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Zumutbarkeit täglicher Heimfahrt

Begonnen von Fleder92, 07. März 2018, 11:08:22

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Tasty

Zitat von: Rollo83 am 10. März 2018, 12:49:32
Kann ich teilweise verstehen, aber ich muss ehrlich sagen das ich die Familie wichtiger finde.

Sehe ich genauso. Der Job ist mehr oder weniger notwendiges Übel um sich selbst und der Familie ein Leben in halbwegs gesicherter Armut zu ermöglichen 😉
Nicht umsonst ist die Familie bereits grundgesetzlich besonders geschützt. Wer für das Familienleben seiner Mitarbeiter kein Verständnis hat, hat sich in meinen Augen als Vorgesetzter bereits disqualifiziert. Im Zweifel kommt der Job immer erst an zweiter Stelle.

F_K

Naja, in einem öffentlichen Dienstverhältnis ist das immer so eine Sache - da ist man fremdbestimmt, unabhängig davon, ob und wie man Familie hat.

300 km tägliche Fahrt ist aber nicht zumutbar - und damit ist die Reisekostenfrage geklärt.

Ich persönlich halte eine solche Strecke jenseits des vernünftigen - aber jeder wie er mag.

FoxtrotUniform

Bitte nicht falsch verstehen, auch ich pendel derzeit eine längere Strecke (55 km) und finde die Familie hat - im gesunden Rahmen - stets Vorrang. Mein Vorteil ist, dass die Kinder bereits älter sind und die Dame des Hauses mindestens genauso beruflich eingespannt ist wie ich.

Aber zwischen Rollos 80 und des TE's 150 km liegt ein gewaltiger Unterschied; darum ging es mir. Der Vorgesetzte hat keine Handhabe wenn der Soldat täglich soweit fährt (ich hatte Soldaten die an der 200 km Marke - einfach - gekratzt haben). Es wird erst bei häufiger Übermüdung, Verspätung oder Unflexibilität ein Schuh daraus. Und nicht wenige Soldaten sind motiviert täglich zu pendeln, um das Trennungsgeld, welches neben der Kostendeckung auch einen Zusatzgewinn verschafft, abzustauben.

Aus meiner Feststellung ein Unverständnis für die Familie abzuleiten erschließt sich mir nicht; Vielleicht kannst du das nochmal erläutern Tasty. Der "Job" und die Familie sind im übrigen beides wichtige Elemente, sofern die Berufstätigkeit dazu dient den Lebensunterhalt für sich und seine Lieben zu verdienen. Es steht also per se Nebeneinander, Notfälle mal außen vor. Im übrigen trägt eine tägliche so lange Reisezeit auch langfristig nicht dem Familienfrieden bei, aber die Erfahrung muss jeder selber machen. Manchmal ist es dann auch besser sich seltener und dafür intensiver zu sehen, denn machen wir uns nichts vor, selbst bei geschönten Zahlen (1,5 h Reisezeit ohne Verkehr) und Rollos fiktiven Ruhezeiten stellt sicht eine 150 km Strecke wie folgt dar:

05:00 Uhr Aufstehen
05:30 Uhr Abfahrt
07:00 Uhr Dienstbeginn
16:00 Uhr Dienstende
17:30 Uhr Ankunft
21:00 Uhr Zu Bett gehen

Daraus folgen 2,5 h Zeit daheim für sich und die Familie. Ich bin überzeugt, dass alle mehr davon hätten sich auf die Wochenenden und einen Tag in der Woche zu konzentrieren. Aber jeder wie er mag.
Dabei darf man nicht außer acht lassen, dass es geistig anstrengend ist einen PKW konzentriert zu führen (also etwas ganz anderes als mit der Bahn zu reisen). Hinzu kommen noch Tage an denen länger als 9h Dienst verrichtet werden muss oder ein Stau bzw. eine schlechte Wetterlage herrscht.

Aber ja, der reisekostenrechtliche Aspekt wurde abschließend erörtert.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Rollo83

0450 aufstehen
0510 los fahren
0600 einloggen und arbeiten
entweder 1500 45 Minuten zum Sport fahren, grob 1,5h Sport 1715 zu Hause
oder bis 1700 arbeiten und grob 1745-1800 tun Hause
und ich geh oft schon um 1900 ins Bett einfach weil ich es mag
2100 schlafen

Eigenes Bett, keine Kasern also deutlich besser zum runter kommen und am wichtigsten, die Frau gesehen und gesprochen.

Ganz erlich, wie viele Menschen sind erst um 1800 zu Hause. Viele die im Büro arbeiten, Einzelhandel, Friseur usw.

Ich finde das zeitlich völlig im Rahmen.

Das man durch TG irgend finanziell plus macht halte ich allerdings für ein Gerücht. Wenn man da die Kosten des Autos/Sprit/Verschleiß/Wertverlust runter rechnet ist man vielleicht bei plus minus 0.
Trotzdem bin ich natürlich froh TG nach 6 zu bekommen würde aber auch ohne TG pendeln.

Und grad wenn man kleine Kinder hat verpasst man sehr sehr sehr viel wenn man nur am wochenende zu Hause ist da sind auch ,,nur" Stunden am Abend in der Woche Gold wert.

benba

ZitatFalls Sie täglich an Ihren Familienwohnort zurückkehren oder Ihnen die tägliche Rückkehr zuzumuten ist, haben Sie Anspruch auf Trennungsgeld nach § 6 TGV.
Die tägliche Rückkehr zum Wohnort ist in der Regel zuzumuten, wenn beim Benutzen regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel die Abwesenheit von der Wohnung weniger als zwölf Stunden oder die benötigte Zeit für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnung und Dienststätte und zurück weniger als drei Stunden beträgt.

Hier steht ja klar oder, d.h. theoretisch kann es dir also zugestanden werden. Die 12 Stunden werden im übrigen seit geraumer Zeit inkl. Freitag berechnet. D.h. bist du idR von Mo-Do 13h unterwegs (Tür-Tür) und Fr. nur max. 8h passt es schon wieder.

Aber:

Zur Berechnung wird bei dem Vergleich Auto - Bahn auch die Arbeitszeit herangezogen, d.h. Gleitzeit führt idR dazu dass ggf. Bahnverbindungen gefunden werden können die entsprechend schnell sind, so dass eine Höchstbetragsbetrachtung - also Vgl mit §3 zur Folge hat.

@Rollo: wie im verlinkten Urteil ist das Auto erst dann zu Berechnung hinzuzuziehen wenn die Fahrtdauer mit dem Auto eine Ersparnis von mind. 50% zur Folge hat.

Allgemein wurde mir auch immer gesagt, dass über 50km der Dienststellenleiter seine Zustimmung erteilen muss. Ist wohl aber uralt - bzgl. Gültigkeit.


@TE: Frag doch bei BwDLZ doch einfach nach und erkundige dich nach der Vergleichsrechnung, die solltest du dann auch erhalten. Dann wäre es dir klar, warum du kein TG nach §6 bekommst.




benba

Lt. bahn.de benötigst du mit der Bahn wohl zwischen 3h und 3h20m zur Dienststellen.
D.h. die Vergleichsberechnung geht dann nach meinem Verständnis davon aus, dass du mit dem Auto fährst.
Denn 3:20 zu 1:47 sind nicht mehr als 50% Zeitersparnis mit dem Auto, also ist das Transportmittel Bahn zulänglich.

D.h. für dich statt mit 3h37m (Auto) Reisezeit gehst du mit 6:h40m in die Vergleichsrechnung.

Also:

1. Auto spielt bei der Berechnung keine Rolle.
2. Du bleibst (41h + 6:40*5 = 41 + 33h20m = 74h20 - > ) mit 14h52m tägliche Abwesenheit deutlich über 12h, damit ist die Reise nicht zumutbar.
3. Daraus folgt die Höchstbetragsberechnung nach §3.

Der Gesetzgeber hat hier in meinen Augen klar eine Kostenbremse gezogen, denn sonst müsste jedem das "teuere" TG nach $6 mit Auto bezahlt werden. Anstatt das vermutlich immer günstigere Bahnticket.

Daraus können dann auch so kuriose Dinge folgen wie:
TG $6 ohne Höchstbetrag von Whg nach Dienststelle A, Entfernung 50km (Bahnhof abgelegen, weiter Fußweg)
TG $6 mit Höchstbetrag von  Whg nach Dienststelle B, Entfernung 75km (Bahnhof quasi vor dem Kasernentor)


Tasty

Zitat von: Rollo83 am 10. März 2018, 16:33:02
Eigenes Bett, keine Kasern also deutlich besser zum runter kommen und am wichtigsten, die Frau gesehen und gesprochen.

...

Das man durch TG irgend finanziell plus macht halte ich allerdings für ein Gerücht. Wenn man da die Kosten des Autos/Sprit/Verschleiß/Wertverlust runter rechnet ist man vielleicht bei plus minus 0.
Trotzdem bin ich natürlich froh TG nach 6 zu bekommen würde aber auch ohne TG pendeln.

Und grad wenn man kleine Kinder hat verpasst man sehr sehr sehr viel wenn man nur am wochenende zu Hause ist da sind auch ,,nur" Stunden am Abend in der Woche Gold wert.

Das ganze Thema hängt sicher sehr an persönlichen Bewertungen und Vorlieben.
Ich habe beides insgesamt 10 Jahre lang mitgemacht, sowohl tägliches pendeln 100km einfache Strecke, durch Fahrgemeinschaft eher Zeitverlängerung wegen des Einsammelns der Mitfahrer, als auch Sonntags abends zur DSt fahren und Freitags nachmittags wieder nach Hause kommen.

Das tägliche Fahren habe ich insbesondere in der dunklen Jahreszeit als sehr belastend empfunden, dafür war man abends zu Hause, was besonders im Sommer sehr schön war und sowohl für Familie als auch Freundeskreis ein echter Pluspunkt ist.
Die Familie die ganze Woche nicht zu sehen und sehr viel Alltag zu verpassen ist beim Wochenendpendeln dagegen auf Dauer enorm belastend, von Montags bis Donnerstag in der Kaserne oder Zweitwohnung zu hocken bringt zwar viel Freizeit, Möglichkeiten für Sport oder Hobbies, die die Familie nicht teilt, aber für mich war das auf Dauer nichts.

Darum bin ich sehr froh, dank Homeoffice inzwischen nur noch eine Nacht pro Woche nicht daheim zu sein, das ist ein guter Kompromiss.

Rollo83

Ja Pendeln kann belastend sein gebe ich dir vollkommen recht.
Ohne Stau und wenn man Tempomat 130kmh fährt ist das Ganze relativ entspannt aber steht man viel Inn stau weil man zB durch Köpn muss kann das schon sportlich werden. Ich werd jetzt ab 1.4. ja erfahren wie das so mit Stau und Köln ist. Um ziehen kann man ja auch so ist das hä nicht.

@ benba

Also dieses ODER steht da zwar als oder und ja als ich Ende 2015 in dieser Situation war habe ich auch auf dieses ODER verwiesen aber es müssen bei der Berechnung beide Punkte zu treffen.
Ich hatte damals eine 4 Tagewoche Dienst 0630 - 1700 plus jeweils 50 Miniten Hin und Zurück. Sprich
Wirklich ganz knapp über 12 Stunden von zu Hause weg.

Die Fahrzeit mit dem Auto war deutlich unter 3 Stunden und mit der Bahn hätte ich schon einen abend vorher los fahren müssen um morgens pünktlich um 0630 da zu sein.
Da aber über 12 Stunden keine Zumutbarkeit. Wenn sich da seit Ende 2015 nichts geändert hat müssen beide Punkte zutreffen.

Andere Möglichkeit ist das der ReFue/BwDLZ mich verarscht haben, anzweifeln will ich das nicht unbedingt.

InstUffzSEAKlima

Ich kenne aus meiner TE auch Kameraden, die seinerzeit täglich > 100 km einfach gependelt sind. Allerdings wurde diese Umstand von ihnen oft dann als Problem dargestellt, wenn es um kurzfristige Dienstplanänderungen oder Zusatzdienste ging "wird müssen ja schließlich noch so lange bis nach Hause fahren". Daher würde ich solche Entscheidungen durchaus mit Bedacht und Wohlüberlegung getroffen sehen.

aux07

Wie wird das denn geregelt wenn man sich eine stube nimmt und nur jeden  zweiten Tag nach hause fährt??
bekommt man dann TG 3 oder Tg 6?

Andi

Wer eine Stube bekommt (und nicht nimmt) Kann kein TG-Empfänger nach §6 TGV sein.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Case

Hallo an alle,

Ich möchte nochmal zu diesem Thema was fragen. Folgende Situation:
Die Entfernung zwischen meiner neuen Dienststätte und meiner Wohnung beträgt 127 km. Laut Falk Routenplaner brauche ich 1:23 min. mit dem Auto.

Nun meine Frage ist das noch zumutbar die tägliche Heimkehr oder unzumutbar ?

Vielen lieben dank im voraus.

MkG


Rekrut84

Zitat von: Rollo83 am 07. März 2018, 11:22:15
Es müssen beide Punkte erfüllt sein.

Zudem halt 1. Abwesenheit Wohnung UNTER 12 Stunden UND 2. benötigte Zeit für Hin und Rückweg UNTER 3 Stunden.
Wenn ein Punkt NICHT zu trifft ist die tägliche Pendelei NICHT zuzumuten.



Dem muss ich widersprochen.
Der Gesetzestext spricht eindeutig von eine ODER. Der Gesetzgeber hat hierbei eine Trennung der beiden Punkte gewollt.
Entweder beträgt Die gesamte Abwesenheit 12 Stunden, und dabei öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden, ODER die Fahrzeit mit einem PKW insgesamt mehr als 3 Stunden beträgt.

,,Die tägliche Rückkehr zum Wohnort ist in der Regel nicht zuzumuten, wenn beim Benutzen regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel die Abwesenheit von der Wohnung mehr als 12 Stunden oder die benötigte Zeit für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnung und Dienststätte und zurück mehr als 3 Stunden beträgt."

Rollo83

Das mag sein dass sie den Gesetzestext anders deuten, ich muss zugeben bevor mir das ganze passiert ist habe ich das "ODER" genau so gedeutet wie sie, die abrechnende Stelle hat dies aber leider nicht so gesehen.
Ich muss aber auch zugeben das ich keinen Wiederspruch eingelegt habe da sich 2 Monate später meine tägliche Dienstzeit verkürzt hat und danach beide Punkte zugetroffen haben.

Ich kann nur sagen das ich während der zeit wo nur einer der beiden Punkte zugetroffen hat, das war Punkt 2 da ich durch eine 4 Tagewoche täglich länger als 12h von meinem Wohnort abwesend war, kein TG nach 6 bekommen haben sondern nach 3 abgerechnet wurde.

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