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Von Post/Feldpost zur Streitkräftebasis

Begonnen von I LoVe MiLkAa, 02. Juli 2018, 12:02:31

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I LoVe MiLkAa

Guten Tag liebes Forum,

ich hätte ein Paar Fragen die mir vlt ein Paar von euch mit Erfahrung beantworten könnten.


Erst einmal zu mir, ich bin 29 Jahre alt, arbeite bei der Deutschen Post und bin in der Ausbildung zur Feldpost.
Musterung, Eignungsuntersuchung (physisch sowie Psychisch) abgeschlossen und bestanden, und aktiver Reservist mit Dienstposten.
Um das zu erklären ich Arbeite normal als Paketbote bei der Post und werde für bis zu 4 Monate im Jahr an die Bundeswehr ausgeliehen um den Postdienst im Ausland zu machen.

Jetzt hab ich aber für mich erkannt das ich gern ganz zur Truppe möchte in den Logistischen Bereich (Streitkräftebasis), momentan hab ich mich auch beworben allerdings muss diese Verknüpfung erst einmal geklärt werden und ob noch eine Musterung usw.

Da ich das Gefühl habe der Berater im Karrierecenter verschweigt mir einiges wollte ich mal Menschen Fragen die schon bei der Truppe sind.

1. Wie sieht das im Bereich NRW aus mit Standorten, da ich einen Sohn habe und eine Lebensgefährtin die noch hier gebunden ist die also nicht mitziehen könnte wenn ich jetzt 100 - 200km weit weg müsste dauerhaft.

2.Wer kann mir wann sagen wo ich hinkommen würde nach der Grundausbildung und wenn ich mich 4 Jahre verpflichte ob ich dort bleiben würde oder auch sehr oft versetzt werden würde.

3.Wie sieht das mit dem Gehalt aus in der Mannschaftslaufbahn da er sagte 1900€ Netto würde ich bekommen und im Flyer aber nur 1700€ steht.

4.Gibt es hier Leute die mir etwas mehr über die Streitkräftebasis erzählen können mit ihren Erfahrungen ?


Ich danke euch schon mal im voraus.

KlausP

Wo Sie nach der GA hinkommen sagt Ihnen der Einplaner nach erfolgreicher Eignungsfeststellung. Das steht dann auch in Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt. Dem Einplaner müssen Sie sagen, dass er nur nach ausgeschriebenen Stellen in NRW schauen soll. Wenn es da keine gibt dann ist das eben so.
Mannschaften werden in der Regel während ihrer Dienstzeit so gut wie nicht versetzt.

Zur Besoldung: Sie werden mit der Besoldungsgruppe A3 und der Erfahrungsstufe 1 eingestellt. Welche Summe das ist finden Sie in der Besoldungstabelle der "Bundesbesoldungsordnung A".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

dunstig

#2
@TE:

Was soll der Karriereberater davon haben, Sachen zu verheimlichen? ::)

Zu 1.) Du unterschreibst unter anderem für Dein Einverständnis, bundesweit versetzt werden zu können. Bei Mannschaftern sind Versetzungen in der Regel die Ausnahme. Also bewerben -> angenommen werden -> beim Einplaner explizit sagen, dass man nur heimatnah eingesetzt werden will.

Zu 2.) Der Einplaner (s. Punkt 1)

Zu 3.) Siehe Klaus Antwort. Niemand kann belastbare Aussagen treffen zum Netto, da niemand die persönliche Situation kennt (Steuerklasse, Korchensteuer, Freibeträge, Familiensituation, ...)

Zu 4.) In der SKB gibt es gefühlt 100 Standorte mit 1847921 verschiedenen Einheiten und Verwendungen. Selbst auf die Logistik beschränkt ist es schwierig, hier genaue Aussagen zu treffen.


Edit: Das Zitat auf den gelöschten Beitrag und die Antwort gelöscht!
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

BulleMölders

Ich habe hier mal aufgeräumt und die Sinnlosen Beiträge gelöscht.

I LoVe MiLkAa

Danke für die vielen Antworten,

wenn ich angenommen werde und zum Einplaner komme kann ich da dann noch sagen ok nein dann möchte ich doch nicht wenn ich umziehen müsste oder ab wann genau bin ich denn verpflichtet, vor oder nachdem ich weiß wo ich hinkomme ?

F_K

Du verpflichtest Dich für eine bestimmte, Dir angebote Stelle (ggf. nach Bedenkzeit beim Einplander als letzter Station des Bewerbungsverfahrens).

BulleMölders

An kann auch noch nach einer Einplanung bis zum eigentlichen Dienstantritt sagen, ich möchte doch nicht.

Und auch nach Dienstantritt kann man noch ich gehe wieder. Bei einer Eignungsübung innerhalb von vier Monaten und ansonsten innerhalb von sechs Monaten.

Danach wird es schwierig, da müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen um vor ende seiner Verpflichtungszeit zu "kündigen"!

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