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Praktikum während der Dienstzeit....

Begonnen von blackomen, 12. Mai 2006, 17:51:02

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blackomen

Tach Kamerade oder auch nicht :)

Ich habe mal eine Frage...und zwar hab ich beim BfD erfahren...bzw auch schon von anderen jungs bei uns gehört, das man bis zu 4 wochen ein praktikum, während der dienstzeit machen kann um den einstieg in das normale berufsleben zu erleichtern....

bin saz 8 und 1 jahr vor meiner bfd zeit....

wenn ich nun einen praktikumplatz hätte, den antrag vom bfd ausgefüllt habe.....muß spieß und chef ja unterschreiben....nun das problem...

mein spieß möcht immer etwas schwarz auf weiß sehen....sprich...ich soll mir Erholungsurlaub nehmen...für dieses praktikum, solange ich nicht irgendwas schwarz auf weiß habe wo drin steht, das man dafür freigestellt werden kann...ohne urlaub, da oder sonderurlaub zu beantragen.....



habe in der infobroschüre vom bfd und in der Zdv 14/5 nichts passendes gefunden....

wenn mir da jemand helfen kann wäre ich seeeehr dankbar.....

gruß

Linke

hallo setz dich mit deinem zuständigen bfd zusammen die leiten alles in die wege, einen praktikumsplatz solltest du dir schon besorgen.
ich verstehe aber nicht warum dein spieß dir dort nicht weiterhilft denn der sollte alle nötigen informationen zu einem praktikum haben.
die spieße der einheiten sind zu diesem thema von den zuständigen standortteams informiert worden.
vielleicht hat er auch keine lust.
also standortteam des bfd anrufen deinen sachbearbeiter geben lassen und dann wird das schon.
mkg
linke
ps. du musst dafür kein urlaub nehmen du musst vom dienst freigestellt werden.

Huey

Darüber hinaus kann ein Soldat auf Antrag pro Jahr für 10 Arbeitstage per Sonderurlaub freigestellt werden, um an Fortbildungsseminaren o.ä. teilzunehmen....quasi "Bildungsurlaub"...

EinHauptfeld

Das ist eine beliebte Methode von "älteren" Soldaten oder KpChefs die in Verantwortung stehen den Urlaubsanspruch der Soldaten zu reduzieren.

Fakt:

1. Wenn Sie einen Anspruch auf dienstzeitbegleitende Praktikas (Ausbildungscoaching) haben (dass ist u.a. der Fall wenn Sie z.B. keine ZAW Maßnahme bei der Bundesehr genossen haben) werden Sie OHNE URLAUB ODER SU ODER FVD einzubringen freigestellt.

2. Ablauf:
   Einen Antrag vom BFD holen und vorher immer das Gespräch mit dem BFD suchen.
   Einen Praktikumsvertrag mit der Firma abschließen (Vorlage auch beim BFD erhältlich)
   Den Antrag vom KpChef abzeichnen lassen und wenns da Problem gibt (wie immer halt) dann kann der BFD auch tätig    werden. Einfach nicht genehmigen geht nicht. Er muss das schon begründen.
  Eine Kommandierung wird durch deine Einheit bzw. vorgesetzte Stelle erstellt.

3. Grundlagen:

  BMVg - PSZ V 5 - AZ 37-61-00/1 16.07.1999  
  BMVg - PSZ V 5 - AZ 37-54-03/10/550001 01.12.2000
  BMVg - PSZ V 5 - AZ 37-54-03/10/550001 29.03.2001

  Um mal einige zu nennen.

  Lassen Sie sich nicht von Leuten die kein Interesse an IHRER ZUKUNFT haben irgendetwas verbauen lassen.  

Herbert37

Wie sieht es den mit Offz mit Studium aus ? Ich würde mich gerne umorientieren. Besteht die Möglichkeit auf ein Praktikum inkl. Freistellung ?

Ralf

Das liegt an deinen Vorgesetzten, ob sie dich kommandieren lassen.
Eine Freistellung vom Dienst, das meintest du sicherlich auch nicht, käme nämlich nicht in Frage.
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