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AVZ - Auslandsverwendungszuschlag

Begonnen von LwPersFw, 28. Juni 2018, 09:47:05

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LwPersFw

Quelle : Info BMVg , 26.06.18

"Zahlung des Auslandsverwendungszuschlags vereinfacht

Manche Aufgaben erfordern von Zeit zu Zeit ungewöhnliche Maßnahmen.

So auch die
Übernahme der Bearbeitung des Auslandsverwendungszuschlags (AVZ) durch das Referat PA 1.4 des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr.

Viele Kameradinnen und Kameraden dürften begrüßen, dass die Bearbeitung ihrer Zuschläge für geleistete Einsätze vom Organisationsbereich Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung (IUD) nun an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Referat PA 1.4 übergegangen sind.

Durch die Übernahme wird die Berechnung und Zahlung des AVZ nun deutlich vereinfacht.
So erfolgt die Auszahlung ab sofort über das Gehaltskonto mit den monatlichen Bezügen, was eine enorme Reduzierung an ,,Papierkram" bedeutet.

Ein Jahr für die Umsetzung

Bereits im Juli 2017 begann mit einem Testrollout im Rahmen des UNIFIL-Einsatzes dieser Prozess, der zum 1. Juni 2018 mit dem MINUSMA-Einsatz in Mali beendet wurde. "


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

didi62



OMLT

Frage:

Können "uns" hierdurch steuerliche Nachteile entstehen?




KlausP

Zitat von: lennble am 28. Juni 2018, 13:04:06
Wieso das?

Das sind die, die sich auf einem Lehrgang ein extra Konto für das TG anlegen, weil sie Mutti zu Hause verklickern, dass sie dort Trennungsgeld bezahlen müssen.  ;D So ähnlich selbst erlebt, als uns 1993 auf dem Spießlehrgang kundgetan wurde, dass TG nur noch unbar gezahlt wird. Da gab es tatsächlich einen Kameraden, der sich in Sonthofen bei der Sparkasse extra dafür ein Konto angelegt hat.  ;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

didi62

Zitat von: lennble am 28. Juni 2018, 13:04:06
Wieso das?
Man kennt das doch, viele Köche verderben den Brei.
BAPersBw verfügt den AVZ, dieser wird dann über die Gehaltsbescheinigung gezahlt.
Und wenn etwas nicht stimmt, wer wird dann angerufen? - Der Bearbeiter der auf der Gehaltsbescheinigung steht.
Nur hat der damit gar nichts zu tun.

didi62

Zitat von: OMLT am 28. Juni 2018, 13:08:58
Frage:

Können "uns" hierdurch steuerliche Nachteile entstehen?

Nein, da AVZ steuerfrei ist.

Andi

the rest is silence...

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OMLT

Zitat von: didi62 am 28. Juni 2018, 13:12:13
Zitat von: OMLT am 28. Juni 2018, 13:08:58
Frage:

Können "uns" hierdurch steuerliche Nachteile entstehen?

Nein, da AVZ steuerfrei ist.

Das ist mir, nach drei Einsätzen, auch bekannt. Danke ;)

Ich meinte eher ob dadurch eine andere Berechnung erfolgt (erfolgen kann) im Bezug auf Jahresgehalt usw.
Bin kein Finanzbeamter, daher die vielleicht unbedarfte Frage.

MkG

LwPersFw

Da man ja die besondere Auslandsverwendung steuerlich geltend macht, muss man ja gegenüber dem Finanzamt nachweisen, was vom Bund zusätzlich gezahlt wurde.

Ob dies wie bisher eine separate Bescheinigung ist... oder jetzt auf der jährlichen Bescheinigung des BVA für das Finanzamt, sollte ja keinen Unterschied machen.

Die Berechnung müsste wie bisher bleiben.

Siehe die Erklärung hier

https://www.steuer-soldaten.de/post/auslandseinsatz-bundeswehr-soldaten-steuererklarung-avz
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

didi62

Zitat von: OMLT am 28. Juni 2018, 19:36:52
Zitat von: didi62 am 28. Juni 2018, 13:12:13
Zitat von: OMLT am 28. Juni 2018, 13:08:58
Frage:

Können "uns" hierdurch steuerliche Nachteile entstehen?

Nein, da AVZ steuerfrei ist.

Das ist mir, nach drei Einsätzen, auch bekannt. Danke ;)

Ich meinte eher ob dadurch eine andere Berechnung erfolgt (erfolgen kann) im Bezug auf Jahresgehalt usw.
Bin kein Finanzbeamter, daher die vielleicht unbedarfte Frage.

MkG

Für den steuerpflichtige Jahresgehalt zählen nur steuerpflichtige Einnahmen. Daher ändert sich gegenüber der bisherigen Verfahrensweise steuerlich nichts.


Edding400

Guten Abend,

weiss jemand wie die Zahlung angeordnet wird?
Auf Basis der Kommandierung??
Oder im Folgemonat, da erst der Dienstantritt im Einsatzland bestätigt werden muss?


Edding400

Dann nehmen wir mal folgenden Fall an:

Soldat A setzt am 25.01.19 seinen Fuss auf afghanischen Boden und am 18.03.19 fliegt er zurück nach Deutschland.
Die erste Zahlung (für Januar) wird folglich erst mit den Bezügen im März gezahlt?
Und wird dann nur 7 Tage AVZ mit überwiesen, da ja mit den Bezügen für März (gezahlt am 01.03.) niemand weiss, ob er den ganzen Februar dort war (Stichwort Repatriierung)?? Denn die Abrechnung wird ja bereits Mitte Februar gemacht.

Folglich wäre die AVZ Zahlung für März auch erst im Mai möglich. Oder habe ich einen Denkfehler?!?

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