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Kündigung bei nicht Angabe von Krankheiten die keine Auswirkung haben

Begonnen von bikeforlife, 12. Juli 2018, 18:24:30

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bikeforlife

Ich habe eine Frage, und zwar wenn man bei der Musterung nicht gesagt,  dass man beispielsweise sich mal Verkühlt hat oder Sodbrennen hatte, weil man es schlicht und einfach vergessen hat, ist sowas schon ein Kündigungsgrund oder geht es um Krankheiten die zur Nichteinstellung geführt hätten ?

ulli76

Verkühlt ist kein Problem. Das ist eine Bagatellerkrankung, die folgenlos ausheilt.
Sodbrennen ist so ne Sache- war das MAL und die Umstände passen auch- kein Problem. Hattest du das immer mal wieder und das ist auch behandelt worden, kann das zur Entlassung führen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html


bikeforlife

Wäre es ein Problem, wenn ich bei der Einstellungsuntersuch die Befunde mitbringe und von mir aus gleich sage "ich habe was vergessen und möchte es ihnen mitteilen " oder kommt es da u.U. zu Problemen ?Ich möchte ja ehrlich sein.

slider

Etwas vergessen kann Jeder mal. Einfach vorab melden und dann schnellstmöglich nachreichen, damit auf der anderen Seite zeitnah alle Informationen vorliegen und entsprechend reagiert werden kann. Wenn dort schon Arbeit in Planungen und Entscheidungen reingesteckt wurden und dann kommt noch was, was ansich schon seit Wochen/Monaten hätte gemeldet werden können, jetzt aber Alles umwirft, sind die Leute zurecht genervt.

KlausP

Sie sind doch belehrt worden, oder? Damit sind Sie verpflichtet, dem KC vor Dienstantritt alle Sachen mitzuteilen, die sich auf Ihre Einstellung auswirken könnten. Wo ist als jetzt Ihr Problem?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

bikeforlife

Ja das würde ich auch gerne machen ich hab heute beim ärztlichen Dienst angerufen und es gesagt dass ich etwas nachtragen möchte, Dort sagte man mir nur dass ich für tauglich erklärt wurde und dass das jetzt nicht mehr geht

dunstig

Schwachsinn.

Es gilt nach wie vor:
ZitatDamit sind Sie verpflichtet, dem KC vor Dienstantritt alle Sachen mitzuteilen, die sich auf Ihre Einstellung auswirken könnten.

Dann könnte man sich ja die ganze Belehrung sparen. Bin ich einmal tauglich erklärt, kann ich mir also zwei Tage vorm Dienstantritt beide Beine brechen. Ist ja nicht schlimm, bin ja tauglich. ::)
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

.. warum werde ich dann bei JEDEM Dienstantritt und Entlassung, manchmal mehrmals im Jahr, wieder erneut gemustert?

bikeforlife

Wie läuft dass dann ab,Kann ich dann einfach die Befunde die ich für wichtig halte hinschicken und dort wird es dann überprüft ? Inklusive Stellungnahme.

KlausP

Warum fragen Sie uns das? Rufen Sie im KC an und fragen Sie da! Dort sitzen die, die darüber zu befinden haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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