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Probleme mit noch derzeitigen AG

Begonnen von Delor, 14. Juni 2018, 15:54:23

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Delor

Hallo zusammen,

und zwar geht es dadrum das ich am 2.7.18 meine GA in Parow antrete und mein noch jetziger Arbeitgeber mich bei gewissen Zahlungen stark benachteiligt weil er sich denke ich denkt, das ich ja eh bald weg bin...

Darf er das ?

Es geht um eine Prämienzahlung die mir nicht gewährt wurde, aber allen anderen Mitarbeitern schon (Die prämie variert jedes Jahr, aber gab es bisher seit Gründung des Unternehmens jedes Jahr)...Laut Vertrag erfülle ich aber die Vertraglichen Vorraussetzungen.
Einen Anwalt habe ich bereits eingeschaltet, der meinte mit der Bundeswehr kennt er sich aber nicht so gut aus, er meinte aber sich erinnern zu können, das der AG mich nicht benachteiligen darf nur aufgrund der Eignungsprüfung von 4 Monaten. Habe leider nur auf dem beigefügten Merkblatt bezüglich Kündigung etwas gefunden.

Kann mir einer da helfen ob da was wahres dran ist ?

Lg
Dustin

Ralf

Das ist doch kein Bundeswehrthema, sondern ein arbeitsrechtliches Thema.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Delor

Zitat von: Delor am 14. Juni 2018, 15:54:23
er meinte aber sich erinnern zu können, das der AG mich nicht benachteiligen darf nur aufgrund der Eignungsprüfung von 4 Monaten. Habe leider nur auf dem beigefügten Merkblatt bezüglich Kündigung etwas gefunden.

Kann mir einer da helfen ob da was wahres dran ist ?

Lg
Dustin

Das ist die eigentliche Frage gewesen, etwas doof formuliert und viele Randinformationen.
Gibt es sowas wie Ein Gesetzt oder ein Paragraph das der Arbeitgeber mich nicht benachteiligen darf ?
Oder zählt das nur bei einer Kündigung ?

turbotyp

Als Laie denke ich, dass die Bundeswehr damit nichts zu tun hat.


>>>
Zitat(Die prämie variert jedes Jahr, aber gab es bisher seit Gründung des Unternehmens jedes Jahr)...Laut Vertrag erfülle ich aber die Vertraglichen Vorraussetzungen.

Dann ist doch alles geklärt. Schriftlich die Prämie beim Arbeitgeber einfordern und auf Antwort warten. Und dann weiter sehen...

BSG1966

Zitat von: Delor am 14. Juni 2018, 16:03:27
Zitat von: Delor am 14. Juni 2018, 15:54:23
er meinte aber sich erinnern zu können, das der AG mich nicht benachteiligen darf nur aufgrund der Eignungsprüfung von 4 Monaten. Habe leider nur auf dem beigefügten Merkblatt bezüglich Kündigung etwas gefunden.

Kann mir einer da helfen ob da was wahres dran ist ?

Lg
Dustin

Das ist die eigentliche Frage gewesen, etwas doof formuliert und viele Randinformationen.
Gibt es sowas wie Ein Gesetzt oder ein Paragraph das der Arbeitgeber mich nicht benachteiligen darf ?
Oder zählt das nur bei einer Kündigung ?

Wie schon von den anderen gesagt. Die Angelegenheit hat mit der Bundeswehr nix zu tun, sondern mit Ihrem zivilen Arbeitsverhältnis. Sie sollten sich an nen Juristen wenden.

Delor

Okay ich werde mal den Termin abwarten.

Dachte es gibt eine Verordnung oder so die der Anwalt dann noch zusätzlich als bekräftigung nehmen kann weil er das halt meinte das er von sowas gehört hat wegen Benachteiligung aufgrund der Einstellung bei der Bundeswehr.

Das die Bundeswehr damit nichts zu tun hat ist mir Klar... ging mir lediglich um die Aussage von dem Anwalt wegen der Benachteiligung...

Trotzdem Danke für die schnellen Antworten.

duxdux

Nimmst du an einer Eignungsübung teil? Vielleicht meint der Anwalt ja §6 EÜG, dort geht es um den Ausschluß von Nachteilen.

Delor

Zitat von: duxdux am 14. Juni 2018, 16:20:35
Nimmst du an einer Eignungsübung teil? Vielleicht meint der Anwalt ja §6 EÜG, dort geht es um den Ausschluß von Nachteilen.

Ja habe eine Einberufung zur Eignungsübung die 4 Monate geht.

BSG1966

Zitat von: Delor am 14. Juni 2018, 16:14:25
Dachte es gibt eine Verordnung oder so die der Anwalt dann noch zusätzlich als bekräftigung nehmen kann weil er das halt meinte das er von sowas gehört hat wegen Benachteiligung aufgrund der Einstellung bei der Bundeswehr.

Es gibt unzählige Verordnungen. Ein entsprechend fitter Anwalt kennt diese und kann, wenn er genaue Kenntnis des Sachverhalts hat, einschätzen, ob eine Benachteiligung vorliegt und es sinnvoll ist, gegen diese Rechtsmittel einzulegen. Das ist sein Job.

slider

Es ist eigentlich recht einfach.
Sind besondere Zahlungen vertraglich vereinbart (z.B. Urlaubsgeld im Juli, wenn man bereits seit mindestens Januar im Unternehmen ist), dann sind diese auch zu zahlen. Werden irgendwelche Zahlungen sozusagen auf "Kulanz" ohne vertragliche Grundlage gezahlt, sieht es anders aus. Wobei man selbst da zur Not per Gericht eine Ungleichbehandlung geltend machen kann, sollte man der Einzige im Unternehmen sein, der keine Zahlung erhält.

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