wichtig, dass die hier beschriebenen Liegenschaften in der Nutzung der Bundeswehr VERBLEIBEN, um in Ruhe zu entscheiden, ob man sie zukünftig WEITER nutzen will (und dabei ist unerheblich, ob zum Beispiel eine Kaserne derzeit noch von Truppe belegt ist oder nicht!) So lange sie nicht für die weitere Verwendung an die BiMA zur Verwertung ABGEGEBEN ist, ist die Bundeswehr weiter Nutzer, und sie kann deshalb auch entscheiden, diese Liegenschaft für welche Aufgabe auch immer zukünftig zu nutzen, umzubauen, umzurüsten oder was auch immer.

Trongo

Und wie verhält es sich mit Liegenschaften(Kasernen) die gemeinsam genutzt werden? Da entscheidet doch nicht nur die Bundeswehr?

miguhamburg1

Welche Liegenschaften meinen Sie, die "gemeinsam" genutzt werden?

Bei den Liegenschaften kommt es darauf an, wer der Eigentümer und wer der Hauptnutzer ist.

Trongo

Zitat von: miguhamburg1 am 03. Juni 2018, 23:22:16
Welche Liegenschaften meinen Sie, die "gemeinsam" genutzt werden?

Bei den Liegenschaften kommt es darauf an, wer der Eigentümer und wer der Hauptnutzer ist.

Es gibt so Forschungsstaionen vom Bund. Die werden glaube ich gemeinsam genutzt. Aber so gut kenne ich mich auch nicht aus.

miguhamburg1

Ja, es gibt gemeinsam genutzte Liegenschaften. Allerdings dann ist die Bundeswehr Hauptnutzer und zum Beispiel die Außenstelle eines staatlichen Hochbauamts etc. Nebennutzer. Doch der Hauptnutzer (Bundeswehr) bestimmt, was mit der Liegenschaft passiert und ggf. muss dann der Nebennutzer einen anderen Standort für sich anmieten.

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