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Wache - Hinweis zum Anschnallen

Begonnen von gast070806, 07. August 2006, 08:26:57

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gast070806

Hiho.
Wir hatten letzte Woche Wachausbildung und sind auf eine Ungeklärtheit gestoßen.
Angenommen ich bin Torposten und weise jemanden NICHT darauf hin sich anzuschnallen; trage ich dann eine Mitschuld, wenn er kurz darauf einen Unfall baut und sich verletzt? Es wäre ja meine Pflicht gewesen ihn auf die Anschnallpflicht hinzuweisen. Desweiterem: Kann ich ihm das Anschnallen befehlen?
Und zu guter Letzt: Ich weise ihn darauf hin sich anzuschnallen. Er tut dies, schnallt sich aber 10 Meter nach der Kaserne wieder ab und baut einen Unfall. Wie sieht es dann aus? Ich bin safe, oder?
Wäre cool, wenn vielleicht jemand ein paar rechtliche Grundlagen dazu hätte.

Thx!

HelpMe

Es ist auch im zivilen Leben die Pflicht des Fz-Führers sich anzuschnallen und dafür zu sorgen das alle anderen angeschnallt sind.

Du bist doch nicht der Vater oder die Mutter für ein minderjähriges Kind.  ;D Was ja eh noch kein Auto in der BRD fahren darf.

Piet


ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

mailman

Aber beim einfahren in die Kaserne hat man als Wache darauf zu achten das die Soldaten angeschnallt sind

Huey

Darauf zu achten-ja.

Befehlen kann man es i.d.R. nicht.....


Ebenso wenig, wie man einem Motorradfahrer verweigern darf, ohne Helm aus der Kaserne zu fahren....Man hat ihn darauf hinzuweisen, das er einen Helm tragen muss.

Verweigert man ihm trotzdem die Ausfahrt, ist dies Freiheitsberaubung...

Piet

Das ist ein interessanter Aspekt, der mich jetzt unsicher macht. Ich würde unter Hinweis auf die Pflicht zur Gesunderhaltung dem Soldaten trotzdem befehlen, sich anzuschnallen oder den Helm aufzusetzen. Wenn der Soldat gegen die Pflicht verstößt, begeht er ja ein Dienstvergehen.

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

mailman

Ich würde eher sagen dafür ist der Kraftfahrer beim Ausfahren selbst verantwortlich.

Mir hat ein OvWa gesagt das man nur beim Einfahren darauf achten muß das jeder von den Soldaten angeschnallt ist und ob man die Kopfbedeckung aufhat.

Huey

Dann schauen wir mal ins Befehlsrecht:

Ein Befehl ist eine Anweisung von einem mil. Vorgesetzten an einen Untergebenen..mit Anspruch auf Gehorsam.

Soweit-alles klar.

Wo aber, bitte schön, ist der dienstliche Zweck?
Das wäre das gleiche, als wenn man den Soldaten befehlen würde, nie mehr als 2 Bier zu trinken, da sie ansonsten ihre Leber schädigen und damit gegen die Pflicht zur Gesunderhaltung verstossen würden....



mailman

Es wäre aber was anderes wenn der Transportgruppenführer den Soldaten seiner Gruppe befiehlt sich während des Marsches auf öffentlichen Straßen anzuschnallen oder?

schlammtreiber

Ist es nicht ohnehin stehender Befehl, sich im Kfz anzuschnallen?
Semper Communis
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Simon

@mailman der angesprochene Transportgruppenfuehrer wuerde einen Befehl fuer ein DienstKfz geben, damit waere der dienstliche Zweck gegeben.

Einem im zivilen KFz ausfahrenden Soldaten kann die Wache das Anschnallen nicht befehlen, ebensowenig gibt es eine Pflicht zum Hinweis, insofern ist bei einem Unfall der Wachsoldat auch nicht ploetzlich Mitschuld. Denn mir ist keine Vorschrift bekannt, nach der die Wache die Fahrtauglichkeit von Fahrer oder Fahrzeug zu pruefen hat.

Der Hinweis mit der Pflicht zur Gesunderhaltung ist zwar verlockend, duerfte aber scheitern (Hinweis von Huey, man ist nicht Mutter der Nation).

Alle Aussagen beziehen sich auf aus der Kaserne hinaus fahrende Fahrzeuge. In die Kaserne hinein geht es dann wieder mit Befehl, da hier die Straßenverkehrssicherheit in der Kaserne betroffen ist--> dienstlicher Zweck.

Timid

Wobei bei manchen Dienst-Kfz das Anschnallen ähnlich effektiv ist, wie wenn man sich ein Kissen vor das Gesicht schnallt - mit dem Unterschied, dass man beim Gurt noch etwas mehr sehen kann  ;D

Aber wo wir gerade beim Thema sind, machen wir mal weiter mit Fallbeispielen:
Wie sähe es denn beispielsweise aus, wenn der Delinquent nicht den Gurt vergessen hat, sondern offensichtlich sternhagelvoll ist? Dürfte man denjenigen auf die Menschheit loslassen, oder MÜSSTE man ihn als Torposten sogar im wahrsten Sinne des Wortes "aus dem Verkehr ziehen" (er gefährdet ja nicht nur sich, wie der ohne Gurt, sondern massiv andere)?
Klar, aus dem Dienst-Kfz könnte man ihn rausziehen und er würde wenigstens wegen Gehorsamsverweigerung eins auf den Deckel bekommen. Aber wie sähe es mit Privat-Kfz aus? Wäre es da auch Freiheitsberaubung, wenn man ihm die Ausfahrt (am Steuer des Wagens) untersagt?
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Metatron79

Zitat von: Timid am 07. August 2006, 18:57:25
Aber wo wir gerade beim Thema sind, machen wir mal weiter mit Fallbeispielen:
Wie sähe es denn beispielsweise aus, wenn der Delinquent nicht den Gurt vergessen hat, sondern offensichtlich sternhagelvoll ist? Dürfte man denjenigen auf die Menschheit loslassen, oder MÜSSTE man ihn als Torposten sogar im wahrsten Sinne des Wortes "aus dem Verkehr ziehen" (er gefährdet ja nicht nur sich, wie der ohne Gurt, sondern massiv andere)?
Klar, aus dem Dienst-Kfz könnte man ihn rausziehen und er würde wenigstens wegen Gehorsamsverweigerung eins auf den Deckel bekommen. Aber wie sähe es mit Privat-Kfz aus? Wäre es da auch Freiheitsberaubung, wenn man ihm die Ausfahrt (am Steuer des Wagens) untersagt?
Komisch ;D Genau das Beispiel hatten wir letztens und das hab ich dann zu hören bekommen:
Festhalten ist nicht, du kannst ihn wenigstens drauf hinweisen, dass man die Polizei verständigen wird, Gefahr für Leib und Leben, das eigene sowie das unbeteiligter. Wenn er trotzdem rausfahren will - fahren lassen, rein ins Wachlokal und die Polizei anrufen. Fertig ist die Laube.  

M
Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten - ich mach mir neue.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben - und den Mund halten!

gecon

Da hilft ein ganz einfacher Spruch:

Melden macht frei und belastet Vorgesetzte!

1. Betrunkene dürfen Kasernen weder verlassen noch befahren als Kraftfahrer.

Verlassen - Führsorgepflicht
Befahren - Hausrecht

2. Anschnallen ist eine ganz klare Vorschrift. Wer sich nicht anschnallt wird darauf hingewissen bei der Ausfahrt und vorher geht die Schranke nicht auf, macht er´s nicht, wird eben der Wachhabende gerufen.

Verlassen - auch wieder Führsorgepflicht auch im Privat-Kfz, da Soldaten nicht nur von 07:00 bis 16:30 Soldaten sind sondern rund um die Uhr 7 Tage die Woche.

Abgesehen davon, bist du in der Wache Vorgesetzter im besonderen Aufgabenbereich und kannst Befehle erteilen, solange sie einen Dienstlichen Zweck erfüllen. Hier dann die Führsorgepflicht.

gecon

wolverine

#14
§ 127 Abs. 2 StPO - der Betrunkene Autofahrer begeht eine Straftat und wird auf frischer Tat betroffen. Damit darf ich ihn festnehmen und als "minus" zumindest seiner Freiheit begeben, weiterzufahren.

Darüber hinaus denke ich schon, dass es zu den allgemeinen Aufgaben der Wache gehört, die Verkehrssicherheit der ausfahrenden Fahrzeuge zu überprüfen. Bei Dienst-KFZ sowieso und bei Privaten gem. der Pflicht zur Kameradschaft etc. Natürlich kein KFZ-Gutachten sondern grobe Sichtprüfung (was evident auffällt!). Und bei "Übersehen" keine Mitschuld im strafrechtlichen Sinn (Ausnahme evtl. wieder "Evidenz" nach § 13 StGB) sondern Dienstpflichtverletzung.
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